Arbgg

Arbgg
Basisdaten
Titel: Arbeitsgerichtsgesetz
Abkürzung: ArbGG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht, Verfahrensrecht
FNA: 320-1
Ursprüngliche Fassung vom: 3. September 1953
(BGBl. I S. 1267)
Inkrafttreten am: 1. Oktober 1953
Letzte Neufassung vom: 2. Juli 1979
(BGBl. I S. 853, ber. S. 1036)
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. Juli 1979
Letzte Änderung durch: Art. 4f G vom 21. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2940, 2947)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2009
(Art. 7 Abs. 1 G vom
21. Dezember 2008)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) bildet die Grundlage für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Es definiert vor allem die Zuständigkeiten und die Zusammensetzung der Arbeitsgerichte, der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts (§§ 1 ff.) sowie den Gang des Verfahrens (§ 8) einerseits im Urteilsverfahren (§§ 46 ff.) und andererseits im Beschlussverfahren (§§ 80 ff.).

Über das Arbeitsgerichtsgesetz hinaus gilt, von wenigen Ausnahmen abgesehen (§ 46), auch im Arbeitsgerichtsverfahren die Zivilprozessordnung.

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