Mitarbeitervorsorgekasse

Mitarbeitervorsorgekasse

Die Mitarbeitervorsorgekasse ist ein neues Abfertigungsmodell für alle in Österreich tätigen Arbeitnehmer, die seit dem 1. Jänner 2003 in ein Beschäftigungsverhältnis eintreten oder eingetreten sind. Für Arbeitsverhältnisse, die vor diesem Zeitpunkt begonnen haben, gilt das alte Abfertigungsrecht weiter (in Deutschland ist statt "Abfertigung" der Begriff "Abfindung" üblich). Die Arbeitnehmer können vom alten in das neue System umsteigen, wenngleich das alte System in den meisten Fällen günstiger erscheint.

Das zugehörige "Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz" (BMVG) trat am 1. Juli 2002 in Kraft. Grundlegend dabei ist die Auslagerung der bisherigen Abfertigungsverpflichtung des Arbeitgebers auf rechtlich selbstständige Mitarbeitervorsorgekassen. Zu diesem Zweck wurden von verschiedenen Banken, Versicherungen und Unternehmen wie Siemens-Österreich eigene Vorsorgekassen gegründet. Derzeit gibt es zehn solcher Kassen in Österreich, unter denen der Arbeitgeber auswählen kann. Die Auswahl und der Vertrag mit der Mitarbeitervorsorgekasse obliegt dem Arbeitgeber im Einvernehmen mit dem Betriebsrat bzw. den Mitarbeitern.

Im ersten Monat eines Angestelltenverhältnisses wird keine Einzahlung vom Dienstgeber vorgenommen, im zweiten Monat nur die Hälfte der zustehenden Summe. Ab dem dritten Beschäftigungsmonat im Unternehmen werden für jeden Arbeitnehmer vom Arbeitgeber 1,53 % seines Brutto-Entgelts (Lohn oder Gehalt) in die Vorsorgekasse einbezahlt. Die Kasse garantiert die Erhaltung des eingezahlten Kapitals und legt dieses Kapital an. Je nach Auswahl einer der verschiedenen Kassen kann daher die Performance (unterschiedliche Ausschüttungen) variieren (z. B. 3 bis 5 % Verzinsung bzw. Wachstum).

Die Leistung aus der Vorsorgekasse steht dann zu, wenn der Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet, spätestens jedoch im Pensionierungsfall.

Inhaltsverzeichnis

Mitarbeitervorsorgekasse bei selbständiger Tätigkeit

Seit 1. Jänner 2008 ist es für Selbstständige in Österreich Pflicht, einer Betrieblichen Vorsorgekasse beizutreten. Die gesetzliche Grundlage hierzu bildet das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG). Der Beitrag beträgt 1,53% des monatlichen Bruttoeinkommens. Die Finanzierung erfolgt auf Basis einer Senkung des Krankenversicherungsbeitragssatz von bisher 9,1% auf 7,65%.

Liste aller Kassen[1]

Einzelnachweise

  1. [1] Vorsorgekassen im Kostenvergleich bereitgestellt von der Wirtschaftskammer Österreich (Stand: 1. Jänner 2010)

Weblinks

http://help.gv.at/Content.Node/23/Seite.230028.html

Eine beispielhafte Auswahl an verschiedenen Mitarbeiterkassen:

  • [2] Vorsorgekassen im Vergleich bereitgestellt von der Wirtschaftskammer Österreich (Stand: 1. Jänner 2010)
  • [3] Vorsorgekassen im Vergleich bereitgestellt von der Gewerkschaft für Privatangestellte (Stand: 19. Juni 2007)
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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