Mindestreserve

Mindestreserve
Wichtige Mindestreservesätze
Zentralbank Satz
Chinesische Volksbank 21 %
Europäische Zentralbank 2 %
Federal Reserve System 10 %
Bank Rossii 3,5 %
Schweizerische Nationalbank 2,5 %

Die Mindestreserve (MR, auch Mindestreserveverpflichtung) ist eine minimale Einlage von Geschäftsbanken bei der Zentralbank, zu welcher sie von dieser verpflichtet werden. Die Mindestreserve ist ein geldpolitisches Instrument der Zentralbanken zur Steuerung der Nachfrage der Geschäftsbanken nach Zentralbankgeld. Sie wird von der Zentralbank festgelegt als Anteil an den Einlagen der Kunden der jeweiligen Geschäftsbank.

Inhaltsverzeichnis

Hintergründe

Die Mindestreserve ist ein mengenwirksames (liquiditätspolitisches) Instrument der Geldpolitik. Sie ermöglicht es der Zentralbank, die Geschäftsbanken bei ihrer Kreditverteilung von ihren eigenen Krediten bei der Zentralbank abhängig zu machen, indem sie die Mindestreservepflicht erhöht oder senkt. Die Geschäftsbanken sind im Gegenzug auf Zentralbankgeld angewiesen, zum Beispiel durch das Hauptrefinanzierungsinstrument der Europäischen Zentralbank. Die wichtigsten Funktionen des Mindestreservesystems sind dabei die Stabilisierung der Geldmarktsätze und die Vergrößerung der strukturellen Liquiditätsknappheit im Bankensystem[1].

Unterhält eine Geschäftsbank bei der Zentralbank einen Betrag, der die Mindestreserve übersteigt, so ist der überzählige Betrag eine Überschussreserve. Die Überschussreserve ist meist nur sehr gering. Genauer entspricht sie dem Sichtguthaben der Geschäftsbanken bei der Zentralbank minus der Mindestreserve minus dem Bargeldbestand der Geschäftsbanken, welcher für Barabhebungen der Nichtbanken bereitgestellt ist.[2]

Mindestreservesatz

Zur Bestimmung der Höhe der verpflichtenden Mindestreserve wird der sogenannte Mindestreservesatz rSE von den Zentralbanken bestimmt. Er bezeichnet das proportionale Verhältnis zwischen der Mindestreserve und dem Volumen an Sichteinlagen, das Geschäftsbanken dem Nichtbankensektor ausgestellt haben. Für die Steuerung der Geldschöpfung spielt dieser Satz in der Realität eine eher untergeordnete Rolle, da der Satz selten geändert wird.

Wirkung von Mindestreserven

Die Mindestreserve wirkt unmittelbar auf die Liquiditätslage der Banken. Eine Erhöhung der Reservesätze entzieht den Kreditinstituten Liquidität, eine Senkung führt Liquidität zu. Dabei dienen die Mindestreserven zur Beeinflussung des Geldumlaufs und der Kreditgewährung, indem die Mindestreserve die Giralgeldschöpfung beschränkt. Wegen der Verzinsung der Mindestreserve wirkt sie sich nicht negativ auf die Ertragslage der Kreditinstitute aus.

Geschichte

Die Theorien über die Mindestreserven werden von verschiedenen geldtheoretischen Lehrmeinungen bestimmt, die zu zwei unterschiedlichen Standpunkten zusammengefasst werden können. Die Currency-Theorien sehen das vom Staat ausgegebene Geld als einziges legitimes Zahlungsmittel an, neben dem keine sonstige Geldschöpfung zugelassen wird, während die Kontrolle der verfügbaren Geldmenge allein dem Staat obliegt. Demgegenüber lassen die Banking-Theorien die private Geldschöpfung in unterschiedlichem Umfang zu. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts haben sich die wissenschaftlichen und politischen Mehrheiten zwischen den beiden Theorien mehrmals verändert.

Der Currency-Standpunkt wurde im Laufe der Zeit von namhaften Ökonomen, aber auch Geldreformern, weiter ausgebaut und aktualisiert, darunter Georg Friedrich Knapp (1905 [3]), Silvio Gesell (1919 [4]), Clifford Hugh Douglas in den 1920er Jahren, Ludwig von Mises (1928 [5]) als bedeutender Vertreter der Wiener Schule, der Nobelpreisträger Frederick Soddy, John Maynard Keynes (1930 [6]), Walter Eucken als Hauptvertreter des Ordoliberalismus der 1930er Jahre (posthum 1959 [7]), Irving Fisher (1935 [8]), Henry Calvert Simons (1948 [9]) und Milton Friedman (1959 [10]).

Banking-Theorien stehen in der Nachfolge von Thomas Tooke und John Fullarton und wurden vor allem von Bankiers vertreten. Wissenschaftler mit ausgeprägtem Banking-Standpunkt finden sich nur vereinzelt, wie zum Beispiel Friedrich von Hayek (1977 [11]).

1844 floss die Currency-Theorie in England in das Peel’sche Bankengesetz von 1844 ein und wurde von allen fortgeschrittenen Industrienationen übernommen, im Deutschen Reich schrittweise bis 1909. Anfangs des 20. Jahrhunderts ermöglichte die 100-prozentige Mindestreserve die Zentralisierung des Rechts zur Banknotenausgabe (Banknotenmonopol) von den regionalen Notenbanken in eine einzige zentrale Notenbank, der Zentralbank oder Nationalbank des jeweiligen Landes, um die Vielfalt verschiedener Währungen in ein und demselben Land zu beseitigen.

Die Currency-Theorie wurde in der Praxis jedoch nach und nach aufgeweicht, indem Banken gestattet wurde, im Rahmen des fractional-reserve banking nur einen vergleichsweise geringen Bestand an baren und unbaren Zahlungsreserven vorzuhalten, um ihren gesamten Zahlungsverkehr abzuwickeln, die damit Kredite gewähren können, ohne über entsprechende Geldbestände zu verfügen. Infolge dieser Entwicklung ist die Geldschöpfung der Kontrolle der Zentralbank inzwischen weitgehend entglitten.  [12]. Damit haben diese die volle Kontrolle über die Geldmenge verloren und die Möglichkeit, dadurch wirkungsvoller gegen Inflation und Deflation vorgehen zu können.

Die politische Realität in Europa und Nordamerika folgt heute der Banking-Theorie, bei dem lizenzierte Geschäftsbanken relativ frei selbstgeschaffenes Giralgeld in Umlauf bringen dürfen. Die Mindestreserve hat als Instrument zur geldpolitischen Steuerung an Bedeutung verloren. Einige Staaten sind sogar dazu übergegangen, die Mindestreserve abzuschaffen. Von anderen Zentralbanken wird die Mindestreserve noch genutzt, jedoch mehrheitlich nicht zu geldpolitischen Zwecken.

Mit der Finanzkrise ab 2007 ist die Idee der hundertprozentigen Mindestreserve in der wissenschaftlichen Diskussion wieder aktuell geworden. Joseph Huber und Hans Christoph Binswanger fordern, ausgehend vom 100%-Money-Konzept von Irving Fisher, eine Reform der Geldschöpfung durch Wiederherstellung des staatlichen Geldregals mit Vollgeld (Vollgeld-Ansatz). Sie begründen ihre Forderung damit, dass das Geldregal dem Staat faktisch entglitten und auf die Geschäftsbanken übergegangen sei. Was eine unmittelbare Folge der historischen Ausbreitung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im 20. Jahrhundert und zuletzt seiner Beschleunigung durch die IuK-technischen Zahlungsverfahren sei. Die Zentralbanken hätten sich von der Geldmengensteuerung abgekehrt und kompensatorisch der Zinspolitik zugewendet, in der Hoffnung, wenigstens auf diese Weise das Geldmengenwachstum zu kanalisieren. Die Absicht der Reform der Geldschöpfung besteht darin, das Geldregal in zeitgemäßer Weise wieder herzustellen und die damit verbundene Seigniorage ungeschmälert dem öffentlichen Haushalt zugute kommen zu lassen. Der von ihnen vertretene Vollgeld-Ansatz steht in der chartalen Currency-Tradition.

Mindestreservesysteme in der Praxis

Europäische Zentralbank

Für alle im Euro-Währungsraum niedergelassenen Kreditinstitute, die das Kredit- und Einlagengeschäft mit jedermann durchführen, bestimmt die Europäische Zentralbank (EZB) die Höhe der Mindestreserve[13]. Diese Mindestreserve ist für Kreditinstitute innerhalb der Europäischen Währungsunion verpflichtend um an den geldpolitischen Geschäften des Eurosystems teilzunehmen[14]. Zur Zeit beträgt der Mindestreservesatz der EZB dabei 2,00 %.

Auf Antrag können Kreditinstitute, die Sanierungsmaßnahmen unterworfen sind, sowie bestimmte Spezialinstitute dabei von der Mindestreservepflicht durch Beschluss der EZB befreit werden.

Rechtsgrundlagen

Der rechtliche Rahmen für das Mindestreservesystem des Eurosystems ist in Artikel 19 der Satzung des Europäischen System der Zentralbanken (ESZB-Satzung), der EG-Ratsverordnung über die Auferlegung einer Mindestreservepflicht durch die Europäische Zentralbank und in der EZB-Verordnung über Mindestreserven niedergelegt.

Die Anwendung der EZB-Verordnung über Mindestreserven gewährleistet, dass für das Mindestreservesystem des Eurosystems im gesamten Euro-Währungsraum einheitliche Bedingungen gelten, sodass für die nationalen Zentralbanken die gleiche Ausgangslage geschaffen ist.

Geschichtliche Entwicklung der Mindestreserven in der EWU

Bis 1999 legte die Deutsche Bundesbank bis zu 27 verschiedene nach Einlagenform (z. B. Spar-, Kontokorrent-, Termineinlagen) und Größe der Bank differenzierte Mindestreservesätze fest. Da Banken aus Ländern, in denen eine Mindestreserveverpflichtung besteht, Nachteile im Wettbewerb mit Kreditinstituten aus Ländern erleiden, die dieses Instrument nicht nutzen, setzte die Bundesbank zuletzt die Mindestreserveverpflichtung nicht mehr als Politikinstrument ein.

Ermittlung der notwendigen Mindestreserve in der EWU

Die notwendige Mindestreserve (Mindestreserve-Soll) wird von der EZB anhand der reservepflichtigen Verbindlichkeiten der Vormonatsbestände ermittelt. Dabei müssen derzeit genau 2% dieser reservepflichtigen Verbindlichkeiten von den Kreditinstituten vorgehalten werden. Von der ermittelten Mindestreserve kann jedoch noch ein Abzug von pauschal 100.000,00 EUR Freibetrag erfolgen. Die durch dieses Verfahren ermittelte Mindestreserve ist dabei jeweils maßgeblich für die im übernächsten Monat beginnende Mindestreserve-Erfüllungsperiode.

Die Berechnung der bestehenden Mindestreserve (Mindestreserve-Ist) erfolgt dabei anhand aller Tagesbestände auf dem Konto bei der EZB. Die Tagesbestände werden dabei addiert und durch die Anzahl der Tage geteilt.

Die Erfüllungsperiode endet dabei meist am Dienstag der ersten oder zweiten Woche eines Monats. Am darauffolgenden Tag beginnt dann entsprechend die neue Mindestreserveperiode[15]. Der exakte Termin orientiert sich dabei an den Sitzungen des EZB-Rats.

A. In die Mindestreserve einbezogene Verbindlichkeiten mit positivem Reservesatz Einlagen:

  • täglich fällige Einlagen
  • Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu 2 Jahren
  • Einlagen mit einer vereinbarten Kündigungsfrist von bis zu 2 Jahren

Ausgegebene Schuldverschreibungen:

  • Schuldverschreibungen mit vereinbarter Laufzeit von bis zu 2 Jahren

B. In die Mindestreserve einbezogene Verbindlichkeiten mit einem Reservesatz von 0% Einlagen:

  • Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit von über 2 Jahren
  • Einlagen mit einer vereinbarten Kündigungsfrist von über 2 Jahren
  • Repogeschäfte

Ausgegebene Schuldverschreibungen:

  • Schuldverschreibungen mit vereinbarter Laufzeit von über 2 Jahren

C. Nicht in die Mindestreserve einbezogene Verbindlichkeiten

  • Verb. gegenüber Kreditinstituten die selber Mindestreserve unterhalten
  • Verb. gegenüber EZB und NZB's
  • Verb. aufgrund geldpolitischer Maßnahmen des ESZB

Sanktionen bei Nichteinhaltung der Mindestreserve

Sollte ein Kreditinstitut in der EWU die notwendige Mindestreserve der EZW nicht erfüllen, so droht ein Sonderzins von bis zu 5 % über dem Spitzenrefinanzierungssatz bzw. bis zu dessen doppelter Höhe auf alle geliehenen Refinanzierungsmittel für den gesamten Zeitraum der Nichterfüllung. Weiterhin droht ein genereller Ausschluss von den Offenmarktgeschäften und den Fazilitäten sowie die Hereinnahme einer unverzinslichen Einlage bis zur 3-fachen Höhe des Fehlbetrages.

Chinesische Volksbank

Die Chinesische Volksbank nutzt das Instrument der Mindestreserve aktiver als die EZB. Hierbei erhebt sie je nach Größe der Bank unterschiedliche Mindestreservesätze; die Sätze für Großbanken liegen dabei mehrere Prozentpunkte oberhalb jener für kleine und mittlere Banken.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Die Geldpolitik der EZB. Europäische Zentralbank, Frankfurt 2004
  2. Horst Wagenblaß, Volkswirtschaftslehre, öffentliche Finanzen und Wirtschaftspolitik, 7. Auflage, Heidelberg 2001, S. 159
  3. Georg Friedrich Knapp: Staatliche Theorie des Geldes, Duncker & Humblot, Leipzig 1905.
  4. Silvio Gesell: Die natürliche Wirtschaftsordnung durch Freiland und Freigeld, Roman Gesell Verlag, Arnstadt/Th. 1919.
  5. Ludwig von Mises: Geldwertstabilisierung und Konjunkturpolitik, G. Fischer, Jena 1928.
  6. John Maynard Keynes: A Treatise on Money, Macmillan, London 1930;
    auf Deutsch: Vom Gelde, Duncker & Humblot, Berlin 1931.
  7. Walter Eucken: Grundsätze der Wirtschaftspolitik, Rowohlt, Reinbek 1959.
  8. Irving Fisher: 100%-Geld, übersetzt von Klaus Karwat, Gauke Verlag für soziale Ökonomie, Kiel 2007, ISBN 978-3-87998-451-0
    Original in Englisch zuerst 1935: 100%-money, in: Works Volume 11, ed. by W. J. Barber, Pickering & Chatto, London 1997. ISBN 1-85196-236-0
  9. Henry C. Simons: Economic Policy for a Free Society, The University of Chicago Press, 1948.
  10. Milton Friedman: A Program for Monetary Stability, Fordham University Press, New York 1959.
  11. Friedrich von Hayek: Entnationalisierung des Geldes, Mohr Siebeck, Tübingen 1977. ISBN 3-16-149224-2
    Erweiterte Neuauflage 2010: ISBN 3-16-149223-4 und ISBN 978-3-16-149223-5
  12. Vergleiche Richard A. Werner: New Paradigm in Macroeconomics, Palgrave Macmillan, New York 2005. ISBN 1-4039-2073-7 und ISBN 1-4039-2074-5
    Charles A. E. Goodhart: Money, Information and Uncertainty, Macmillan, London 1989. ISBN 0-333-47402-3
  13. Bundesbank.de: Mindestreserven
  14. http://www.ecb.int/pub/pdf/other/gendoc2006de.pdf
  15. ecb.int: Veröffentlichung der unverbindlichen Kalender für die Mindestreserve-Erfüllungsperioden in den Jahren 2010 und 2011, 29. Mai 2009, abgerufen am 14. Juni 2011

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