Master

Master

Der Master ([ˈmaːstɐ] oder [ˈmaːstə], aus engl. master, das auf lat. Magister für Lehrer, Vorsteher, Meister zurückgeht) ist ein akademischer Grad, den Hochschulabsolventen als Abschluss einer zweiten wissenschaftlichen Ausbildung erlangen.

Das Masterstudium dauert zwei bis vier Semester (ein- bis zweijähriges Vollzeitstudium oder berufsbegleitendes Studium) und ergänzt ein grundständiges Studium. Studienvoraussetzung ist ein Bachelor-Abschluss oder ein Abschluss in einem traditionellen, einstufigen akademischen Studiengang (Magister, Diplom). Je nach Ausrichtung kann ein Masterstudiengang der wissenschaftlichen Vertiefung des vorherigen Studiums oder der Erschließung neuer Wissensgebiete dienen. Viele Masterstudiengänge sind zulassungsbeschränkt.

Die Abschlussbezeichnung Master und eine neue Studienstruktur wurden in vielen Ländern Europas im Rahmen des so genannten Bologna-Prozesses eingeführt, dessen Ziel die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Hochschulraums ist.

In vielen Ländern, in denen nicht das Bologna-System gilt, wie USA, Kanada, England, Wales, Nordirland oder Singapur, gibt es zwei verschiedene Master, den in der Regel einjährigen, der auch an verschiedenen nicht-universitären Hochschulen und Bildungseinrichtungen angeboten wird, und den in der Regel zweijährigen Master (beispielsweise der englische Research Master), der ausschließlich als Universitätsstudium existiert. Studienvorraussetzung für diesen zweijährigen Master sind entweder der universitäre vierjährige Bachelor Honours-Abschluss (Abkürzung: B.A. hons.), der einjährige Master- oder der klassische Diplom- oder Magisterabschluss.

Inhaltsverzeichnis

Der Master in Deutschland

Allgemein

Der Master als akademischer Grad wird von Hochschulen (Universitäten, gleichgestellten Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Fachhochschulen) verliehen. Die bisher von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie von Kunst- und Musikhochschulen verliehenen traditionellen, einstufigen Abschlüsse gelten als äquivalent zum Master. Der Master verleiht dieselben Berechtigungen wie die bisherigen Diplom- und Magisterabschlüsse der Universitäten.[1][2] Nach den Vorgaben der Länder ist bei einem Masterstudiengang ein hohes fachliches und wissenschaftliches Niveau zu gewährleisten, das mindestens dem der eingeführten Diplomabschlüsse entsprechen muss.[2]

Der Masterstudiengang ist ein Studium, das zur wissenschaftlichen Arbeit und Methodik befähigen soll, theoretisch-analytische Fähigkeiten vermittelt und die Absolventen in die Lage versetzen soll, sich offen und kreativ auf neue Bedingungen im Berufsleben einzustellen. Der Masterabschluss ist berufsqualifizierend und berechtigt zur anschließenden Promotion. Die Universitäten in NRW können in ihren Promotionsordnungen die Zulassung zum Promotionsverfahren von weiteren Voraussetzungen (Studien- und Prüfungsleistungen) abhängig machen.[3]

Zur Abschlussprüfung gehört die Masterarbeit, mit der nachgewiesen wird, dass der Verfasser innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabe aus dem jeweiligen Fachgebiet selbständig nach wissenschaftlichen Methoden bearbeiten kann. Durch eine Akkreditierung wird die Erfüllung vorgegebener Anforderungen geprüft.[2]

Masterstudiengänge können vier verschiedenen Profiltypen zugeordnet werden: stärker forschungsorientiert, stärker anwendungsorientiert, künstlerisch und lehramtsbezogen. Die beiden international verbreiteten Profiltypen stärker forschungsorientiert und stärker anwendungsorientiert sind nicht exakt voneinander abgrenzbar und gleichermaßen wissenschaftlich. Die Zuweisung eines Studiengangs zu einem der beiden Profiltypen bezieht sich ausschließlich auf unterschiedliche Schwerpunkte und damit auf relative Unterschiede zwischen den verschiedenen Studiengängen. Beide Profiltypen sind in ihrer Wertigkeit gleich und werden hochschulübergreifend angeboten.[2][4] Das künstlerische Profil haben Masterstudiengänge an Kunst- und Musikhochschulen. Masterstudiengänge, mit denen die Voraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden, haben ein lehramtsbezogenes Profil.[2]

Die Einführung des Masters in Deutschland erfolgt im Rahmen des Bologna-Prozesses. Die Einführung der neuen Studiengänge war für 2010 angestrebt und ist überwiegend abgeschlossen, bis auf einige Studiengänge an Kunst- und Musikhochschulen sowie staatliche und kirchliche Abschlüsse.[5] Zu gleichnamigen Abschlüssen im außereuropäischen Ausland (z. B. in den USA) bestehen Unterschiede sowohl im Aufbau des Studiums als auch bei der Anerkennung der Abschlüsse.

In Deutschland gibt es konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge:[2]

  • Ein konsekutiver Masterstudiengang baut auf einem speziellen Bachelorstudiengang auf. Er kann den Bachelorstudiengang fachlich fortführen und vertiefen oder – soweit der fachliche Zusammenhang gewahrt bleibt – fachübergreifend erweitern. Seit 2008 verankern die Strukturvorgaben der KMK auch fachlich andere Masterstudiengänge als konsekutive Studiengänge, so dass nur die weiterbildenden Studiengänge abgegrenzt sind.[2]
  • Weiterbildende Studiengänge setzen nach einem qualifizierten Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i.d.R. nicht unter einem Jahr voraus. Die Inhalte des weiterbildenenden Studiengangs sollen die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen. Weiterbildende Studiengänge entsprechen in den Anforderungen (Ziff. 1.3 und 1.4 des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 10. Oktober 2003 i.d.F.vom 18. September 2008) den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen. Weiterbildende Studiengänge, die mit dem Master abschließen, wurden an manchen deutschen Hochschulen schon vor Einführung des Bologna-Prozesses bzw. vor dessen Auswirkung auf die jeweiligen traditionellen grundständigen Studiengänge angeboten.

Die Strukturvorgaben der KMK sahen in der Vergangenheit auch sogenannte nicht-konsekutive Masterstudiengänge vor, die im Gegensatz zu den konsekutiven Masterstsudiengängen inhaltlich nicht auf dem vorangegangenen Bachelorstudiengang aufbauten. Die nicht-konsekutiven Studiengänge wurden wie weiterbildende Studiengänge behandelt. Seit 2008 verankert die KMK fachlich andere Masterstudiengänge bei den konsekutiven Studiengängen.[2] Diese Anpassung wird sich jedoch nur im Rahmen von Re-Akkreditierungen auswirken.

Die Regelstudienzeit für einen Masterstudiengang beträgt mindestens ein, höchstens zwei Jahre. Bei einem konsekutiven Studiengang darf die Gesamtregelstudienzeit fünf Jahre nicht überschreiten, was 300 ECTS-Punkten entspricht. Aufgrund besonderer studienorganisatorischer Maßnahmen sind ausnahmsweise auch kürzere Gesamtregelstudienzeiten möglich. An Kunst- und Musikhochschulen dürfen konsekutive Studiengänge mit einer Gesamtregelstudienzeit von bis zu sechs Jahren eingerichtet werden, was 360 ECTS-Punkten entspricht.[2][6]

Die folgende Abbildung zeigt einige mögliche Kombinationen von Regelstudienzeiten für konsekutive Bachelor- und Masterstudiengänge und stellt sie dem traditionellen Diplom gegenüber:

1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr
Bachelor ⇒
6 Semester / 180 ECTS (häufige Variante)
konsekutiver Master
4 Semester / 120 ECTS
Bachelor ⇒
7 Semester / 210 ECTS (seltenere Variante)
kons. Master
3 Semester / 90 ECTS
Bachelor ⇒
8 Semester / 240 ECTS (seltene Variante)
kons. Master
2 Sem./ 60 ECTS
Vordiplom ⇒
 
Diplom
ca. 8-10 Semester
Vordiplom ⇒
 
Diplom (FH)
ca. 8 Semester

Für konsekutive und nicht-konsekutive Masterstudiengänge sind jeweils verschiedene Abschlussbezeichnungen zulässig. Es ist den Hochschulen auch erlaubt, deutsche Gradbezeichnungen zu verleihen (z. B. Magister der Wissenschaften). Eine Mischung von Deutsch und Englisch ist den Hochschulen aber nicht gestattet.

Allgemein gilt, dass entsprechend den Hochschulgesetzen der Länder akademische Grade nur in der Form geführt werden dürfen, die durch die Verleihungsurkunde bzw. die Prüfungsordnung festgelegt ist. Beispielsweise darf ein Absolvent mit Diplom einer Universität trotz rechtlicher Gleichstellung nicht stattdessen einen Mastergrad führen oder umgekehrt. Ein Mastergrad darf auch nicht aufgrund eines mit Erfolg abgeschlossenen Diplomstudienganges verliehen werden.[6]

Die Bezeichnung wird meist im angloamerikanischen Stil nach dem Namen und von diesem durch einen Beistrich getrennt geschrieben, beispielsweise Erika Mustermann, M.A.

Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist immer ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Ausgeschlossen sind somit grundständige Studiengänge, die nach vier oder fünf Jahren unmittelbar zu einem Masterabschluss führen. Es muss von den Hochschulen individuell geprüft werden, ob ein Absolvent zum Masterstudium zugelassen wird. Die Zugangsvoraussetzungen sind Gegenstand der Akkreditierung. Für die Zulassung zu künstlerischen Masterstudiengängen muss in allen Fällen eine besondere künstlerische Eignung nachgewiesen werden.[2]

Abschlussbezeichnungen (konsekutive Mastergrade)

Um ein möglichst hohes Maß an Transparenz und Übersichtlichkeit zu gewährleisten, hat die KMK entschieden, dass für konsekutive Masterstudiengänge nur sieben verschiedene Abschlussbezeichnungen zulässig sind. Diese orientieren sich am Inhalt des Studiengangs. M.A. und M.Sc. sind dabei die häufigsten Abschlüsse.

Fachliche Zusätze sind für den Mastergrad generell unzulässig.[6][2] Zwar wird manchmal der Studiengang "Master of … in …" genannt, dies ist dann aber nicht die Bezeichnung des Mastergrads selbst, der durch die jeweilige Prüfungsordnung festgelegt wird.

Da die Eingrenzung auf wenige zulässige Abschlussbezeichnungen erst nachträglich durch die KMK beschlossen wurde, werden in einigen Studiengängen noch abweichende Mastergrade verliehen. Die Anpassung an die aktuellen Vorgaben erfolgt im Rahmen der Reakkreditierung der jeweiligen Studiengänge.[2] In den Strukturvorgaben der KMK in der Fassung vom 10. Oktober 2003 waren die Abschlüsse M.A., M.Sc., M.Eng. und LL.M. als Abschlüsse für konsekutive Studiengänge festgelegt[2], in der Fassung vom 22. September 2005 wurden die Abschlüsse M.F.A., M.Mus. und M.Ed. ergänzt.

Master of Arts (M.A.)

Der Master of Arts ist üblich in den Geisteswissenschaften und Sozialwissenschaften und kann an einen Bachelor of Arts angeschlossen werden (in besonderen Fällen auch an einen Bachelor of Science). Je nach inhaltlicher Ausrichtung des Studiengangs kann der Master of Arts auch in Wirtschaftswissenschaften vergeben werden. Der Master of Arts wird auch von Kunsthochschulen im Bereich der darstellenden Kunst und in künstlerisch angewandten Studiengängen vergeben.

Der Master of Arts wird nach Beschluss der KMK auch in Evangelischer oder Katholischer Theologie oder Religion vergeben, sofern es sich nicht um ein Lehramtsstudium oder um einen weiterhin grundständigen Studiengang mit Abschluss Magister Theologiae handelt.[7]

M. A. ist ebenfalls die Abkürzung für den früheren Abschluss Magister Artium, mit dem ein grundständiger Studiengang abgeschlossen werden konnte. Dieser Abschluss ist dem Master gleichwertig, allerdings sind die Grade nicht identisch oder austauschbar.[2]

Master of Science (M.Sc.)

Der Master of Science ist üblich in Mathematik, Informatik und den Naturwissenschaften. Je nach inhaltlicher Ausrichtung des Studiengangs kann der Master of Science auch in Wirtschaftswissenschaften und Ingenieurwissenschaften verliehen werden. Außerdem kann er in Studiengängen der Medizin vergeben werden, die nicht mit dem Staatsexamen abschließen.

Der Master of Science kann an einen Bachelor of Science angeschlossen werden. In besonderen Fällen kann als Zugangsvoraussetzung auch ein vorangegangener Bachelor of Arts, ein Bachelor of Engineering oder ein Diplomstudiengang der gleichen Fachrichtung anerkannt werden.

Master of Engineering (M.Eng.)

Der Master of Engineering wird im Bereich der Ingenieurwissenschaften verliehen. Je nach inhaltlicher Ausrichtung des Studiengangs kann in den Ingenieurwissenschaften auch der Master of Science verliehen werden.[2] Masterstudiengänge sind nach den Profiltypen „stärker anwendungsorientiert“ und „stärker forschungsorientiert“ zu differenzieren und können entsprechend den unterschiedlichen Aufgaben der Hochschulen sowohl an Universitäten als auch an Fachhochschulen angeboten werden. [8]

Master of Laws (LL.M.)

Der Master of Laws wird in rechtswissenschaftlichen Studiengängen vergeben. Zugangsvoraussetzung ist i. d. R. entweder ein Bachelor of Laws, das Erste Staatsexamen in Jura oder einer der traditionellen akademischen Grade Diplom-Jurist (wird nach dem Ersten Staatsexamen vergeben) und Diplom-Wirtschaftsjurist (FH).

Das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen sind jedoch weiterhin Voraussetzung zum Volljuristen (Befähigung zum Richteramt, § 5 DRiG[9]) und damit für die Ausübung der geregelten Berufe (Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Richter etc.). Eine Ausnahme gilt lediglich für Universitätsprofessoren (§ 7 DRiG[10]).

Master of Fine Arts (M.F.A.)

Der Master of Fine Arts wird für Abschlüsse im Bereich der freien Kunst vergeben, die von Kunsthochschulen angeboten werden. Zugangsvoraussetzung ist i. d. R. ein Bachelor of Fine Arts. In künstlerisch angewandten Studiengängen und darstellender Kunst wird jedoch der Master of Arts vergeben.

Master of Music (M.Mus.)

Der Master of Music wird für Abschlüsse im Bereich Musik vergeben, i. d. R. von Musikhochschulen. Zugangsvoraussetzung ist i. d. R. ein Bachelor of Music.

Master of Education (M.Ed.)

Der Master of Education wird in Studiengängen vergeben, die Voraussetzungen für ein Lehramt vermitteln.[2]

Das Lehramt kann auf Grund-, Haupt- und Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, Sonderschulen sowie Berufskollegs bezogen sein und wird i. d. R. im Anschluss an ein zweijähriges Studium vergeben. Er kann an einen Bachelor of Science, einen Bachelor of Arts oder einen Bachelor of Education angeschlossen werden.

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat 2005 Anforderungen für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen beschlossen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden.[11]

Der Master of Education ist dem Ersten Staatsexamen gleichgestellt und ermöglicht bundesweit den Zugang zum Referendariat oder, wo dies nicht notwendig ist, direkt den Zugang zum Lehramt. Der Master of Education kann allerdings nicht in jedem Bundesland erworben werden und nicht jedes Fach bzw. jede Fächerkombination eignet sich für jeden Schultyp (z. B. wird Latein nur an Gymnasien und Gesamtschulen unterrichtet).

Nach Beschluss der KMK werden auch Studiengänge, die die Voraussetzungen für ein Lehramt in Evangelischer oder Katholischer Religion vermitteln, mit einem Bachelor oder Master of Education abgeschlossen.[7]

Abschlussbezeichnungen (weiterbildende und nicht-konsekutive Mastergrade)

Die Abschlussbezeichnungen weiterbildender sowie nicht-konsekutiver Masterstudiengänge können von den Hochschulen abweichend von den Bezeichnungen für konsekutive Masterstudiengänge gewählt werden. Die Abschlussbezeichnungen müssen aber nicht zwangsläufig von denen für konsekutive Masterstudiengänge abweichen. Wenn Abschlussbezeichnungen der konsekutiven Masterstudiengänge verwendet werden, müssen allerdings auch dieselben Anforderungen erfüllt werden.

Daher kann es vorkommen, dass für inhaltlich ähnliche Studiengänge an verschiedenen Hochschulen unterschiedliche Abschlussbezeichnungen vergeben werden. Am häufigsten sind dabei jedoch die oben genannten konsekutiven Mastergrade.

Etwa jeder zehnte Masterstudiengang verleiht eine abweichende Abschlussbezeichnung, davon die Hälfte den Master of Business Administration.[12] Die weiteren nicht-konsekutiven oder weiterbildenden Mastergrade werden in Deutschland jeweils in seltenen Fällen vergeben, in der Regel deutschlandweit in ein oder zwei Studienangeboten. Teilweise findet das Angebot auch in internationaler Kooperation mit Hochschulen in Ländern statt, in denen der jeweilige Abschluss üblicher ist.

Davon abzugrenzen sind Masterabschlüsse, die ausschließlich von einer ausländischen Partnerhochschule verliehen werden, da die kooperierende Studieninstitution in Deutschland keinen Hochschulstatus besitzt. Beispielsweise der Master of Divinity wird derzeit nicht von deutschen Hochschulen verliehen.

  • European Master in Intercultural Education: Der European Master in Intercultural Education wird im Weiterbildungsstudiengang European Master in Intercultural Education der Freien Universität Berlin vergeben. Der Studiengang wird zweisprachig in Deutsch und Englisch von der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät angeboten.
  • Master of Business Administration (MBA): Der (Executive) Master of Business Administration wird von einer Vielzahl von Hochschulen vergeben. Der Studiengang soll Absolventen von nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen betriebswirtschaftliche Kenntnisse vermitteln, die für Führungspositionen benötigt werden.
  • Master of Business Administration and Engineering (MBA Eng.): Der (Executive) Master of Business Administration and Engineering wird von zahlreichen Hochschulen vergeben. Der Studiengang soll Absolventen von technischen Studiengängen betriebswirtschaftliche Kenntnisse vermitteln, die für Führungspositionen benötigt werden.
  • Master of Adult Education (M. Edu): Der Weiterbildungsmaster Master of Adult Education wird von der Evangelischen Fachhochschule Nürnberg vergeben.[13] Er richtet sich an Hochschulabsolventen aller Fachrichtungen, die über einschlägige Berufserfahrung im Bildungssektor verfügen.
  • Master of Applied Informatics (M. Appl. Inf.): Dieser Abschluss wird seit 2004 im weiterbildenden Studiengang Angewandte Informatik an der Technischen Universität München verliehen.
  • Master of Architecture (M. Arch.): Der Abschluss wird von der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg im Aufbaustudiengang Architektur verliehen sowie von der Hochschule Anhalt im Architektur-Master-Programm Dessau unter dem Thema Revitalisierung der Stadt.
  • Master of Aviation Management (M. AVIMA): Der Abschluss wird im berufsbegleitenden englischsprachigen Studiengang Master in Aviation Management (AVIMA) von der Technischen Hochschule Wildau (FH) in Kooperation mit dem Wildau Institute of Technology verliehen.
  • Master of Building Physics (M.BP.): Dieser Abschluss wird im Weiterbildungsstudiengang Bauphysik der Universität Stuttgart vergeben. Der Studiengang vermittelt den Absolventen ganzheitliches bauphysikalisches Wissen.
  • Master of Business Engineering (MBE): Der Master of Business Engineering wird in den Weiterbildungsstudiengang Logistikmanagement der Universität Stuttgart und Wirtschaftsingenieurwesen der Fachhochschule Frankfurt am Main sowie in einem Aufbaustudiengang von der Steinbeis-Hochschule Berlin vergeben. Der Studiengang soll den Absolventen eines nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Studiengangs die Wirtschaftskenntnisse und den wirtschaftswissenschaftlichen Absolventen die technischen Kenntnisse vermitteln.
  • International Master of Business Consulting (MBC): Dieser Abschluss wird im weiterbildenden Online-Studiengang an der Hochschule Wismar verliehen.
  • Master of Business Law (M.B.L.): Dieser akademische Grad wird im Studiengang Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen von der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus verliehen.
  • Master of Science in Business and Law: Dieser akademische Grad wird im nichtkonsekutiven Studiengang Wirtschaft und Recht (auslaufend) von der Technischen Universität Dresden als Kooperation von Juristischer und Wirtschaftswissenschaftlicher Fakultät in Trägerschaft der Juristischen Fakultät verliehen.
  • Master of Business Marketing (MBM): Der (Executive) Master of Business Marketing kann seit vielen Jahren im Rahmen des weiterbildenden Studiums Technischer Vertrieb an der Freien Universität Berlin erlangt werden. Er bietet eine Vertiefung und Spezialisierung im Bereich Marketing/Vertrieb. Als weiterführender Studiengang ist zur Zulassung neben einem abgeschlossenen Hochschulstudium auch adäquate Berufserfahrung nachzuweisen.
  • Master of Computer Science (M.Comp.Sc.): Der Abschluss wird von der FernUniversität in Hagen und auch von der Fachhochschule Trier im nicht-konsekutiven (Fern-)Studiengang Computer Science vergeben. Die FernUniversität Hagen bietet daneben jedoch auch einen konsekutiven Studiengang Informatik mit dem Abschluss Master of Science an.
  • Master of Criminology and Police Science: Dieser Abschluss wird seit 2005 in einem weiterbildenden Studiengang an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum vergeben. Zu den Zulassungsvoraussetzungen zählt daher eine mind. einjährige einschlägige Berufserfahrung.
  • Master of Customs Administration (MCA): Der Master of Customs Administration wird an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster seit 2005 angeboten. Er ist konzipiert für Zollbeamte aus Entwicklungs- und Schwellenländern, die mit den modernen Zollverfahren vertraut gemacht werden sollen. Es handelt sich um einen Weiterbildungsstudiengang, der bisher nur Teilnehmern aus afrikanischen Ländern offensteht. Er wird in Kooperation mit der Weltzollorganisation und der Organisation für Entwicklungszusammenarbeit InWEnt gGmbH durchgeführt.
  • Master of Economics and Business: Dieser Abschluss wird im Aufbaustudiengang Finanzmärkte, Banken, Versicherungen und Öffentliche Wirtschaft der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam vergeben. Mit internationaler Ausrichtung wird er als nicht-konsekutiver Abschluss an der Universität Passau vergeben.[14]
  • Master in Disaster Management and Risk Governance (MDM): Dieser Abschluss wird im Weiterbildungsstudiengang Katastrophenvorsorge - Katastrophenmangement durch die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vergeben. Der modulare weiterbildende Masterstudiengang wird in Kooperation mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) angeboten und zielt auf einen ganzheitlich ausgerichteten akademischen Qualifizierungsbeitrag auf dem Gebiet der Katastrophenvorsorge und des Katastrophenmanagements. [15][16]
  • Master of Drug Regulatory Affairs (M.D.R.A.): Dieser Abschluss wird im Weiterbildungsstudiengang Drug Regulatory Affairs durch die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vergeben. Der weiterbildende Masterstudiengang wird in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Regulatory Affairs (DGRA) angeboten und ist interdisziplinär zwischen den Pharmazeutischen Wissenschaften, den Rechtswissenschaften und den medizinischen Wissenschaften angesiedelt. Es sollen Kenntnisse über die Inhalte einer Zulassungsdokumentation und deren Bewertung sowie über Informationswesen, Arzneimittelentwicklung, Qualitätssicherung und -management, Pharmarecht und Zulassungsstrategien vermittelt werden.[17][18]
  • Master of Engineering in Traffic Accident Research Der Master wird von dem Institut der Fahrzeugsicherheit der TU Graz vergeben und wird als berufsbegleitender Bildungsgang angeboten.
  • Master of Evaluation (M. Eval.): Der Master wird von der Soziologischen Fakultät der Universität Saarbrücken vergeben. Kooperationshochschulen sind die Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) des Saarlandes und Katholische Hochschule für Soziale Arbeit des Saarlandes.
  • Master of Health Administration (MHA): Der Master wird von der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld vergeben.
  • Master of Higher Education (MoHE): Der an der Universität Hamburg angebotene Masterstudiengang richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die an Hochschulen und Institutionen der Weiterbildung lehren und eine systematische didaktische Weiterbildung zur Professionalisierung ihrer Lehrtätigkeit anstreben.
  • Master of Hospital Management (MaHM): Dieser Abschluss wird im Weiterbildungsstudiengang Master of Hospital Management der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel in Kooperation mit der Akademie Damp vergeben.
  • Master of Arts Library and Information Science (M.A. LIS): Dieser akkreditierte, berufsbegleitende Weiterbildungsmaster Bibliotheks- und Informationswissenschaft wird an der Fachhochschule Köln im Masterstudiengang Bibliotheks- und Informationswissenschaft verliehen und ist international gültig. An der Humboldt-Universität zu Berlin wird der Studiengang mit dem gleichen Abschluss angeboten.
  • Master of Mediation (MM): Weiterbildender Masterstudiengang Mediation an der FernUniversität in Hagen.
  • Master of Medicine, Ethics and Law (M. mel.): Dieser Masterabschluss wird im Rahmen eines interdisziplinären Aufbaustudiums am Interdiszilpinären Zentrum Medizin-Ethik-Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vergeben.[19]
  • Master of Organizational Management (MoM): Die Ruhr-Universität Bochum bietet den gleichnamigen berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang an. Er vermittelt Kompetenzen zur Analyse, Gestaltung und Führung von innovierenden und sich wandelnden Organisationen (Unternehmen, öff.-rechtl. Verwaltung, Non-Profit-Institutionen). Hierzu werden Kenntnisse der Fachdisziplinen Betriebswirtschaftslehre, Jura, Ingenieurswesen und Sozialwissenschaften miteinander vernetzt und in lösungsorientierte Ansätze (Methoden, Instrumente) übertragen.
  • Master of Organizational Psychology (MoP): Der Abschluss wird auslaufend von der FernUniversität in Hagen im Weiterbildungsstudium Arbeits- und Organisationspsychologie vergeben. Die Bergische Universität Wuppertal führt das Angebot zukünftig fort.
  • Master für Personalwesen und Arbeitsrecht (MPA): Der Master für Personalwesen und Arbeitsrecht ist ein rechts- und personalwirtschaftlicher Masterabschluss der Universität Mannheim.
  • Master of Public Administration (MPA): Der Master of Public Administration ist ein verwaltungswissenschaftlicher Masterabschluss im Studiengang Öffentliches Management.
  • Master of Public Health (MPH): Der Master of Public Health ist ein interdisziplinäres Aufbaustudium im Bereich Gesundheitswissenschaften (engl.: Public Health).
  • Master of Public Management (MPM): Der Master of Public Management ist ein verwaltungswissenschaftlicher Masterabschluss im Bereich Öffentliche Verwaltung mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt. Er wird in Bayern von der FHVR Hof in Zusammanarbeit mit der Hochschule Deggendorf und in Hessen von der Verwaltungsfachhochschule Wiesbaden im berufsbegleitenden weiterbildenden Studiengang Public Management vergeben.
  • Master of Public Policy (MPP): Der Master of Public Policy wird von der Hertie School of Governance vergeben.
  • Master in Redevelopment: Dieser Abschluss wird in zwei berufsbegleitenden Masterstudiengängen der RWTH Aachen vergeben. Es sollen Kompetenzen und Fähigkeiten vermittelt werden, um komplexe Redevelopment-Projekte in der Bestands- und Flächenentwicklung zu führen.
  • Master of Social Management (MSM): Der Master of Social Management ist ein weiterbildender sozialwissenschaftlicher Masterabschluss im Studiengang Sozialmanagement. Das Studium umfasst die Qualifizierung im betriebswirtschaftlichen, organisatorischen und Personalmanagement-Bereich für Führungsaufgaben bei freien und öffentlichen Trägern der Sozialarbeit bzw. Sozialpädagogik und in der Sozialwirtschaft.
  • Master of Systems Engineering (M. of Systems Eng.): Abschluss im Studiengang Systems Engineering der Hochschule München und Hochschule Landshut. Beim Master of Systems Engineering steht weniger die fachbezogene Weiterführung des Spezialwissens im Vordergrund als die Ausbildung einer übergeordneten Integrationskompetenz für mehrere Ingenieursdisziplinen zur kompetenten Gesamtbetrachtung eines Systems.
  • Master of Technology Management(MTM): Der Master in Technology Management wird von dem Northern Institute of Technology (NIT) in Hamburg verliehen. Das Programm wird von Studierenden der Ingenieurwissenwschaften wahrgenommen, die parallel zu Ihrem Ingenieursstudium einen Management-orientierten Abschluss erwerben möchten. Das Programm ist inhaltlich vergleichbar mit einem MBA-Programm, der MBA-Titel darf jedoch nicht mehr ohne vorherige Berufserfahrung verliehen werden.

Zugang zu Laufbahnen des höheren Dienstes im öffentlichen Dienst

Die Innenminister- und die Kultusministerkonferenz haben sich darauf verständigt, Bachelorabschlüsse von Fachhochschulen und Universitäten dem gehobenen Dienst zuzuordnen. Hinsichtlich der Masterabschlüsse wurde differenziert zwischen Masterabschlüssen von Universitäten, die unmittelbar den Zugang zum höheren Dienst eröffnen und Masterabschlüssen an Fachhochschulen, die ebenfalls den Zugang zum höheren Dienst eröffnen, wenn ihre Eignung im Rahmen der Akkreditierung förmlich festgestellt wird. Eine entsprechende Vereinbarung („Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“) wurde durch Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 24. Mai 2002 und der Innenministerkonferenz vom 6. Juni 2002 getroffen.

Aufgrund der inzwischen vorliegenden Erfahrungen mit der Akkreditierung von Masterabschlüssen von Fachhochschulen hat die Innenministerkonferenz nunmehr angeregt, auf die gesonderte Eignungsfeststellung im Rahmen der Akkreditierung zu verzichten und damit allen Masterabschlüssen, unabhängig davon, ob sie an einer Fachhochschule oder Universität erworben wurden, den Zugang zum höheren Dienst zu eröffnen. Durch entsprechende Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 20. September 2007 und der Innenministerkonferenz vom 7. Dezember 2007 wurde die Vereinbarung aus dem Jahre 2002 ersetzt. Die geänderte Vereinbarung „Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen“ ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten.

Promotionsberechtigung

Für Masterabschlüsse legen die Strukturvorgaben der KMK fest, dass sie den Zugang zur Promotion eröffnen – unabhängig davon, ob sie in einem ein- oder zweijährigen Masterstudium an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule oder an einer Fachhochschule erworben wurden. Der Master stellt somit die neue Regelvoraussetzung zur Promotion dar. Masterabschlüsse von Kunst- und Musikhochschulen eröffnen den Zugang zur Promotion nur insoweit, als mit dem Abschluss des Masterstudiums eine hinreichende wissenschaftliche Qualifikation für ein Promotionsvorhaben erworben wurde.[2]

In einigen Bundesländern können die Universitäten in ihren Promotionsordnungen die Zulassung zum Promotionsverfahren von weiteren Voraussetzungen (Studien- und Prüfungsleistungen) abhängig machen (z. B. NRW [21]). In anderen Bundesländern ist dies nicht der Fall (z. B. Baden-Württemberg[22] oder Bayern[23]).

Inhaber eines im In- oder Ausland erworbenen Bachelorgrades können dagegen nur als Ausnahmefall im Wege eines Eignungsfeststellungsverfahrens unmittelbar zu einem Promotionsstudium zugelassen werden. Die Universitäten regeln den Zugang sowie die Ausgestaltung des Eignungsfeststellungsverfahrens und ggf. das Zusammenwirken mit Fachhochschulen in ihren Promotionsordnungen.

Der Master in Österreich

In Österreich werden Mastergrade von öffentlichen und privaten Universitäten, Fachhochschulen, sowie (bis 2012 und unter der Bezeichnung „Lehrgang universitären Charakters“) von privaten Anbietern vergeben. Die Studiengänge können forschungsorientiert oder anwendungsorientiert eingerichtet sein. Der Aufwand muss nach einem Bachelorabschluss mindestens 120 ECTS-Punkten entsprechen.

Die Mastergrade in der Weiterbildung (Universitätslehrgänge nach §58 des Universitätsgesetzes 2002, Lehrgänge universitären Charakters nach § 28 des Universitäts-Studiengesetzes, Lehrgänge zur Weiterbildung nach § 14a Abs. 2 des Fachhochschul-Studiengesetzes sowie Hochschullehrgänge nach § 39 Abs. 2 des Hochschulgesetzes 2005) sind nicht identisch mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien), auch wenn sie zum Teil denselben Wortlaut haben.[24]

Die neu eingeführten, auf vorangehende Bachelorstudien fachlich aufbauenden, Master ersetzen die bisherigen Diplomstudien. Die Mastergrade sind das wissenschaftliche Äquivalent zu den bisherigen Abschlüssen Magister und Diplomingenieur.

Abschlussbezeichnungen

Je nach Institution und Zeitpunkt des Abschlusses gibt es eine Reihe verschiedener Abschlussbezeichnungen für Studien auf Master-Niveau.

Traditionell

Die ersten, mit dem Universitäts-Studiengesetz 1997 eingeführten Studien auf Master-Niveau wurden Magisterstudien genannt und genauso wie die traditionellen Diplomstudien mit den Graden Magister bzw. Diplom-Ingenieur etc. abgeschlossen. Dies galt auch für Fachhochschulen, deren Grade mussten allerdings mit dem Zusatz „(FH)“ geführt werden. Einige der am häufigsten verliehenen Grade:

  • Dipl.-Ing. bzw. DI (Diplom-Ingenieur, nur für Ingenieurs-Studiengänge)
  • Mag. phil. (Magister/Magistra philosophiae, Magister/Magistra der Philosophie)
  • Mag. rer. nat. (Magister/Magistra rerum naturalium, Magister/Magistra der Naturwissenschaft)
  • Mag. rer. soc. oec. (Magister/Magistra rerum socialium oeconomicarumque, Magister/Magistra der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften)
  • Mag. art. (Magister artium, Magister der Künste)

Englischsprachig

Im Jahr 2006 wurden die Abschlüsse durch Gesetzesnovellen des Universitätsgesetzes 2002 und Fachhochschul-Studiengesetzes 1993 geändert. Neu eingerichtete Studien heißen „Masterstudien“, als Abschlussbezeichnungen sind nunmehr die englischsprachige Bezeichnung „Master …“ oder − wahlweise, aber nur in technischen Fächern – „Diplom-Ingenieur“ zulässig.

Der Zusatz „FH“ entfällt nun für Absolventen eines Fachhochschul-Masterstudiums, auch wenn der Abschluss schon vor der Gesetzesnovelle erfolgte (Absolventen eines Diplomstudiums müssen ihn weiterhin führen).[25]

Private Anbieter (als Lehrgänge universitären Charakters eingerichtet) haben von Beginn an nur englischsprachige Mastergrade vergeben, wobei die Mastergrade in der Weiterbildung, wie bereits erwähnt, nicht identisch sind mit den Mastergraden aufgrund des Abschlusses ordentlicher Studien (Masterstudien).

Einige der am häufigsten verliehenen Grade:

  • M.Sc. bzw. MSc (Master of Science)
  • M.A. bzw. MA (Master of Arts)
  • LL.M. bzw. LLM (Legum Magister/Magistra)
  • MBA (Master of Business Administration)

Der Master in der Schweiz

In der Schweiz gibt es auf Stufe der Masterstudien ebenfalls konsekutive Studiengänge, die forschungsorientiert oder anwendungsorientiert ausgerichtet sein können. Darunter auch Abschlüsse in Disziplinen, die in Deutschland nicht auf das Bachelor/Master-System umgestellt wurden, wie im Bereich Medizin oder der Rechtswissenschaft. Folgende Grade werden in solchen Studiengängen vergeben:

  • MA (Master of Arts)
  • MEng (Master of Engineering)
  • MLaw (Master of Law)
  • MMed (Master of Medicine)
  • MSc (Master of Science)
  • MTh (Master of Theology)

Daneben gibt es so genannte Nachdiplomstudiengänge, die zum Bereich der akademischen Weiterbildung gezählt werden. Angeboten werden solche Studiengänge sowohl an Schweizer Universitäten als auch an Fachhochschulen. Wenn ein solcher Nachdiplomstudiengang im Niveau einem konsekutivem Studiengang entspricht, kann ein Mastergrad an Absolventen eines solchen Studienganges verliehen werden. In den meisten Studienrichtungen handelt es sich dabei um den Grad Master of Advanced Studies (MAS) unter Angabe der Fachrichtung. Eine Ausnahme sind Abschlüsse im Bereich Betriebswirtschaftslehre, die zum Grad Master of Business Administration (MBA) oder Executive Master of Business Administration (EMBA) führen.

In der Schweiz hat die Universitätskommission beschlossen, auf Wunsch des Studienabsolventen die Umschreibung der akademischen Grade Lizentiat und verschiedener Diplome auf die bis 2010 einzuführenden Bezeichnungen zu ermöglichen. Rechtlich sind sie ohnehin gleichwertig, dürfen aber im Schriftverkehr nicht vermischt angeführt werden.

Wer einen Studiengang nach der (alten) Lizentiatsordnung absolvierte, darf sich auch MA oder Master of Arts nennen, also beide Titel führen. Die Hochschulen stellen entsprechende Papiere aus. Jedoch darf man nicht beide Titel, also lic. und Master of Arts (MA) in ein und demselben Dokument anführen, da sonst der Eindruck erweckt werden könnte, man hätte mehrere Titel erworben.

Fachhochschulen sind in der Schweiz seit 2008 befugt, Masterstudiengänge anzubieten.

Ferner sind bei privaten Bildungsinstitutionen Mastergrade erreichbar. Einzelne sind nach niederländischem Recht vom Dutch Validation Council beziehungsweise von dessen Nachfolgeorganisation, der Niederländischen Qualitätsagentur, akkreditiert (etwa die „Master of Arts“ des Zentrums für Agogik, Basel), MBA-Programme häufig von der FIBAA, der AACSB oder dem EQUIS.

Der Master in Großbritannien

Allgemein

In Großbritannien dauert das übliche Masterstudium ein bis zwei Jahre im Vollzeitstudium. Zulassungsvoraussetzung dazu ist der britische Bachelor, der damit äquivalente deutsche Bachelor, das deutsche Diplom (Univ. oder FH), das Staatsexamen oder der Magister-Abschluss. Das deutsche Vordiplom oder eine Zwischenprüfung ist im Allgemeinen nicht ausreichend. Trotzdem kann es möglich sein, dass einige Hochschuleinrichtungen ausnahmsweise besonders qualifizierte oder begabte Studenten schon nach Beendigung des Grundstudiums und mit einigen Hauptseminar-Leistungsnachweisen für ein Masterstudium annehmen. Die Masterplätze sind zulassungsbeschränkt, die Auswahl der Studenten und Anerkennung etwaiger Vorstudien obliegt der jeweiligen Universität.

Es wird in Großbritannien zwischen sogenannten Taught Masters und Research Masters unterschieden. Das Curriculum eines Taught Masters besteht aus einer Reihe von Kursen und endet, nach Absolvierung dieser Kurse, mit dem Verfassen einer relativ kurzen Abschlussarbeit (dissertation). Die häufigsten akademischen Grade für solche Studiengänge sind MA (Master of Arts) und MSc (Master of Science), daneben existiert aber eine Vielzahl von anderen Master-Bezeichnungen.

Research Master Degrees sind überwiegend Forschungsstudiengänge und enthalten keine oder nur wenig verpflichtende Kurse. Die Abschlussarbeit (thesis) ist dagegen umfangreicher und muss auf einem Niveau zwischen der Thesis eines PhD-Studienganges und der Abschlussarbeit eines Taught Masters sein. Übliche akademische Grade für solche Studiengänge sind MPhil (Master of Philosophy), MLitt (Master of Letters) und MRes (Master of Research).

Eine relativ neue Form des Master’s Degree sind die so genannten Integrated Master’s Degrees. Diese werden in vier bis fünf Jahren in einem einzigen, durchgehenden Studiengang nach Schulabschluss erworben, vergleichbar einem Diplom-Studiengang. Sie werden vor allem in technischen und naturwissenschaftlichen Fächern angeboten; einige gängige Abschlüsse sind MEng (Master of Engineering), MMath (Master of Mathematics), MPhys (Master of Physics), MPharm (Master of Pharmacy).

Sonderfälle

In manchen Fällen sind die Gradbezeichnungen irreführend. Einige postgraduale Studien auf Master-Niveau werden mit dem Grad „Bachelor“ abgeschlossen, z. B. der Bachelor of Philosophy der Universität Oxford sowie der Bachelor of Architecture. Andererseits wird an den schottischen „ancient universities“ in den Geisteswissenschaften der Master of Arts als erster akademischer Grad nach einem vierjährigen Studium vergeben.

Der Master außerhalb Europas

Eine allgemein gültige Äquivalenzliste von in- und ausländischen akademischen Graden existiert nicht, in Deutschland wird im Zweifelsfall durch eine Äquivalenzprüfung des zuständigen Kultusministeriums die Gleichwertigkeit festgestellt. Auf europäischer Ebene findet eine zunehmende Harmonisierung der Hochschulsysteme statt, im internationalen Vergleich variieren die Systeme aber noch sehr stark.

Berufsbildende Studiengänge (Non-Thesis oder course-based Thesis)

Es wird - beispielsweise in den USA, Kanada, Singapur, Australien aber auch teilweise in England und Wales - in aller Regel zwischen zwei voneinander unterschiedlichen Zweigen von Bachelor- bzw. Masterstudiengängen unterschieden. Dem (hoch)wissenschaftlichen Zweig mit Honours-Bachelor (Thesis) und Research-Master (Thesis) einerseits sowie dem berufsbildenden Zweig mit Bachelor Minors (Non-Thesis) bzw. course-based Master (Non-Thesis oder berufsorientierten "Fach-"Thesis) andererseits. Die Studiendauer der wissenschaftlichen Bachelor- und Master-Studiengänge übersteigt den berufsausbildenden Zweig um mindestens 4-6 Semester. Der wissenschaftliche Studien-Zweig schließt mit einer wissenschaftlichen Bachelor- bzw. Master-Thesis ab. Im berufsbildenden Zweig kann der Master (Non-Thesis) - je nach Studienangebot – ausschließlich aus einem "Fach-"Seminar, dem Verfassen einer (research-oriented) Fach-Seminararbeit (Coursework) oder der Durchführung eines Fach-Projekts (project) bestehen. Die berufsbildenden Non-Thesis Studiengänge Bachelor Minors (auch Basic) sowie Course-Master (auch Taught Master) werden in aller Regel an Schools oder Colleges angeboten, wobei der berufsbildende Master mit "Fach-"Thesis auch an Universitäten angeboten wird. Der berufsbildende Bachelor Minors (Non-Thesis) bzw. der berufsbildende course-based Master (Non-Thesis oder "Fach-"Thesis) können als äquivalent zum Bologna-Bachelor bzw. -Master genannt werden. Die folgende Abbildung zeigt die Kombination der berufsbildenden Bachelor- und Master-Studiengänge und stellt diese den Bologna-Studiengängen sowie dem traditionellen europäischen Diplom- bzw. Magisterstudium (Fachhochschule und Universität) gegenüber.

1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr
Bachelor Minors (Non-Thesis)
"(Ein-)Fach"-Studiengang (B.A., B.Sc.)
"Fach-"Master (Non-Thesis/Th.)
2-4 Sem./häufig Coursework statt Thesis
Bologna-Bachelor ⇒
ca. 6 Semester
Bologna-Master ⇒
ca. 2-4 Semester
Vordiplom (Fachhochschule)
 
Abschluss
Diplom(FH),
Magister(FH)
Wenn Thesis⇒
äquiv. Diplom-,
Magisterarbeit

Wissenschaftliche Studiengänge mit research-based Thesis

Von den in den internationalen Rankings 20 besten Universitäten der Welt befinden seit Jahrzehnten durchschnittlich ca. 75 % davon im nordamerikanischen Raum. Hochkarätige und interdisziplinäre Bildung in der Breite wird daher im Rahmen von hochwissenschaftlichen Bachelor- und Master-Studiengängen ausschließlich an solchen Eliteuniversitäten, wie beispielsweise Harvard University in den USA (weltweit führend in Wirtschaftswissenschaften) oder McGill University in Kanada (weltweit führend in Gesundheitswissenschaften), angeboten. Als Abgrenzung zu den berufsbildenden Studiengängen und den diesbezüglichen akademischen Graden (z.B. B.A., B.Sc. M.A., M.Sc.) wird bei den akademischen Graden im wissenschaftlichen Zweig hinter der Honours Bachelor-Abkürzung der Zusatz with Honours geführt (z.B. B.A. hons.) und häufig noch der Name der Universität, sowie hinter der Research Master-Abkürzung der Name der Universität (z.B. M.A. McGill). Solche wissenschaftlichen Honours Bachelor (Thesis) werden als äquivalent zum traditionellen europäischen Diplom- bzw. Magisterstudium genannt, der Master (research-based Thesis) einer Eliteuniversität gilt gleichwertig mit dem traditionellen Doktoratsstudium bzw. dem Bologna-Ph.D. Solche Bachelor- und Master-Studiengänge werden häufig dann gewählt, wenn eine Karriere in der Forschung und/oder zur Universitätsprofessur (Voraussetzung Ph.D.) angestrebt wird. Zulassungsvoraussetzung zu so einem Research Master ist der vier- bis fünfjährige wissenschaftliche Honours Bachelor. Unter besonderen Voraussetzungen kann auch der Honours Bachelor-Abschluss einer Eliteuniversität direkt als Zulassung für ein Ph.D.-Studium gelten. Der in aller Regel an einen solchen Research Master anschließende Ph.D. gilt - im Gegensatz zum Bologna-Ph.D. - als Äquivalenz zur europäischen Habilitation bzw. Universitätslehrbefähigung. Eine Durchlässigkeit vom berufsbildenden Bachelor Minors (Non-Thesis) bzw. course-based Master zum wissenschaftlichen Hounours Bachelor bzw. research-based Master ist generell nicht vorgesehen. Ein späterer Übertritt zum wissenschaftlichen Zweig ist nur in besonderen Ausnahmefällen und unter Nachholen zahlreicher Seminare und Prüfungen möglich. Spätere Studenten sollten sich daher schon vor Beginn des Bachelor-Studiums entscheiden, ob sie den an Studienjahren kürzeren berufsbildenden oder den um mindestens 2-3 Jahre längeren wissenschaftlichen Studien-Zweig einschlagen wollen.

Die nachfolgende Abbildung zeigt research-based Honours Bachelor- und Masterabschlüsse von anerkannten Spitzeninstitutionen, wie beispielsweise Harvard University (Ranking-Platz 1[26] in den USA) und McGill University (Ranking-Platz 1[27] in Kanada), und stellt diese dem traditionellen Diplom-, Magister-, Doktorats- bzw. Bologna-Master-Abschluss gegenüber.

1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr 5. Jahr 6. Jahr 7. Jahr 8. Jahr
Honours Bachelor (4 bis 5 Jahre)
Diplomstudium mit wissenschaftl. Thesis
Honours Bachelor ⇒
Research-Course u. -Thesis
research-based Master (Thesis), ca. 4-6 Semester
Forschungsstudium, wissenschaftl. Thesis (Master Univ.)
Äquivalänt Bologna: Bachelor plus Master ⇒
ca 8-10 Semester (konsekutiv 10 Semester)
Äquivalent Bologna: Ph.D.
ca. 4-6 Semester
Vordiplom (Universität)
 
Diplom bzw. Magister
(Universität)
ca. 8-10 Semester
Doktoratsstudium
ca. 4-6 Semester

Hier die wichtigsten Unterschiede zu einigen anderen Ländern, die nicht am Bologna-Prozess teilnehmen.

Vereinigte Staaten von Amerika (USA)

Als ein durchgängiges "Bewertungssystem" für die Bedeutung des akademischer Grades, und somit für die Qualität der Lehre und die Fähigkeiten der Absolventen, kann der Ruf und das Hochschulranking eines Colleges bzw. einer Universität genannt werden. Beispielsweise hat ein Abschluss an der Eliteuniversität Harvard (Platz 1[28] der US-amerikanischen Universitäten) mit den höchsten internationalen Stellenwert. In der Regel gilt der akademische Grad von einer Universität höherrangig als jener von einem College.

Allgemein

In den USA wird zwischen dem Master, ab ein Jahr Studiendauer (Äquivalent auch im Bologna-System oder in England: Taught Master), der nicht zwingend als Universitätsabschluss gilt, und dem Master ab zweijähriger Studiendauer (Äquivalent in England: Research Master), der nur an einer Universität absolviert werden kann und bei dem in der Regel eine zweijährige wissenschaftliche Arbeit verfasst wird, unterschieden. In den USA sowie in Europa gilt der US-amerikanische einjährige oder nicht universitäre Master in der Regel als äquivalent zum europäischen Master, beispielsweise auch nach dem Bologna-System, oder zum englischen Taught Master. Masterstudiengänge werden fast ausschließlich an den im amerikanischen Englisch als universities bezeichneten Hochschulen angeboten, da sie im Gegensatz zu den colleges auch Abschlüsse jenseits des Bachelors vergeben. Master- und Doktor-Studierende sind gemeinsam an der Graduate School der jeweiligen Universität eingeschrieben, gelegentlich auch an einer Professional School, etwa für Law oder Medicine in Yale.[29]

Zulassungsvorausetzung zum Masterstudium ist wie in Europa ein Bachelor oder ein Abschluss, der mindestens dem Bachelor vergleichbar ist. Es wird aber für die Zulassung unterschieden, ob es sich um einen universitären Bachelor-Abschluss (B.A. Honours) handelt oder nicht. Voraussetzung für ein mindestens zweijähriges universitäres Masterstudium ist der mindestens vierjährige universitäre Bachelor (Honours). Für viele Fächer verlangen die Zulassungsregeln zusätzlich die Vorlage der Ergebnisse des Graduate Record Examination-Tests (GRE). Da der Bachelor in den USA allgemein der erste Studienabschluss ist, werden Masterstudien als weiterführende Studien angesehen und daher als „Graduiertenstudien“ (engl.: graduate studies) bezeichnet. Entsprechend gelten Master- ebenso wie Ph.D.-Studenten als „Graduiertenstudenten“ (engl.: graduate students).

Die Zahl der Masterstudienplätze ist erheblich kleiner als jene der Bachelorstudienplätze. In den USA verlässt der Großteil der Bachelorabsolventen das College oder die University und ergreift direkt einen Beruf. Nur eine Minderheit der Bachelorabsolventen setzt das Studium - entweder direkt oder oft erst nach ein- oder mehrjähriger Berufstätigkeit - mit Studienziel Master und/oder Ph.D. (Doktor) fort. Die Prozentsätze, wie viele US-Amerikaner einen Studienabschluss haben, lassen sich daher kaum oder gar nicht mit deutschen Statistiken vergleichen.

Das Masterstudium dauert in den USA in der Regel zwei Jahre im Vollzeitstudium. Eine Master-Arbeit (engl.: thesis) muss nicht an jeder Universität bzw. in jedem Studiengang geschrieben werden. Ein Master kann in den USA auch allein auf Grundlage von Veranstaltungen und Prüfungen vergeben werden (engl.: by coursework oder non-thesis option): In many programs, students can elect options that will permit them to study one aspect of a discipline in depth by preparing a thesis or to gain a broader mastery of a discipline by electing to take coursework in lieu of a thesis.[30]

Für den weit verbreitenten Master of Science sind gemischte Programme – Lehrveranstaltungen plus Abschlussarbeit – üblich, die jedoch im Vergleich zum in Deutschland üblichen „Bologna-Master“ bei stark reduzierter Anzahl an Lehrveranstaltungen weit stärker auf das Thesis-Projekt ausgerichtet sind. Ziel des Master-Studiums ist dann die Erarbeitung eines veröffentlichungsfähigen Manuskripts.

Dies liegt an der Nähe der M.-S.-Programme zum Ph.-D.-Programm, die beide von derselben Graduate School verwaltet werden. Die für alle nennenswerten Universitäten in Neuengland zuständige New England Association of Schools and Colleges definiert in ihren Akkreditierungsrichtlinien beispielsweise: Research-oriented doctoral programs, including the Ph. D., and disciplinary master’s degree programs are designed to prepare students for scholarly careers; they emphasize the acquisition, organization, utilization, and dissemination of knowledge. […] Disciplinary master’s programs have many of the same objectives but require less sophisticated levels of mastery in the chosen field of study than does the research doctorate.[31]

In den USA können verschiedene Masterabschlüsse vergeben werden. Da die europäischen Masterbezeichnungen unter starkem Einfluss des angloamerikanischen Bezeichnungssystems entwickelt wurden, entsprechen sich die Bezeichnungen weitgehend. Die zwei Grundtypen konsekutiver Masterabschlüsse sind somit der Master of Arts (MA bzw. M. A.) und der Master of Science (M. S. oder MS, manchmal auch MSc bzw. M. Sc.). Daneben wird eine Anzahl weiterer, nicht-konsekutiver Masterabschlüsse vergeben, z. B. der Master of Business Administration (MBA) oder der Master of Education (M.Ed.).

Die genauen Voraussetzungen, Auswahlkriterien und Studienbedingungen von Masterstudiengängen (wie auch von anderen Studiengängen) werden in den USA von den individuellen Universitäten geregelt; ein staatliches Kontrollsystem, wie es in Europa und anderen Ländern üblich ist, gibt es nicht. Vor allem an kleineren bzw. wenig bekannten US-Universitäten ist daher die Akkreditierung von Abschlüssen wichtig, da solche Hochschulen Abschlüsse wie Bachelor oder Master vergeben können, die nicht offiziell anerkannt sind. Solche Abschlüsse werden in der Regel auch in Deutschland nicht als äquivalent zu einem europäischen zweiten akademischen Grad anerkannt.

Sonderfälle

Vor allem an Fachbereichen, die auf Forschung ausgerichtet sind, (d. h. insbesondere an den national und international renommierten Universitäten) ist es möglich, sich mit abgeschlossenem Bachelor direkt für einen Ph. D. zu bewerben, wobei in aller Regel an Eliteuniversitäten mindestens ein Top-ranked Honours Bachelor-Abschlusssumma cum laude sowie ein wissenschaftliches Ph.D. proposal als Zulassungsvoraussetzungen gelten. Seltener sind Bewerbungen „nur“ für einen Master an bestimmten Instituten und Fachbereichen in der Regel überhaupt nicht möglich (Beispiel: Neurobiology in Yale).[32] Die für einen Ph.-D.-Studiengang zugelassenen Studenten müssen den Master dann als eine von mehreren Voraussetzungen für das Erreichen des Ph. D. erwerben. Gelegentlich wird der M.S.-Degree „en route“ erworben,[33] jedoch nur ausscheidenden Studierenden verliehen.[32]

Ein anderer Sonderfall sind Studienangebote häufig an nicht-Top-ranked Colleges und Universitäten, an denen begabte Studenten course-based Bachelor und Master (Non-Thesis oder "Ein-Fach"-Thesis) in insgesamt fünf Jahren erreichen können. Diese Angebote werden zum Teil als „4+1“-System bezeichnet. Tatsächlich werden die Voraussetzungen zum Master jedoch meist nicht in nur einem Jahr erfüllt. Die Studenten belegen vielmehr schon vor Erreichen des Bachelors Veranstaltungen für den Master, sodass sowohl die hier üblicherweise vierjährige Studienzeit für den Bachelor als auch die zweijährige Studienzeit für den Master (auf eine Gesamtstudienzeit von fünf Jahren) reduziert werden. Allerdings gibt es selbst von diesem System wieder weitere Ausnahmen; zum Beispiel gibt es Angebote, Three-years "Ein-Fach"-Bachelor und -Master (meist course-based und Non-Thesis) in nur viereinhalb Jahren zu erwerben.[34]

Ausnahmen bilden ferner der üblicherweise dreijährige Studiengang Rechtswissenschaften und der in der Regel vierjährige Studiengang Medizin. Zugangsvoraussetzung für diese Studiengänge ist zwar ebenfalls in der Regel mindestens ein Bachelor. Der Abschluss dieser Studiengänge wird jedoch nicht als Master, sondern als doctor bezeichnet (lat.: Juris Doctor bzw. JD = Doktor des Rechts; lat.: Medicinæ Doctor bzw. MD = Doktor der Medizin. Diese Abschlüsse sind in den USA in der Regel die akademische Voraussetzung zur Berufsausübung als Jurist (vgl.: Erstes Staatsexamen) bzw. Arzt. Diese „Berufsdoktorate“ dürfen in Deutschland - im Gegensatz zu Ph.D.-Graden der Carnegie-gelisteten Universitäten (“Research University (high research activity)“ oder “Research University (very high research activity)“) - nicht als „Dr.“ geführt werden, sondern nur in der verliehenen Form. Entgegen ihren Bezeichnungen sind sie also nicht einer deutschen Promotion gleichzusetzen: So ist in den Rechtswissenschaften nach dem JD eine weitere Spezialisierung auf ein Rechtsgebiet möglich; nach einem zusätzlichen, meist einjährigen Studium wird dann ein Master of Laws (lat.: Legum Magister, abgekürzt: LL. M. bzw. LLM = Master/Meister der Rechte) vergeben. Dieser Abschluss wird auch oft von Ausländern erworben, die bereits einen Abschluss in Rechtswissenschaften aus ihrem Heimatland (z. B.: deutsches Staatsexamen) haben und für ein Jahr in den USA studieren. Anstelle eines Master of Laws kann durch Anfertigung einer Dissertation auch der seltenere Doctor of Juridical Science (S. J. D. oder J. S. D. = Doktor der juristischen Wissenschaft) erworben werden, der weitgehend einer Promotion entspricht.[35] Verbreiterer ist an Universitäten der USA beim Forschungsdoktorat jedoch der Grad „Ph.D.“.

Kanada

Der kanadische Master gleicht im Wesentlichen dem US-amerikanischen. Ebenso wie in den USA gilt in Kanada zur Bewertung der sehr stark variierenden Qualitätsunterschiede der erworbenen akademischen Grade und damit der Fähigkeiten der Absolventen das Hochschulranking. Beispielsweise hat ein Abschluss an der Eliteuniversität McGill, die sich seit Jahrzehnten auf Platz 1[36] der kanadischen Universitäten befindet, einen besonders hohen internationalen Stellenwert. Auch in Kanada wird der Abschluss an einer Universität in der Regel höher eingestuft als jener an einem College.

Es gibt hauptsächlich die Bezeichnungen Master of Arts (MA bzw. M. A.) und Master of Science (MSc bzw. M. Sc). Sie unterscheiden sich weiter in zwei Typen, research-based und course-based. Erstere übersteigen die Studiendauer der course-based Master um ein bis zwei Jahre. Research-based Master werden praktisch nur an Universitäten (und nicht an Colleges) angeboten und beinhalten ein großes Forschungsprojekt (research-based Thesis), welches etwa die Hälfte der Studienzeit in Anspruch nimmt. Die Studienzeit beträgt in der Regel zwei bis drei Jahre. Course-based Master, auch Master (Non-Thesis) genannt, bestehen hauptsächlich aus Vorlesungen mit einer coursework oder einer kleineren research-oriented Arbeit (research-oriented project oder paper) und dauern ein bis zwei Jahre, an Top-ranked Universities mindestens zwei Jahre. In den Ingenieurwissenschaften unterscheidet man die letzteren mit dem Abschlussgrad Master of Engineering (MEng bzw. M. Eng.) statt Master of Science. Zulassungsvorausetzung für eine Bewerbung zum Masterstudium an einer Spitzeninstitution ist ein wissenschaftliches Master proposal, ein Bachelor with Honours (mindestens cum laude) (B. Sc. (Hons) oder B.A. hons.), der sich von einem Bachelor (B. Sc. oder B.A.) durch die längere Studienzeit von vier (häufiger) bis fünf (seltener) Jahren unterscheidet.

Die genauen Voraussetzungen, Auswahlkriterien und Studienbedingungen von Masterstudiengängen werden auch in Kanada von den einzelnen Universitäten geregelt; in den Provinzen British Columbia, Alberta, Ontario, Quebec, Nova Scotia, New Brunswick und Prince Edward Island gibt es zusätzlich ein staatliches Kontrollsystem. Praktisch alle Universitäten sind außerdem Mitglied in der Association of Universities and Colleges of Canada (AUCC) welche eine Qualitätsprüfung voraussetzt. Daher ist der Standard der kanadischen Universitäten im allgemeinen gleichmäßiger als in den USA.[37]

Siehe auch

Literatur

  • S. Horndasch: Master nach Plan. Springer Science, Berlin 2010. ISBN 978-3-642-13019-9
  • Felix Petersen/ Marcus Mery: Die Bewerbung zum Studium: Erfolgreich bewerben für Bachelor und Master. Verlag Ausbildungspark, Offenbach/ Main 2010, ISBN 978-3-941-35602-3.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Landeshochschulgesetz von Baden-Württemberg vom 5. Januar 2005 (PDF-Datei; 562 kB) § 29 (2), Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
  2. a b c d e f g h i j k l m n o p q Ländergemeinsame Strukturvorgaben/Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. Oktober 2003 – derzeit i. d. F. vom 4. Februar 2010 (PDF-Datei; 35 kB), KMK
  3. z.B. in NRW, § 67 Abs. 4 Hochschulgesetz, [1]
  4. Deskriptoren für die Zuordnung der Profile für Masterstudiengänge gemäß Strukturvorgaben der KMK vom 25. April 2005 (PDF-Datei, 31 kB), Akkreditierungsrat
  5. Statistische Daten zur Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen - Wintersemester 2010/2011
  6. a b c Beschluss der KMK vom 12. Juni 2003 (PDF-Datei, 13 kB), KMK
  7. a b Eckpunkte für die Studienstruktur in Studiengängen mit Katholischer oder Evangelischer Theologie/Religion vom 13. Dezember 2007 (PDF-Datei, 16 kB), KMK
  8. [2], Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12. Juni 2003
  9. http://www.gesetze-im-internet.de/drig/index.html
  10. http://www.gesetze-im-internet.de/drig/index.html
  11. Eckpunkte für die gegenseitige Anerkennung von Bachelor- und Masterabschlüssen in Studiengängen, mit denen die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermittelt werden (PDF-Datei, 16 kB), KMK vom 2. Juni 2005
  12. Hochschulkompass.de, Stand: Oktober 2007
  13. Ev. FH Nürnberg AE-Master
  14. Postgraduate Course “Master of Customs Administration”, Westfälische Wilhelms-Universität
  15. http://www.kavoma.de
  16. http://www.bbk.bund.de/cln_007/nn_776368/DE/06__Fachinformationsstelle/05__NeueAufsaetze/01__Archiv/3__09__59,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/3_09_59.pdf
  17. http://www3.uni-bonn.de/studium/studienangebot/master-studiengaenge/weiterbildende-master-studiengaenge/drug-regulatory-affairs
  18. http://www.dgra.de/studiengang/studiengang.php
  19. Interdisziplinäres Zentrum Medizin-Ethik-Recht, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
  20. Master-Studiengang Evangelische Theologie (PDF-Datei, 56 kB), Philipps-Universität Marburg
  21. § 67 Abs. 4 Hochschulgesetz [3]
  22. § 38 Abs. 3 LHG [4]
  23. Art. 64 Abs. 1 BayHSchG [5]
  24. Mastergrade in der Weiterbildung (PDF-Datei, 21 kB), Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
  25. FHStG-Novelle 2006, Österreichischer Fachhochschul-Rat
  26. Fehler beim Aufruf der Vorlage:cite web: Die Parameter url und title müssen vorhanden sein.. Abgerufen am 13. August 2011.
  27. Fehler beim Aufruf der Vorlage:cite web: Die Parameter url und title müssen vorhanden sein.. Abgerufen am 13. August 2011.
  28. THE-QS World University Rankings 2010. Abgerufen am 27. Juli 2011.
  29. Admissions, Yale University
  30. Graduate School, University of New Hampshire
  31. Webseite, Commission on Institutions of Higher Education (New England Association of Schools & Colleges)
  32. a b Neurobiology, Bulletin of Yale University
  33. Chemistry, Bulletin of Yale University
  34. Kombinierter Bachelor und Master an der University of South California
  35. Doctor of Laws, Fassung vom 3. November 2006, englischsprachige Wikipedia
  36. THE-QS World University Rankings 2010. Abgerufen am 27. Juli 2011.
  37. Information for Students, Association of Universities and Colleges of Canada

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