Anzeigenzeitung

Anzeigenzeitung

Ein Anzeigenblatt ist ein Printmedium, meist im Stil einer Zeitung, das kostenlos abgegeben wird und sich hauptsächlich durch Anzeigen finanziert. Es bestehen eine Vielzahl von Synonymen wie Anzeigenzeitung, (kostenlose) Wochenzeitung, Wochenblatt oder Stadtteil-Zeitung. Die Titel werden in Österreich Regionale Wochenzeitungen, in der Schweiz häufig schlicht Anzeiger genannt. Im englischen Sprachraum werden sie als free papers bzw. (free) non-daily papers bezeichnet.

Anzeigenblätter sind nach der Definition des Bundesverbandes Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) Presseprodukte, die kostenlos mindestens 12-mal im Jahr in regelmäßigen Abständen an die Haushalte eines festumrissenen Gebietes flächendeckend verteilt werden.

Inhaltsverzeichnis

Inhalte

Redaktionelles

Der Aufwand, der in Anzeigenblättern bzw. Anzeigenzeitungen für die Erstellung des redaktionellen Teils getrieben wird, ist traditionell geringer als beispielsweise bei Tageszeitungen, aber es gibt hier durchaus hohe qualitative Schwankungen nach oben und unten.

Der redaktionelle Teil in Anzeigenzeitungen umfasst in der Regel zwischen 30 und 40 % des Gesamt-Seitenumfangs. Sie sind damit in Deutschland rechtlich als Presseprodukte definiert. Schwerpunkte sind Service-Tipps und vielfältige Einkaufsinformationen, sowie auch Berichte über lokale oder überregionale Ereignisse. Letzteres findet sich vor allem auch in sonntäglich erscheinenden Titel (z. B. aktuelle Bundesligaergebnisse, Bundespolitik, Themen aus aller Welt). Von daher werden sie häufig dem Anspruch einer kostenlosen Sonntagszeitung gerecht.

Zu den Verbrauchertipps gehören zum Beispiel Themen rund um Bauen und Wohnen, Gesundheit und Wellness, Kfz, Mode, Reisen, Vorsorge oder Geldanlage, Apotheken- und Ärztenotdienste, Kinoprogramme etc. Nicht wenige Titel bieten hierzu Specials. Diese können teils in anderem Format als das original Anzeigenblatt erscheinen (z. B. als Magazin mit Hard-Cover-Ummantelung in DIN A4).

Anzeigen und Beilagen

Anzeigenblätter enthalten typbedingt viele Anzeigen, sowohl des Handels (unter anderem Discounter, Fachgeschäfte z. B. für Elektronik, Bauen etc.) als auch private und geschäftliche Kleinanzeigen (unter anderem Immobilien, Kfz, Stellen, Kontakte). Hierbei sind alle gängigen Sonderwerbeformen möglich.

Aus Sicht der Werbungstreibenden ist die hohe Haushaltsabdeckung ein wesentlicher Grund für die Anzeigenschaltung.

Geschichte

Das „Intelligenzblatt“ war die erste Form eines Anzeigenblattes. Allerdings stellte es nicht etwa besondere Anforderungen an die Intelligenz, sondern es wendete sich an jeden, der sich informieren beziehungsweise „Einsicht“ nehmen wollte (intellegere). Ihre Geschichte begann in Frankreich. 1612 eröffnete der Pariser Arzt Théophraste Renaudot (1586–1653) ein Annoncenbüro („bureau d’adresses“). Eigentlich sollte es eine gemeinnützige Jobbörse für Vagabunden werden, etablierte sich aber als Infobörse für alle Art von Käufen, Verkäufen, offenen Stellen oder Reiseangelegenheiten. Die Nachfrage war so groß, dass die Angebote ab 1631 als „Feuille du bureau d’adresses“ („Blatt des Adressenbüros“) periodisch publiziert werden durfte und auch kostenlos verteilt wurde. Das Anzeigenblatt-Modell war geboren. Das erste Intelligenzblatt in deutschsprachigen Gebieten erschien am 1. Januar 1722 in Frankfurt am Main. Bis circa 1840 war das Anzeigenmonopol häufig den Intelligenzblättern staatlich zugeordnet. Dass in der Regel nur Anzeigen publiziert werden durften, hatte auch Vorteile: Intelligenzblätter blieben zum Beispiel von der napoleonischen Zeitungs-Verbotswelle des Jahres 1810 verschont.

Bis circa 1930 war der Name „Intelligenzblatt“ gebräuchlich. Der Historiker Friedrich Huneke verzeichnet 188 Gründungen an 166 Orten. Sein Kollege, der Bremer Presseforscher Professor Holger Böning, schätzt ihre Zahl auf mindestens 220 allein im 18. Jahrhundert (deutschsprachiger Raum). Die ZDB (www.Zeitschriftendatenbank.de) weist rund 560 aus. Heute gibt es in Deutschland nur noch eine Anzeigenzeitung, die sich so nennt – in Bayern (Dorfen). Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten in Deutschland 1933 wurde die Freiheit der Medien Schritt für Schritt abgeschafft. Betroffen waren auch Anzeigenblätter.

Mit Bekanntmachung des Werberates der Deutschen Wirtschaft vom 20. Oktober 1934 wurde es den meisten verboten, Fremdanzeigen zu veröffentlichen, und sie durften nicht mehr gratis verteilt werden, sondern mussten einen Bezugspreis erheben. Damit wurde vielen Titeln die wirtschaftliche Grundlage entzogen.

Älteste Titel Deutschlands in der Vor- und Nachkriegszeit

Am 21. September 1949 wurde die Generallizenz erteilt: Deutsche, die nicht beschuldigt waren (Entnazifizierung), durften eine Zeitung herausgeben. Anzeigenblätter erschienen zunehmend wieder bzw. wurden neu gegründet. Zu den ältesten heute noch am Markt befindlichen gehören die 1931 gegründete Eschweiler Filmpost und der 1879 in Annweiler (Rheinland-Pfalz) gegründete „Trifels Kurier“. Er erschien nach heutiger Einschätzung erst ab ca. 1949 als Anzeigenblatt. Davor war er Wochen- und Tageszeitung. Der ursprünglich als lokales Pfarrnachrichtenblatt den Haushalten zugestellte „Westend Anzeiger“ (Gruppe Münchner Wochenanzeiger) erschien in München erstmals 1926. Ebenfalls zu den ältesten Titeln gehören der 1943 gegründete „Sendlinger Anzeiger“ (Gruppe Münchner Wochenanzeiger), die 1946 gegründeten „Lippischen Neuesten Nachrichten“ (Detmold) oder der „Kulmbacher Anzeiger“ (1949). Zuletzt genannter Titel erschien zunächst als reines „Annoncen-Blatt“ auf nur zwei Seiten. Er publizierte ausschließlich Geschäftsanzeigen jeglicher Art. Redaktionelle Beiträge fehlten völlig. Mit dem Erscheinen des „Annoncen-Blatts“ allerdings bot sich vor allem dem Kulmbacher Einzelhandel eine gute Möglichkeit, seine Waren anzupreisen. Später erst kamen auch redaktionelle Beiträge hinzu.

Ebenfalls zu den ältesten Titeln gehören jene, die in den 50er Jahren gegründet wurden. So zum Beispiel der „Lokalanzeiger Waldbröl“ (1950 gegründet), das „Langenhagener Echo/Wedemark Echo“ (1950), der „Gemeinde Anzeiger“, der „Freiburger Wochenbericht“ oder der „Amper Bote“ in Dachau (alle 1952), das „Wochenblatt Hassloch“ (1953), das Stuttgarter Wochenblatt (1955), das „Heimat Echo“ aus Hamburg (1957), der „Kölner Wochenspiegel“ (1958) oder der „Saarbrücker Wochenspiegel“ (1959).

Wurden im 18. und 19. Jahrhundert aus Intelligenz- bzw. Anzeigenblättern häufig Tageszeitungen, gab es Ende des 20. Jahrhunderts vereinzelt gegenläufige Entwicklungen: Kostenpflichtige Tages- oder Wochenzeitungen wurden in kostenlose Anzeigenblätter umgewandelt: der 1931 gegründete „Rheinische Anzeiger“ in Dormagen (1994), der 1890 als Bremer Bürger-Zeitung gegründete „Bremer Anzeiger“ (1976), ebenso das 1946 gegründete Spandauer Volksblatt. Der Titel wurde 1992 in eine kostenpflichtige Wochenzeitung umgestellt und erscheint seit 1994 als eine Lokalausgabe der Anzeigenzeitungen Berliner Woche („Ihre Wochenzeitung“) – allerdings nach wie vor unter dem Namen „Spandauer Volksblatt“. Ein ähnlich wechselvolles Dasein weist der seit 1879 in Annweiler am Trifels publizierte „Trifels Kurier“ auf: zuerst erschien er als normale Wochenzeitung mit einem Copypreis, dann 1924 bis 1945 wurde er als Tageszeitung publiziert und ist seit circa 1949 als kostenloses Wochenblatt in der Region etabliert („Bote vom Trifels: Anzeigen und Mitteilungen für Annweiler am Trifels“).

Gründungswellen/Entwicklung Anzeigenblätter in Deutschland seit 1960

1964 gab es bereits 170 Wochenblätter bei wöchentlich 2 Mio. Exemplaren. Zwischen 1970 und 1985 kam es zu einem wahren Gründungsboom. Wurden 1970 insgesamt 335 Titel mit einer Auflage von 9 Mio. Exemplaren publiziert, waren es 1980 bereits 750 Titel mit 32 Mio. und 1985 49,7 Mio. Exemplare – fast 2/3 der Auflage, die heute (2006) zu verzeichnen ist. Zwischen 1990 (Wiedervereinigung) und 2000 entstanden weitere 300 Titel – überwiegend in Ost-Deutschland.

Anzeigenblätter in Deutschland

Leser und Nutzung

Ausweislich der Allensbacher Werbeträgeranalyse (AWA) aus dem Jahr 2007 gehören 89,7 % aller Deutschen über 14 Jahre zum weitesten Leserkreis lokaler Wochenblätter (2006: 92 %). Die Studie wird jährlich vom Institut für Demoskopie Allensbach veröffentlicht. Für die Untersuchung wurden 2007 mehr als 21.000 Personen befragt. Demnach konnten Deutschlands 1.374 Anzeigenzeitungen mit ihrer wöchentlichen Auflage von 88,6 Mio. Exemplaren rund 42 Mio. Leser von ihren redaktionellen und werblichen Qualitäten überzeugen (2006: 43,75). Das bedeutet: 65,4 % der Personen ab 14 Jahren lesen Anzeigenblätter (2006: 67,2, 2005: 67,4).

Summiert man die Reichweitenanstiege seit 2002 zusammen, kommt man im Jahr 2006 auf ein Plus von 1,7 Mio. Lesern. Dieser positive Trend hat nicht angehalten. Zum Jahr 2007 ist die Reichweite im Vergleich zum Vorjahr um 1,7 Mio. Leser gesunken und hat wieder das Niveau des Jahres 2002 erreicht. Die BVDA-Studie Anzeigenblattqualität (AQ) weist aus, dass neun von zehn Lesern mindestens die Hälfte aller Seiten ansehen. Die durchschnittliche Lesedauer liegt bei 25,5 Minuten zur Wochenmitte und bei 27,1 Minuten am Wochenende.

Zustellung und Zusteller

Anzeigenblätter werden in einem definierten Gebiet in der Regel allen erreichbaren Haushalten kostenlos zugestellt. Sie dürfen und werden als Presseprodukte auch Werbeverweigerern zugestellt. Rund 170.000 Zusteller stellen – meist als Mini-Jobber – die Wochenblätter zu. 57 % sind Schüler/Studenten (Übrige: Rentner, Hausfrauen etc). Die Verlage geben an, die Zustellleistungen durch unterschiedlichste Kontrollmethoden zu prüfen.

Umsatz, Titelanzahl, Auflagen und Erscheinungsweise

Nettowerbeumsatz

Die Titel finanzieren sich ausschließlich aus Werbeerlösen (Anzeigen und Beilagen).

Der Gesamtumsatz (Nettowerbeumsatz) aller Anzeigenblätter in Deutschland betrug 2005 nach Angaben des BVDA 1.898 Mio. € (+ 61,6 Mio.) und überrundete damit den der Publikumszeitschriften. Die Anzeigenblätter verbuchen damit drei Jahre in Folge Umsatzzuwächse. Die Bedeutung des Beilagengeschäftes zeigt sich in einem Anstieg von 34 % auf 35 % des Umsatzes (644 Mio. €; 2004: 625 Mio. €).

Unterschiedlich verlief die Entwicklung in West- und Ostdeutschland. In den westdeutschen Bundesländern wurden 60 Mio. € mehr umgesetzt (2004: +64,3 Mio. €). Das ist eine Steigerung von 3,87 % (2004: 4,3 %) auf jetzt 1.610,8 Mio. € (2004: +1.550,8 Mio. €). Im Osten wuchs der Umsatz von niedrigem Niveau um 0,53 % auf jetzt € 287,1 (2004: +285,6 Mio. €).

Aktuelle Titel- und Auflagenzahlen

Es sind im Jahr 2006 468 Verlage in Deutschland tätig, die insgesamt 1.350 Titel herausgeben (Steigerung gegenüber Vorjahr: 3,4 %). Die Gesamtauflage der Anzeigenblätter in Deutschland beträgt 86,4 Mio. (+1,6 % gegenüber 2005). Mit 52 Mio. Auflage stellen die im BVDA organisierten Titel rund 60 % der Gesamtauflage.

Erscheinungsweise- und Tage

Die Mehrzahl der Titel (97 %) wird wöchentlich publiziert, in seltenen Fällen zweimal wöchentlich. Die Erscheinungstage liegen vor allem in der Wochenmitte und am Wochenende, besonders am Sonntag – also an jenem Tag, an dem kaum regionale Abo-Tageszeitungen erscheinen.

2006 erschienen 239 Sonntagstitel mit einer Auflage von 19,5 Mio. Exemplaren. Das sind 18,9 % bzw. 38 Titel mehr als im Jahr zuvor und entspricht einem Marktanteil von 16 %. Mittwochs erscheinen 667 Titel mit 43,9 Mio. Exemplaren und entspricht einem Marktanteil von 51,3 %. Das sind 1,6 % bzw. 11 Titel weniger als im Jahr zuvor.

Auflagengrößenklassen

Rund 36 % der Titel werden mit einer Auflage zwischen 25.001 und 50.000 Exemplaren verlegt, 25 % zwischen 50.001 und 100.000 Exemplaren und 19 % mit einer Auflagenhöhe zwischen 10.001 und 25.000 Exemplaren. Deutlich weniger Titel erscheinen mit Auflagen der Größenklasse 100.001 bis 200.000 (9,6 %) sowie Titel mit mehr als 200.000 Auflage (4,5 %). Berücksichtigt man, dass die auflagenschwächsten, wöchentlich erscheinenden Titel Auflagen um die 3.000 Exemplare aufweisen, die auflagenstärksten auf 800.000 bis 1,4 Mio. Exemplare kommen, zeigt sich das breite Spektrum von Anzeigenzeitungen in Deutschland. Die hochauflagigen Titel weisen in der Regel zahlreiche Unterausgaben auf.

Layout, Druck und Seitenumfang

Die überwiegende Anzahl der Titel wird fast durchgehend vierfarbig gedruckt. Freisteller-Fotos oder Anreißer auf der ersten Seite sind keine Seltenheit. Manche Titel sind im Boulevard-, andere im klassischen Zeitungsstil gehalten. Der Seitenumfang bewegt sich meist zwischen 12 bis 38 Seiten. Anzeigenblätter werden zu 90 % in den klassischen Zeitungsformaten (Rheinisches, Berliner, Nordisches) sowie zu 10 % im kleineren Tabloid-Format publiziert.

Rechtliche Aspekte

Eine Reihe von rechtlichen Aspekten werden im Zusammenhang mit Anzeigenblättern diskutiert.

Wettbewerbswidrigkeit

Die Frage, ob eine kostenlose Abgabe von Anzeigenblättern mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vereinbar sei, musste höchstrichterlich geklärt werden.

Unter Bezugnahme auf den § 1 des UWG alter Fassung (vor 8. Juli 2004) („Wer im geschäftlichen Verkehre zu Zwecken des Wettbewerbes Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen[...]“) hatte der Bundesgerichtshof (GRUR 1969, 287 – Stuttgarter Wochenblatt I) in seinem Urteil vom 18. Dezember 1968 die Zulässigkeit der unentgeltlichen Abgabe von Anzeigenblättern mit redaktionellem Teil noch bezweifelt.

Endgültig Klarheit bereitete der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 26. März 1971 (GRUR 1971, 477 – Stuttgarter Wochenblatt II). Es wurde das Recht der Bürger auf unentgeltliche Informationen sowohl redaktioneller als auch werblicher Art bestätigt.

Einstufung der Anzeigenblätter als Presse

Weitere Urteile, in denen Anzeigenblätter als Presseprodukte mit entsprechenden Rechten gewertet wurden: LG Freiburg (6. Juni 1969), BKA Berlin (02/1978), LG Bonn (29 Mai 1979), OLG Hamm (15. November 1979) und LG Osnabrück (23. Mai 1984). Außerdem: BGH (1972, NJW), Freiburger Wochenbericht (1956), Hanseatisches Oberlandesgericht (Urteil v. 27. Januar 2005, 3 U 113/04, JurPC Web-Dok. 96/2005, Abs. 1 – 68; Zitat: „Der Pressebegriff ist weit und formal aufzufassen, so fallen z. B. auch Anzeigenblätter darunter“). Die Auslegung des Begriffs „Presse“ bestimmt sich nach formalen Kriterien, bezogen auf die Herstellungs- und Vervielfältigungsmethoden. Geschützt werden daher alle zur Verbreitung an die Allgemeinheit geeigneten und bestimmten Druckerzeugnisse. Es verbietet sich eine nach dem Inhalt der Druckerzeugnisse vorgenommene Differenzierung. Andernfalls würde der Schutz der Pressefreiheit unzulässig verkürzt. Doch nicht nur Anzeigenblätter oder Tageszeitungen, sondern der Anzeigenteil (die Anzeige) selbst erfüllt die öffentliche Aufgabe der Presse mit und unterliegt deshalb ebenfalls generell der Pressefreiheit. In seiner Südkurier-Entscheidung aus dem Jahre 1967 billigte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dem Anzeigenteil die Eigenschaft von presserechtlich geschützten Nachrichten zu. Ausgehend von der Erkenntnis, dass von der Pressefreiheit nicht nur die Verbreitung eigener Meinungen, sondern auch die reiner Nachrichten ohne eigene Stellungnahmen erfasst wird, begründet das BverfG (BVerfGE 21, S. 271/278 ff. – Südkurier; 64, 108/114f.) den Schutz von Anzeigen mit der Erwägung, dass auch diese Nachrichten darstellen. Der Schutz des Anzeigenteils könne sich auch aus der Finanzierungsfunktion ergeben, nämlich für den Fall, dass dieser die unentbehrliche wirtschaftliche Voraussetzung für eine vom Staat unabhängige Presse ist. Diese Beurteilung der Anzeige und die sich daraus ergebenden presserechtlichen Konsequenzen gelten also zum Beispiel sowohl für Tageszeitungen wie auch für Anzeigenblätter – unabhängig von Umfang und Gestaltung des redaktionellen Teils (BGHZ – Entscheidung des Bundesgerichtshofs, 51, 236/246 – Stuttgarter Wochenblatt I; AfP 1992, 65/67 – Amtsanzeiger).

Trennung redaktioneller Teil und Werbung

Wie für alle Medien gilt für Anzeigenblätter das Trennungsgebot für redaktionelle Inhalte und Werbung. Alles andere wäre sog. Schleichwerbung und ist nach dem Wettbewerbsrecht (§ 4 Nr. 3 UWG) nicht zulässig.

Vielfach wurde Anzeigenblättern vorgeworfen, diese Trennung nicht konsequent zu beachten.

Zustellverbote/Werbeverweigerer

Anzeigenblätter gehören nicht zur klassischen Werbung und werden der Presse zugeordnet. Bedingt durch den nicht unerheblichen redaktionellen Teil dürfen sie, und werden sie, auch Werbeverweigerern zugestellt. Ein Briefkasten-Aufkleber „Bitte keine Werbung“ betrifft also nicht die Zustellung von Anzeigenblättern. Ein Briefkasten-Aufkleber „Bitte keine kostenlosen (bzw. unbestellte) Zeitungen“ betrifft das Objekt genauer und wird eher beachtet. Dennoch wurde das Recht der Zustellung in mehreren Urteilen von Oberlandesgerichten bestätigt (vgl. auch Bodendorf in AfP 4/89 S. 322-325 „Die Verteilung von Anzeigenblättern gegen den Willen der Adressaten“). Das Oberlandesgericht Stuttgart stellte zum Beispiel im Urteil vom 12. November 1993 (2 U 117/93) den grundsätzlichen Pressestatus der Anzeigenblätter zum wiederholten Male fest und entschied damit die Vertriebsfrage zu ihren Gunsten.

Zustellung von Anzeigenblättern (und Prospekten) am Sonntag

Mit Inkrafttreten des neuen Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) am 6. Juni 1994 wurde die Arbeitszeitordnung von 1938 abgelöst. Insbesondere wurde durch die neue Regelung die Arbeit an Sonn- und Feiertagen auch aus wirtschaftlichen Gründen zugelassen. Mit dem neuen Arbeitszeitgesetz wurde die Zustellung von Wochenblättern an Sonn- und Feiertagen bundesweit erlaubt. Bis 1994 war die Zustellung von Anzeigenblättern an Sonn- oder Feiertagen rechtlich umstritten und vielfach sogar verboten.

Redaktionsdatenschutz

Die Verhandlungen zum Redaktionsdatenschutz unter der Regie des Deutschen Presserates betrafen ausdrücklich auch die Anzeigenblätter. Aufgrund einer EU-Richtlinie wurde die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) notwendig, die eine deutliche Einschränkung der Presseprivilegien befürchten ließ. Diese Verschärfung konnte dadurch abgewendet werden, dass der Redaktionsdatenschutz in der Selbstkontrolle des Deutschen Presserates reguliert wird. Eine Forderung des Innenministers war, dass die Anzeigenblätter in dieses System einbezogen werden (vgl. Pressemitteilung des Deutschen Presserates vom 28. November 2001).


Anzeigenblätter in Österreich

In Österreich heißen Anzeigenblätter „Kostenlose Wochenzeitungen“ oder „Regionalzeitungen“. Sie verfügen in der Regel über 50 % Anteil an redaktioneller Berichterstattung. Laut der vom Verband der Regionalmedien Österreichs publizierten Studie „RegioPrint2005“ verfügen Österreichs Anzeigenblätter über eine Reichweite in der Wohn-Bevölkerung ab 14 Jahren von 76 % (LpA). Dies entspricht 5,1 Mio. Leser bzw. 8,5 Mio. Kontakte.

Begriff

Wie in Deutschland ist der Begriff „Anzeigenblatt“ in Österreich deutlich negativ besetzt und viele Verlage empfinden eine solche Bezeichnung gar als Schimpfwort, da die Titel in der Regel gut 50 % Redaktion aufweisen, und die Verleger großen Wert darauf legen, nicht als Anzeigenblätter bezeichnet zu werden. Als Anzeigenblatt werden in der Regel nur jene Titel bezeichnet, die ausschließlich Anzeigen publizieren – und das ist die absolute Minderheit. Anzeigenblätter heißen in Österreich „Regionale (kostenlose) Wochenzeitungen“ oder schlicht „Regionalmedien/Regionalzeitungen“.

Auflage

Ähnlich wie in Deutschland stehen Österreichs Anzeigenblätter sehr gut da. Besonders in der Zeit vor 2000 gab es vor allem hinsichtlich der Auflage deutliche Anstiege. Lag sie 1999/2000 bei circa 6 Millionen Exemplaren, wird sie nun auf 8 Millionen beziffert. In der Alpenrepublik gibt es nach Schätzungen circa 200 Anzeigenblätter – in etwa so viel wie vor sechs Jahren.

Lesedauer

Laut RegionPrint liegt die Lesedauer vieler Titel, ähnlich wie in Deutschland, deutlich über 20 Minuten (aber in der Regel unter 30). Die Titel-Auflagen variieren ebenfalls stark. So wird beispielsweise das Bezirksjournal Wien mit 592.000 Exemplaren 14-täglich verbreitet. Die Kärntner Woche aus Klagenfurt wiederum erscheint wöchentlich, mittwochs, und wird mit 219.462 Exemplaren (ÖAK) den Haushalten zugestellt. Manche Titel bringen es auf über 20 Unterausgaben. Allerdings werden von den 8 Millionen Anzeigenblättern/Regionalen kostenlosen Wochenzeitungen nur rund 3,4 Millionen Auflagen geprüft – und zwar von der Österreichischen Gemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern/Österreichische Auflagenkontrolle (ÖAK). Dies entspricht einer Marktabdeckung von 46,5 %.

Umsatz

Im Gegensatz zu Deutschland, wo traditionell sehr stark mit Statistiken gearbeitet wird, gibt es in Österreich häufig keine kontinuierliche Statistik. Deshalb wird beispielsweise der Umsatz für Anzeigenblätter/Kostenlose Wochenzeitungen derzeit lediglich auf Grund von Erhebungen geschätzt und liegt demnach bei ca. 175 Mio. € netto im Jahr bei im einstelligen Bereich deutlich steigender Tendenz. Neuerdings erhebt der Verband auch bei seinen Mitgliedern monatlich die Netto-Umsatzentwicklung um konkreteres Datenmaterial zur Hand zu haben.

Verband der Regionalmedien Österreichs

So gut wie alle wichtigen Anzeigenblätter/Kostenlosen Wochenzeitungen sind im Verband der Regionalmedien Österreichs (VRM) organisiert. Von den in Österreich insgesamt 200 Titeln, die vorwiegend wöchentlich erscheinen, sind rund 148 im Verband. Das entspricht einer Auflage von 7,3 Millionen Exemplaren pro Erscheinungsintervall.

Beispiele

Siehe auch

Weblinks


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