Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld

Als Arbeitslosengeld bezeichnet man eine Unterstützungsleistung für Arbeitssuchende. Zu unterscheiden ist zwischen Versicherungsleistungen aus einer Arbeitslosenversicherung und staatlich mit Steuergeldern finanzierten Mindestsicherungssystemen in Sozialstaaten. Die Leistungen ermöglichen Arbeitslosen eine angemessene Lebenshaltung in Form einer Entgeltersatzleistung, einer Sicherstellung des individuellen Lebensstandards auf niedrigem Niveau oder eines armutsvermeidenden Existenzminimums.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

siehe Hauptartikel: Arbeitslosengeld (Deutschland)

In Deutschland besteht Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung in Form einer Lohnersatzleistung. Seit Einführung des ALG II durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (umgangssprachlich „Hartz-IV“ genannt) am 1. Januar 2005 wird es zur Unterscheidung als Arbeitslosengeld I bezeichnet.

Im Zuge der Reformen nach dem Hartz-Konzept wurde 2005 die bisher als Arbeitslosenhilfe bezeichnete anschließende Versicherungsleistung (staatlich finanziert), die einen Erhalt des individuellen Lebensstandards auf niedrigem Niveau ermöglichte, auf das sozio-kulturelle Existenzminimum abgesenkt. Die unter dem Titel „Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe“ eingeführte neue Leistung ALG II erhalten alle Arbeitssuchenden; die bisherige Vorbedingung für den Arbeitslosenhilfe-Bezug, vorher ALG (I) bezogen zu haben, besteht damit nicht mehr. Ziel der Reform war auch, bisherige arbeitsfähige Sozialhilfe-Empfänger in die Arbeitsvermittlung der Bundesagentur bzw. die Leistungen für Arbeitssuchende einzugliedern.

Österreich

siehe Hauptartikel: Arbeitslosengeld (Österreich)

Im Anschluss an die Leistung Arbeitslosengeld kann die bedürftigkeitsgeprüfte staatliche Notstandshilfe gezahlt werden

Schweiz

siehe Hauptartikel: Arbeitslosenentschädigung (Schweiz)

Die Schweizer Arbeitslosenversicherung leistet in berechtigen Fällen Arbeitslosenentschädigung in Form von Taggeldern.

Europa

In allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union existieren entsprechende Versicherungssysteme, die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich jedoch erheblich; im Regelfall ist die Arbeitslosenversicherung als gesetzliche Pflichtversicherung für Arbeitnehmer implementiert, deren Beiträge anteilig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt werden. Lediglich in Dänemark und Schweden besteht eine freiwillige Versicherung.

Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist meistens eine bestimmte Mindestdauer, in der Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden; in Deutschland, Italien und Österreich müssen für mindestens 12 der letzten 24 Monate Beiträge gezahlt worden sein; in Frankreich müssen dagegen nur für mindestens 6 der letzten 22 Monate Beiträge geleistet worden sein. In Spanien beträgt die Mindestdauer für Einzahlungen sechs Jahre.

In vielen Ländern ist die Bezugsdauer für Arbeitslosengeld begrenzt; meist schließen sich dann staatlich finanzierte ergänzende Unterstützungssysteme an, z. B. in Schweden seit 1998 ähnlich wie in Deutschland ab 2005 eine Grundsicherung.

In praktisch allen EU-Staaten setzt der Bezug von Arbeitslosengeld die Arbeitsfähigkeit und die Meldung als Arbeitssuchender voraus; nur in einigen Ländern ist der Bezug von Versicherungsleistungen an den Wohnsitz im jeweiligen Land gekoppelt (Finnland, Großbritannien), in den anderen Ländern reicht es aus, Bürger eines EU- oder EWR-Landes zu sein. Staatliche Leistungen erhalten bei Zuzug alle EU-Bürger nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes, ein Transfer beispielsweise von deutschen „Hartz-IV“-Leistungen ins Ausland ist daher nicht möglich.

In den meisten EU-Ländern gilt für Bezieher der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld ein Berufs- und Qualifikationsschutz; nur in Luxemburg, Deutschland und den Niederlanden müssen jegliche „angemessene“ oder „zumutbare“ Tätigkeiten angenommen werden.

Zur Finanzierung des Arbeitslosengeldes siehe Arbeitslosenversicherung.

Vereinigte Staaten

In 2002 haben nur 42% aller Arbeitslosen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen. Dieser Prozentsatz ist noch geringer in den unteren Lohngruppen.[1]

Einzelnachweise

  1. Roger Bybee: Cast Adrift: America’s Jobless Cope With Shredded Safety Net. In These Times, 20. März 2010.

Literatur

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Sozial-Kompass EUROPA. Soziale Sicherheit in Europa im Vergleich. Bonn: Oktober 2006.

Weblinks


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