Arbeitslosenentschädigung

Arbeitslosenentschädigung

Als Arbeitslosengeld bezeichnet man eine Versicherungsleistung in einem Sozialstaat, durch die Arbeitslosen eine angemessene Lebenshaltung ermöglicht werden soll.

Die in Deutschland geltenden Regelungen finden sich unter Arbeitslosengeld I, um es von dem Arbeitslosengeld II abzugrenzen, das durch die sogenannten Hartz-IV-Gesetze als Zusammenlegung der ehemaligen Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe neu geschaffen wurde.

In den meisten Ländern bezeichnet man als Arbeitslosengeld eine Versicherungsleistung. Es kann aber auch durch Steuern finanziert werden. Bei Arbeitslosengeld handelt es sich um eine Lohnersatzleistung, die in den meisten EU-Ländern überwiegend anteilig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgebracht wird. Dieses entspricht in Deutschland dem ALG 1 (Arbeitslosengeld 1).

In allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union existieren entsprechende Versicherungssysteme, die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich jedoch erheblich; im Regelfall ist die Arbeitslosenversicherung als gesetzliche Pflichtversicherung für Arbeitnehmer implementiert, lediglich in Dänemark und Schweden besteht eine freiwillige Versicherung. In Deutschland wird das Arbeitslosengeld seit Einführung des Arbeitslosengeld II durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-IV-Gesetz) am 1. Januar 2005 zur Unterscheidung oft auch als Arbeitslosengeld I bezeichnet.

Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist meistens eine bestimmte Mindestdauer, in der Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde; in Deutschland müssen beispielsweise mindestens 12 Monate während der letzten zwei Jahre Beiträge gezahlt worden sein; dieser Zeitraum ist gleich dem in Italien und Österreich, in Spanien länger (sechs Jahre); in Frankreich müssen dagegen nur sechs Monate Beiträge innerhalb der letzten 22 Monate geleistet worden sein.

In vielen Ländern ist die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld begrenzt; meist schließen sich dann ergänzende Unterstützungssysteme wie Sozialhilfe an; in Deutschland ist das aktuell das Arbeitslosengeld II, früher die Arbeitslosenhilfe, in Schweden seit 1998 die Grundsicherung sowie in Österreich die Notstandshilfe.

In praktisch allen EU-Staaten setzt der Bezug von Arbeitslosengeld die Arbeitsfähigkeit und die Meldung als Arbeitssuchender voraus; nur in einigen Ländern ist der Leistungsbezug an den Wohnsitz im jeweiligen Land gekoppelt (Finnland, Großbritannien), in den anderen Ländern reicht es aus, Bürger eines EU- oder EWR-Landes zu sein.

In den meisten EU-Ländern gilt für Bezieher der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld ein Berufs- und Qualifikationsschutz; nur in Luxemburg, Deutschland und den Niederlanden müssen jegliche "angemessene" oder "zumutbare" Tätigkeiten angenommen werden.

Zur Finanzierung des Arbeitslosengeldes siehe Arbeitslosenversicherung.


Literatur

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Sozial-Kompass EUROPA. Soziale Sicherheit in Europa im Vergleich. Bonn: Oktober 2006.

Weblinks



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