Apologie des Augsburger Bekenntnisses

Apologie des Augsburger Bekenntnisses
Titelseite der AC (1531)
Titelbild der Apologie der Confessio Augustana in Deutsch von Justus Jonas der Ältere

Die Apologie der Confessio Augustana (Abk.: AC; lat. Apologia Confessionis Augustanae) ist die Verteidigungsschrift der Confessio Augustana (CA) gegenüber den in der Confutatio Augustana vorgebrachten Argumenten der Altgläubigen. Federführend war Philipp Melanchthon, jedoch unter spürbarem Einfluss Martin Luthers. Die AC sollte ursprünglich Kaiser Karl V. auf dem Augsburger Reichstag vorgelegt werden, wurde aber von diesem abgelehnt. Ihre Erstveröffentlichung erfolgte Ende April 1531. Die AC wurde 1537 auf dem Schmalkaldischen Konvent offiziell zur Bekenntnisschrift der Protestanten erklärt.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Wurzeln der AC liegen in der sogenannten Augsburger Apologie, die dem Kaiser Karl V. am 22. September 1530 auf dem Augsburger Reichstag übergeben werden sollte, was von diesem aber abgelehnt wurde. Die Augsburger Apologie hatte von der Confutatio nur auf der Grundlage von Mitschriften, die bei der Verlesung der Confutatio auf dem Augsburger Reichstag von protestantischen Theologen angefertigt wurden, Kenntnis.

Diese Augsburger Apologie wurde von Melanchthon bis Januar 1531 zum sog. „Vorentwurf“ ausgebaut, in der er auch ein schriftliches Exemplar der Confutatio berücksichtigen konnte. Jedoch kam es zur Verwerfung dieses Vorentwurfes durch Melanchthon.

Die Argumentationslinien sowohl der Augsburger Apologie als auch des „Vorentwurfes“ flossen in die „Quartausgabe“ ein, die Ende April 1531 bei Georg Rhaw als Doppelausgabe zusammen mit der CA verlegt wurde.

Es folgte im September die sogenannte „Oktavausgabe“, die v. a. in den Rechtfertigungsartikeln inhaltlich überarbeitet wurde. Sie sollte im Jahr 1584 die Quartausgabe aus dem lutherischen Bekenntnisbuch mit der Begründung, dass sie den ursprünglicheren Text bieten würde und der lutherischen Lehre näher stehe, verdrängen.

Inhalt

Die AC hat wie die CA dieselben 28 Artikel, welche jedoch wesentlich ausführlicher behandelt werden. Besonders die Artikel, die von der Rechtfertigungslehre handeln (Art. 4, 12, 20), waren erheblich im Umfang gewachsen; sie machen fast die Hälfte der gesamten AC aus.

Die AC wurde von Melanchthon mit einem gewissen Zynismus als disputatio brevis („kurzes Streitgespräch“)[1] bezeichnet, was sie mit 300 Druckseiten freilich nicht ist. Man kann sie eher als „theologische Abhandlung“[2] oder als „Kommentar“[3] bezeichnen.

Die AC geht entgegen den Vermutungen kaum auf die in der Confutatio vorgebrachten Argumente ein, sondern sie entwickelt eine Rechtfertigungslehre in Abgrenzung zu den jüngeren Scholastikern wie Gabriel Biel, die als Hauptgegner angegriffen werden. Ihr Tonfall ist ausgesprochen aggressiv, die Gegner werden als Gottlose[4] und Fanatiker[5] beschimpft und auch ausdrücklich verdammt.[6] Die eigene Position wird des Öfteren als die keiner Argumentation bedürfende, verständliche und klare Lehre dargestellt.[7]

Siehe auch

Literatur

Quellen und Übersetzungen

  • Die Bekenntnisschriften der evangelisch–lutherischen Kirche; Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 1930 (199812) (Urtext)
  • Rudolf Mau: Evangelische Bekenntnisse: Bekenntnisschriften der Reformation und neuere theologische Erklärungen, Bd.I/1; Bielefeld 1997 (mit der Übersetzung der Quartausgabe)
  • Horst Pöhlmann (Hg.): Unser Glaube. Die Bekenntnisschriften der evangelisch–lutherischen Kirche; Gütersloh: Vandenhoeck & Ruprecht, 20045 (mit der Übersetzung der Oktavausgabe)

Sekundärliteratur

  • Christian Peters: Apologia Confessionis Augustanae; Stuttgart 1997 (kirchengeschichtlicher Zugang, mit umfangreicher Literaturliste)
  • Gunther Wenz: Theologie der Bekenntnisschriften, 2 Bände; Berlin, New York: de Gruyter, 1996/1998 (dogmatischer Zugang)

Quellen

  1. AC 4: 389 (BSLK 232, 37).
  2. Horst Pöhlmann: Unser Glaube; S. 124.
  3. Bernhard Lohse: Von Luther bis zum Konkordienbuch; in: Cals Andresen (Hg.): Handbuch der Dogmen– und Theologiegeschichte. Band 2: Die Lehrentwicklung im Rahmen der Konfessionalität; Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 19982; S. 93.
  4. „impius“: AC 4: 244 (BSLK 207, 43); 253 (BSLK 209, 54); 300 (BSLK 219, 11) u. ö.
  5. „furor“: AC 4: 298 (BSLK 219, 1).
  6. „Et maledicti sint pharisaei [i.e. die Altgläubigen] adversarii nostri“; AC 4: 269 (BSLK 214, 10 f.).
  7. Auffällig ist die Häufung von schlichten Behauptungen: Die Lehre ist „leicht verständlich“ (facile (20x), AC4: 49, 51, 79, 84, 118, 171, 183, 219, 244, 290, 291, 294, 297, 303 (2x), 304, 316, 343, 388, 396), „klar“ (aperte (14x), AC 4: 33, 50, 63, 65, 86, 89, 97, 145, 244, 262, 286, 293, 298 (2x)) und „deutlich“ (clare (22x), AC 4: 74, 83, 97, 106, 107, 152, 161, 163, 195, 240, 257, 262, 267, 304, 314, 323, 325, 334, 345, 356, 367, 396.).

Weblinks


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