Marktpreis

Marktpreis
Entstehung des Gleichgewichtspreises

Als Marktpreis bezeichnet man in der Wirtschaftswissenschaft den Preis eines Gutes, der sich auf einem Markt, das heißt durch das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage bildet.

Im Modell des vollkommenen Marktes entsteht genau ein Marktgleichgewicht indem eine Gleichgewichtsmenge gehandelt wird, sodass man den Marktpreis dort analog auch Gleichgewichtspreis nennt. Das ist der Preis, zu dem auf Konkurrenzmärkten (Wettbewerbsmärkten) so viel angeboten wird wie nachgefragt wird; man sagt auch „der Markt wird geräumt“. In einem Marktdiagramm liegt der Gleichgewichtspreis im Schnittpunkt der Angebots- und der Nachfragekurve (siehe Bild).

Dem Marktpreis werden verschiedene Aufgaben zugeschrieben[1] (siehe auch Preisfunktionen)

  1. Ausgleichsfunktion: wie erwähnt, wird der Markt im Marktgleichgewicht „geräumt“
  2. Ausschaltungsfunktion (Selektions-, Auslesefunktion): Ausschluss der Anbieter vom Markt, die zu zu hohen Kosten produzieren bzw. der Nachfrager die den Marktpreis nicht bezahlen können oder wollen
  3. Lenkungs- oder Verteilungsfunktion: der Preis bestimmt, was und wie viel produziert wird. Ein steigender Preis spiegele die Bewertung der Verbraucher für ein Gut wider.

Darüber hinaus ist der Preis auch stets ein Indikator für die Knappheit eines Gutes. Jevons Gesetz, nach William Stanley Jevons, besagt, dass ein Gut an einem Ort, zu einer Zeit auch nur einen Preis haben kann. Märkte, in denen Jevons Gesetz gilt, heißen vollkommen.[2]

Bei der Preisbildung kann es auch vorkommen, dass sich kein stabiles Gleichgewicht einstellt. Das Spinnwebtheorem beschreibt einen Fall, indem der Marktpreis um das Marktgleichgewicht mit zunehmender, konstanter oder abnehmender Amplitude oszilliert.

Das Konzept des Marktpreises löste Vorstellungen von einem gerechten Preis ab.

Spezifische Definitionen

Im Handels- und Dienstleistungsbereich bezeichnet man als Markt- oder Tagespreis den unter den momentanen Marktverhältnissen ausgehandelten Preis einer Ware oder Dienstleistung, der im Durchschnitt bezahlt wird.

Im Schuldrecht wird der Markt- oder Tagespreis durch den Vergleich gleichartiger zum gleichen Zeitpunkt entstandener Kaufverträge als Durchschnittspreis ermittelt.

Einzelnachweise

  1. Marktpreis – kurzer Artikel der Bundeszentrale für politische Bildung auf bpb.de
  2. Grundlegende Annahmen – einleitendes Kapitel auf mikrooekonomie.de

Weblinks


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