Media Control-Charts

Media Control-Charts

Die Media-Control-Charts sind wöchentliche Musik-Charts für Deutschland, die von Media Control ermittelt werden. Neben den Top-100-Single- und -Album-Charts werden auch für andere Medien und nach Musikstilen aufgeschlüsselte Charts angeboten.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Charts gibt es in Deutschland seit Ende 1953, als die Musikbox aus den USA nach Deutschland kam. Die Zeitschrift Der Automatenmarkt veröffentlichte jeden Monat eine Auflistung der beliebtesten "Boxen-Schlager". Die erste Veröffentlichung dieser Art wies den Titel Es hängt ein Pferdehalfter an der Wand von den Kilima-Hawaiians als Boxen-Hit des Monats Dezember 1953 aus. Dieser Titel war somit gewissermaßen die erste Nummer 1 der deutschen Chart-Geschichte.

Über Jahre hinweg blieb der Automatenmarkt die einzige Institution, die in Deutschland den Erfolg von Musiktiteln in Form von Chartlisten (monatlich im Umfang von meist 30 Plätzen) wiedergab. Erst im Juni 1959 begann eine zweite Institution ein solches Geschäft: Der Musikmarkt. Diese ebenfalls monatlich erscheinenden Charts waren ausgereifter, da sie nicht nur den Musikbox-Erfolg zu Rate zogen, sondern auch den Notenverkauf, den Airplay-Einsatz sowie, als Grundstein für das, was die Zukunft bringen sollte, den Plattenverkauf. Die erste Nummer 1 in den Musikmarkt-Hitparaden war im Juni 1959 der Titel Die Gitarre und das Meer von Freddy Quinn. Dieser Titel war zeitgleich auch die Nummer 1 des Automatenmarktes.

Den Boxen-Charts lief die Musikmarkt-Hitparade innerhalb kürzester Zeit den Rang ab und übernahm die Rolle des offiziellen deutschen Chart-Organs. Die Musikmarkt-Hitparade hatte 1959 noch einen stark schwankenden Umfang (20 bis 70 Plätze), erschien dann ab Anfang 1960 recht konsequent jeden Monat (immer am 15. mit der Zeitschrift) im Umfang von meist 50 Plätzen (gelegentlich ein paar mehr, bis zu 54 kamen vor). Mit Beginn des Jahres 1965 wurde der Umfang auf 40 Plätze reduziert, dafür erschien die Hitparade (jetzt eine reine Platten-Verkaufshitparade) zweimal monatlich (am 1. und am 15.). Seit dieser Zeit gibt es auch die Chart-Poster, die im Plattengeschäft ausgehängt werden. Mit Beginn des Jahres 1971 stellte der Musikmarkt auf wöchentliche Erscheinungsweise um (immer montags) und erhöhte den Umfang wieder auf 50 Plätze. Die Ermittlung dieser wöchentlichen TOP 50 wurde ab September 1977 auf die Firma Media Control übertragen, die heute noch zuständig ist.

Ab Januar 1980 hatten die Charts 75 Plätze, im August 1989 wurde auf den heute noch gültigen Umfang von 100 Plätzen erweitert. Dabei wurde von 1989 bis 2001 für die Plätze 51 bis 100 nicht nur der Verkauf der Tonträger, sondern auch der Radio-Einsatz der Titel herangezogen. Anfang 1997 wurde zudem eine Sperrklausel eingeführt, die in der unteren Hälfte der TOP 100 nur eine begrenzte Aufenthaltszeit für die Chart-Titel ermöglicht (Streichung eines Titels nach 9 Wochen Chart-Zeit bzw. spätestens zwei Wochen nach Verlassen der TOP 50). Seit Oktober 2005 werden die Charts über die sogenannte "Chartwoche" erhoben, d.h. von Freitag bis Donnerstag.

Seit Januar 2001 werden Verkäufe von Online-CD-Händlern wie Amazon.de und ab Juli 2002 werden auch Musikvideos (DVD, VHS) in die Berechnung der Single- und Album Top 100 mit einberechnet. Seit September 2004 werden außerdem die digitalen Downloads von Download-Shops wie z.B. iTunes in die Wertung der Singles Charts mit einbezogen und für die Ermittlung der neu eingeführten Download-Charts benutzt.

Seit dem 13. Juli 2007 (VÖ 27. Juli) werden für die Single-Charts auch sogenannte "Digital-Only-Releases" erfasst, also reine Online-Veröffentlichungen. Zudem wurde das Zählverfahren geändert. Für die Chartplazierung ist nicht mehr wie bisher die Anzahl verkaufter Tonträger bzw. Downloads ausschlaggebend, sondern der von einem Produkt erzielte Umsatz (Wert). Das meistverkaufte Album einer Woche muss also nicht mehr zwangsläufig auf Platz 1 der Hitparade stehen. Die Abkehr von den Verkaufszahlen zur Festlegung der Hitparadennotierung ist weltweit einzigartig. [1]

Derzeit (Stand: Dezember 2008) gibt Media Control dienstags erste Details der neuen Single- und Album-Hitlisten bekannt (darunter jeweils die Spitzengruppe), ohne jedoch die komplette Liste zu veröffentlichen. Die neuen Listen sind allerdings beispielsweise auf den Internetseiten der Musiksender Viva und MTV einzusehen und werden dort jeden Freitag aktualisiert.

Verkaufscharts

Erhebung der Charts

Die Erhebung erfolgt im Auftrag des Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft und wird von der Firma Media Control GfK International durchgeführt. Media Control trägt auch die Veröffentlichungsrechte und vermarktet diese. Die wichtigsten Veröffentlichungen erfolgen in den Branchenzeitschriften "Musikwoche" und "Der Musikmarkt".

Bei ihrer Einführung wurden die Charts nach den Absatzzahlen der Tonträger erstellt. Die Ermittlung änderte sich aber im Laufe der Zeit und wird ständig den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Zu den Faktoren, die sich ändern, gehört die Durchführung der Erhebung, die Unterteilung der Charts in verschiedene Genres und die Indikatoren, die in die Wertung mit einfließen.

Grundlage sind zunächst die Verkaufszahlen von Tonträgern innerhalb einer Chartwoche. Die Ermittlung der Händler-Tonträgerverkäufe erfolgt seit 1997 ausschließlich auf elektronischem Wege durch das flächendeckend eingeführte Bestellsystem PhonoNet. Die am Chartpanel teilnehmenden Musikgeschäfte müssen bestimmte Kriterien erfüllen, z.B. eine repräsentative Breite des Repertoires führen. Im Jahre 2007 werden die Verkäufe von etwa 3000 Verkaufsstellen ("Outlets") berücksichtigt. Damit nähert sich das Chartpanel statistisch betrachtet einer Vollerhebung. Um mögliche Manipulationen zu verhindern, gibt es einen Kontrollmechanismus, der auffällige Verkaufszahlen meldet.

Heute reichen meist 5000 wöchentliche Verkäufe bundesweit, um obere Ränge der Top 10 der Single-Charts zu erreichen. Für die Top 100 reichen nach Angaben von Manfred Gillig-Degrave, Chefredakteur des Branchenmagazins Musikwoche schon „dreistellige Zahlen“. [2]

Qualifikationsregeln für Tonträgerverkäufe

Damit eine CD in die Chartwertung aufgenommen werden kann, muss der Titel bei mehreren Händlergruppierungen (größeren Händlern bzw. Zusammenfassungen von kleineren Händlern) verkauft werden. Um Billig-CD-Verkäufe aus der Wertung auszuschließen, mussten die CDs eine bestimmte Preisgrenze überschreiten (z.B. 8,50 Euro für ein Album). Mit der Umstellung des Regelwerks im Juli 2007 entfiel diese Mindestpreisgrenze.

Download-Charts

Im September 2004 wurden erstmals die Top 20 Single-Download-Charts erhoben. Verwendet werden die Musik-Download-Verkäufe von iTunes, musicload, AOL und anderen Anbietern. Inzwischen werden auch Download-Verkäufe über Mobiltelefone einbezogen (z.B. Vodafone). Insgesamt werden bei Media Control die Abverkaufszahlen von 18 Downloadhändlern veröffentlicht, womit eine Marktabdeckung von 95 Prozent erreicht wird. Media Control erhebt zusätzlich die Top 100 Single-Download-Charts und Top 20 Album-Download-Charts.

Weitere offizielle Charts

Zusätzlich zu den Top 100 Single-Charts, den Top 100 Album-Charts und den TOP 30 Compilation-Charts lässt der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V. die deutschen Dance-Charts (ODC 50), die Top 20 Klassik-Charts (Alben), die Top 30 Jazz-Charts, die Top 20 Musik-DVDs und die Top 20 Deutscher Schlager ermitteln. Die Airplay-Charts werden inzwischen von der von Media Control abgespaltenen Firma Nielsen Music Control erhoben. Trendcharts wie die Deutschen Black Charts, Deutschen Dance Charts oder die Deutschen Alternative Charts werden hingegen von der Firma DJ Propaganda erstellt und vermarktet. Sie spiegeln keine realen Verkaufszahlen wider.

Siehe auch

Literatur

  • Rolf Moser, Andreas Scheuermann: Handbuch der Musikwirtschaft, Josef Keller Verlag, 2003, ISBN 3-7808-0188-4

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Heise-Online: Reine Musik-Downloads erscheinen demnächst in den Charts
  2. Spiegel Online: Einfalltor für Chart-Manipulationen?

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