Moskauer Prozesse

Moskauer Prozesse

Als Moskauer Prozesse werden vier Moskauer Gerichtsverhandlungen in den Jahren 1936 bis 1938 bezeichnet, in denen hohe Partei- und Staatsfunktionäre wegen angeblicher terroristischer staatsfeindlicher Aktivitäten angeklagt wurden. Sie fielen in die Anfangszeit des Großen Terrors unter Josef Stalin, in der dieser die alte Garde der Bolschewiki, die noch aus der Gefolgschaft Lenins stammte, durch so genannte Säuberungen aus dem Weg schaffte und damit seine Alleinherrschaft sicherte. Drei Prozesse waren öffentliche Verhandlungen, einer ein nichtöffentlicher Militärgerichtsprozess. In diesen Prozessen wurde politische Opposition innerhalb der Kommunistischen Partei der Sowjetunion zum Gegenstand einer Anschuldigung nach dem Strafrecht gemacht und damit fast die gesamte Führung der Oktoberrevolution ausgeschaltet. Nahezu alle gegen die Angeklagten erhobenen Vorwürfe wurden später widerlegt.

Inhaltsverzeichnis

Bedeutung

Andrei Wyschinski, Bildmitte, verliest die Anklageschrift, 1937

Die Moskauer Prozesse liquidierten die Hauptvertreter der Politikergeneration der Oktoberrevolution von 1917. Grigori Sinowjew, Lew Kamenew, Alexei Rykow, Nikolai Bucharin, Leo Trotzki, sie bildeten Lenins Büro. Die beiden ersten wurden nach dem Prozess von 1936 erschossen, der dritte und vierte nach dem Prozess von 1938. Georgi Pjatakow und Karl Radek, ebenfalls Mitglieder des Zentralkomitees, wurden 1937 verurteilt. Von den sechs bedeutendsten Männern, die Lenin in seinem Testament erwähnt, war nur Stalin übrig geblieben. Mit den Prozessen entledigte Stalin, der im Hintergrund bei allen Prozessen die Regie führte, sich aller möglichen Opponenten an der Spitze der Partei.

Juristische Vorbereitung

Am 1. Dezember 1934 wurde der Leningrader Parteisekretär Sergej Kirow ermordet. Er war ein persönlicher Freund Stalins, der mit ihm zusammen in Urlaub fuhr und seine politische Karriere sehr gefördert hatte.[1] Der Stalin-Biograph Edvard Radzinsky nennt Kirow Stalins „loyal henchmen“ und zitiert aus Kirows Rede auf dem 17. Parteitag der KPdSU 1934, in der der „Woschd“ zweiundzwanzigmal mit immer neuen panegyrischen Ausdrücken gepriesen wurde.[2] Noch am Tag von Kirows Ermordung wurde ein Gesetz erlassen, das die Justiz anwies, Fälle von Terrorakten beschleunigt zu erledigen und die Todesurteile sofort zu vollstrecken. Dieses Gesetz nahm den Angeklagten weitgehend die ordentliche Verteidigungsmöglichkeit, die Möglichkeit, ihr Urteil überprüfen zu lassen und den Gnadenweg. Es wurde zu einer der Grundlagen für die Liquidierungen der folgenden Jahre.

Ablauf

Nikolai Bucharin und Alexei Iwanowitsch Rykow 1938 vor der Prozessverhandlung

Chefankläger von 1936 bis 1938 war der Generalstaatsanwalt der Sowjetunion Andrei Wyschinski, der Nikolai Krylenko abgelöst hatte. In den Prozessen wurde jeweils behauptet, die Angeklagten hätten in einer verschwörerischen Verbindung mit Trotzki und Agenten des kapitalistischen Auslands zum Zwecke der Unterminierung der Sowjetmacht (§ 58 des sowjetischen Strafgesetzbuches) gestanden. Wer diese angeblichen Auftraggeber waren, richtete sich nach den jeweils vorherrschenden außenpolitischen Bündniswünschen der Kreml-Führung: Mal wurden sie mehr in Berlin, mal mehr in London angesiedelt.

Anlass der Prozesse war die Ermordung des Leningrader Parteisekretärs Sergei Kirow 1934, hinter der angeblich Trotzki und seine vermeintlichen Handlanger im Politbüro der KPdSU steckten. Als „Beweise“ hierfür dienten vorher vom NKWD erfolterte Geständnisse der Angeklagten; materielle Beweise wurden nicht vorgelegt. Die zur Verurteilung führenden Geständnisse kamen durch Folter[3] oder psychischen Druck zustande, etwa durch die Drohung, auch Angehörige zu verhaften, zu misshandeln oder zu töten. Mehrere konkrete Aussagen der Angeklagten waren leicht zu widerlegen. Der im ersten Prozess angeklagte Golzmann wollte sich z. B. mit Trotzki bei dessen Besuch in Kopenhagen im Jahre 1932 getroffen haben, nach einem vorangehenden Treffen mit Trotzkis Sohn Leo Sedow im Hotel Bristol. Das Hotel war jedoch im Jahr 1917 abgerissen worden. Sedow, der damals in Berlin wohnte, hatte zudem wegen Visumproblemen überhaupt nicht nach Kopenhagen fahren können. Ein weiterer Angeklagter, Olberg, sagte aus, dass Sedows geplante Reise in letzter Minute abgesagt worden sei. Diese eklatanten Widersprüche zwischen Golzmanns und Olbergs Aussagen erregten jedoch weder die Aufmerksamkeit des Staatsanwaltes, noch anderer Prozessbeteiligter oder der gefügigen sowjetischen Presse.

Der damalige stellvertretende Volkskommissar Georgi Pjatakow, angeklagt im zweiten Prozess, soll nach eigener Aussage im Dezember 1935 mit einem „Sonderflugzeug“ von Berlin nach Oslo geflogen sein, um sich dort mit Trotzki zu treffen. Abgesehen von der äußerst dürren und unwahrscheinlichen Schilderung der Reise konnten die norwegischen Behörden schnell feststellen, dass im Dezember 1935 kein einziges ausländisches Flugzeug in Oslo gelandet war.

Angebliche Tatsachen hielten der Konfrontation mit der Wirklichkeit nicht stand.

Im Einzelnen wurden folgende Prozesse geführt:

Gegen 50 von den insgesamt 66 Angeklagten wurde die Todesstrafe verhängt. Die übrigen 16 wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Gegenprozess

In diesen Prozessen war eigentlich immer der nicht anwesende Leo Trotzki, der ehemalige Vorsitzende des Revolutionären Militärkomitees des Petrograder Sowjets, der die Machtübernahme der Sowjets am 7. November 1917 organisiert hatte, der Hauptangeklagte. Die Angeklagten hätten ihre Verbrechen in seinem Auftrag begangen, um den Kapitalismus in der Sowjetunion wieder zu errichten. Trotzki war im russischen Bürgerkrieg von 1918 bis 1923 Oberkommandierender der Roten Armee gewesen und 1929 ins Exil gezwungen worden. Seitdem lebte er außerhalb der Sowjetunion und war dem direkten Zugriff der Moskauer Machthaber entzogen.

Trotzki organisierte 1937 einen Gegenprozess. Die Dewey Commission unter Vorsitz von John Dewey konnte die wenigen vorgelegten materiellen 'Beweise' durchgängig widerlegen.

Äußere Wahrnehmung und Wirkung

Die Moskauer Prozesse können als eine der ersten größeren Krise des Sowjetsystems mit Außenwirkung auf den Unterstützerkreis an vornehmlich intellektuellen Sympathisanten im westlichen Ausland angesehen werden. Angesichts der unmittelbaren Bedrohung durch den Nationalsozialismus in Mitteleuropa war dieser Effekt allerdings weniger bedeutsam als etwa jener des Ungarnaufstandes 1956 oder der Intervention des Warschauer Paktes in der Tschechoslowakei 1968. Führende kommunistische Intellektuelle wie Louis Aragon, Ernst Bloch, Ernst Fischer aber auch der 1937 kurz in der Sowjetunion weilende Lion Feuchtwanger rechtfertigten die Prozesse in Unkenntnis der tatsächlichen Vorgänge.

Rehabilitation

In seiner Geheimrede auf dem 20. Parteitag der KPdSU, mit der er die Entstalinisierung einleitete, erklärte Generalsekretär Nikita Chruschtschow am 25. Februar 1956, dass die Angeklagten zu Unrecht verfolgt wurden, unter anderem weil das Plenum des ZK der KPdSU vorher nicht gehört worden sei. Ferner sagte Chruschtschow: „Das Schuldbekenntnis vieler Verhafteter, die wegen feindlicher Aktivitäten angeklagt wurden, wurde mit Hilfe grausamer, unmenschlicher Folterungen erreicht.“[4] Die volle Rehabilitierung vieler Angeklagter erfolgte über dreißig Jahre später im Zeitalter von Glasnost und Perestroika. Das Politbüro des ZK der KPdSU hatte am 28. September 1987 zu diesem Zweck eine eigene Kommission zu gründen, die zunächst unter dem Vorsitz von Michail Sergejewitsch Solomenzew, ab Oktober 1988 unter Alexander Nikolajewitsch Jakowlew arbeitete. Sie untersuchte die Fälle der Moskauer Prozesse und vieler anderer Opfer des Stalinismus und schloss ihre Arbeit im Juli 1990 mit der Rehabilitation von über einer Million Sowjetbürger ab.[5]

Erklärungsversuche

Über die genauen Hintergründe dieser Prozesse beziehungsweise der Säuberungen an sich bestehen in der historischen Forschung verschiedene Ansichten. Unter anderem wird persönliche Machtsicherung ebenso für möglich gehalten wie eine Paranoia Stalins.

Literatur

Belletristische Bearbeitung

Weblinks

Prozessberichte

Wörtliche Übersetzungen der stenographischen Berichte, herausgegeben vom Kommissariat für Justizwesen der UdSSR:

Darstellungen und Deutungen

Einzelnachweise

  1. Dimitri Wolkogonow, Stalin. Triumph und Tragödie. Ein politisches Porträt. Claassen, Düsseldorf 1989, S. 296-310.
  2. Edvard Radzinsky, Stalin, Doubleday, New York 1996, S. 306
  3. Reinhard Müller, NKWD-Folter. Terror-Realität und Produktion von Fiktion, in: Wladislav Hedeler (Hrsg): Stalinscher Terror 1934-41. Eine Forschungsbilanz, BasisDruck, Berlin 2002, S. 133-158
  4. Rede des Ersten Sekretärs des CK der KPSS, N. S. Chruščev auf dem XX. Parteitag der KPSS („Geheimrede“) und der Beschluß des Parteitages „Über den Personenkult und seine Folgen“, 25. Februar 1956, Zugriff am 7. Juli 2010
  5. Horst Schützler, Vorwort, in: Schauprozesse unter Stalin 1932–1952. Zustandekommen, Hintergründe, Opfer, Dietz, Berlin 1990, S. 8 f.

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