Arme Dienstmägde Jesu Christi

Arme Dienstmägde Jesu Christi

Die Armen Dienstmägde Jesu Christi (Ancillae Domini Jesu Christi, Ordenskürzel: ADJC; auch: Dernbacher Schwestern) sind eine katholische Ordensgemeinschaft. Sie wurde 1851 durch Maria Katharina Kasper in Dernbach (Westerwald) im Bistum Limburg gegründet. Die Haupttätigkeitsbereiche der Schwestern sind Krankenpflege, Kinderfürsorge, Erziehung und Bildung sowie pastorale Dienste. Das Mutterhaus, Kloster Maria Hilf, befindet sich in Dernbach. Hier ist der Sitz des Generalates für die gesamte Gemeinschaft sowie des Provinzialates für Deutschland.

Inhaltsverzeichnis

Maria Katharina Kasper

Katharina Kasper wurde am 26. Mai 1820 in Dernbach bei Montabaur im Westerwald geboren. Ihr Vater war Heinrich Kaspar. (Der Name findet sich auch in der Version Casper, Kasper, Caspero.) Ihre Mutter war Katharina Fasel. (Der Name findet sich auch in der Version Fassel.)

Sie entstammt der zweiten Ehe ihres Vaters und war sein siebtes Kind. Ihre Eltern waren Kleinbauern. Trotz schwacher Gesundheit und wenig Schulausbildung war sie aufgeschlossen für ihre Umwelt. In der jungen Frau sprach eine innere Stimme, die sie zu Außergewöhnlichem führte und der sie bedingungslos folgte.

Ausgangssituation mit Betonung der wirtschaftlichen Gegebenheiten

Die Gründerin wurde in eine Situation hineingeboren, welche durch die Auswirkungen der napoleonischen Kriege gekennzeichnet war. Die Besatzer lebten und rekrutierten aus dem Land. Die Verluste der Feldzüge waren hoch, und die Zurückgekehrten trugen die gesundheitlichen Auswirkungen mit sich. Die Kriegsauswirkungen waren Verwundungen und Erkrankungen und betrafen Leib und Seele. Dies sollte zu einer frühzeitigen Auseinanderentwicklung der 'Krankenhäuser' in spezialisierte Häuser führen. War die Mehrheit der Bevölkerung des Westerwaldes zuvor schon nicht reich gewesen, war sie nun in der Nachkriegszeit arm. Die Landwirtschaft wurde durch das raue Klima und die wenig ertragreichen, lehmigen und Basaltböden erschwert. Die Nassauische Erbteilung (d.h. jeder erbt zu gleichen Teilen) zerstückelte die landwirtschaftlichen Flächen. Dies behinderte den Anbau und damit den Ertrag. Missernten und damit Hungerjahre taten ihr Übriges. Da zumeist Tauschwirtschaft betrieben wurde, schwand auch hier der Erwerb: Es gab wenig bis nichts zu tauschen. Auch für die lokalen Gewerbetreibenden und Kleinstproduzenten, wie z.B. Schmiede oder Kamm-/Knopfmacher, war die Erlössituation unsicher. So wanderten ganze Orte aus: In Sespenrod/Gelbachtal waren viele Kamm-/Knopfmacher. Der Ort wanderte (bis auf wenige) geschlossen in die USA aus. Von staatlicher Seite wurde versucht den Auswanderungsdruck - letztendlich desaströs - zu lenken und damit zu nutzen. So erhoffte sich der Mainzer Adelsverein und der darin führende Herzog von Nassau die Bildung von Kolonien, oder wenigstens Wirtschaftsbeziehungen.

Die hiesige wirtschaftliche Situation zwang dazu, dass der Broterwerb auf mehreren Tätigkeiten beruhen musste. Dies war typisch für den Westerwald, ja sogar das Herzogtum Nassau. Doch außer der Ton- und Steinzeugindustrie des Kannenbäcker Landes war wenig Industrie vorhanden. Eine fehlende Infrastruktur (wie z.B. Eisenbahnanschlüsse) verhinderte ihre Ansiedlung. Die wachsende Bevölkerung konnte immer weniger vom Land leben: die Verarmung verstärkte sich. Es verstärkte auch die Arbeitsmigration. Es waren zumeist die Männer, die die Dörfer verließen. Sie trieben als Landgänger Handel bis nach Russland oder Großbritannien. Oder sie arbeiteten als Wanderarbeiter in den Industrien des Siegerlandes oder des Ruhrgebietes. Zurück blieben die Frauen, die die Landwirtschaft versorgten, eine kleine Heimindustrie betrieben und die helfenden Kinder und Alten sowie die, die noch nicht oder nicht mehr arbeiten konnten, betreuten. Die Kinderarbeit und ihr Einsatz richteten sich nach dem entsprechenden Gewerbe der Eltern und unterlagen weitestgehend ihrer Fürsorge. Ein nicht zu verkennender Aspekt war hier die hinführende Berufsausbildung, die in der Zeit der Anlernberufe damit gleichzeitig geleistet wurde. Im Effekt waren damit aber die Kleinsten der Gesellschaft - die von Mangel und entsprechenden Krankheiten geprägt war - in besonderer Weise angegriffen. Kleinkinder und Kranke wurden so weitestgehend sich selbst überlassen, denn alle anderen mussten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, um zu überleben. Die nassauische Armengesetzgebung versuchte, durch entsprechende Medizinalgesetzgebungen, lokale Armenlisten und Armenspeisungen den Missständen zu begegnen. Dies führte dazu, dass in manchen Orten bis zu 40 % der Bevölkerung auf diesen Listen erschien.

Nassauische Besonderheiten des Sozial- und Medizinisch-Administrativen Hintergrunds

In Nassau galt eine spezifisch enge Verflechtung zwischen Medizinal- und öffentlich-administrativer Verwaltung. Sie geschah auf a) territorialer Ebene (Amtsbezirk = Medizinalbezirk), b) personeller Ebene (Medizinerrepräsentanz in Verwaltungsgremien) und c) hoheitlicher Ebene (Verwaltungsaufgaben im Ressort der Mediziner). Der Herzog bestand auf universitär ausgebildeten Ärzten, und erst nach der preußischen Annexion 1866 werden wieder angelernte Ärzte (Wundärzte verschiedener Klassen, 'Chirurgen') im staatlichen System verwandt (Ausnahmen - aber nicht in der Bekleidung von offiziellen Stellen - waren gegeben durch länger existierende 'Praxen' Vorort. Nach dem Eintreffen eines 'Studierten' bedurfte die Situation einer Neuregulierung.). Das überwiegende Gros der Ärzte war im staatlichen System angestellt. Dies lag zum einen am herzoglichen Interesse, zum anderen an der Finanzierungsproblematik des 'armen' Landes (Gemeindliche, private und Umlagenfinanzierung). Als besonderer Aspekt ist hier die kostenlose Behandlung für Arme zu nennen, welche auch wiederholt vom Herzog betont wurde. Nassaus Ärzte und auch Hebammen unterlagen einem - teilweise überprüften - Weiterbildungszwang und dekretierten Taxen für ihre Leistungen. Und obschon vom 'Haus' her protestantisch, lagen auch viele Einrichtungen in der Hand der katholischen Kirche und ihr verbundener Institutionen. Daran änderte auch der Nassauische Kirchenkampf grundsätzlich nichts. Insgesamt war die religiös begründete Motivation sich dem Schicksal des Nächsten anzunehmen, für Nassau prägend. Die Bandbreite reichte vom Begründer der Diakonissenbewegung Theodor Fliedner (ursprünglich aus Eppstein/Taunus) bis zu Katharina Kasper. Neben dem religiösen Impetus hatten sie ein weiteres gemeinsam: Sie transformierten die Krankenpflege vom Anlern- zum Ausbildungsberuf.

Katharina Kasper kannte aus eigenem familiären Erleben die Situation. (Ihr Bruder erkrankte auf einer Handelsreise und verstarb. Die erste Frau ihres Vaters - und mehrfache Mutter - verstarb früh.) So richtete sich ihr besonderes Augenmerk auf die Krankenversorgung und die Erziehung von Waisen. Zu diesen zählten in Nassau auch die nur zeitweise (bzw. Teil-)Verwaisten. Sie entstanden durch die zahlenmäßig starke und lang andauernde Arbeitsmigration. Da die Ideen von F.W.A. Fröbel (Kindergarten u.a.) noch nicht Raum gegriffen hatten, wurden auch diese in den örtlichen, bzw. regionalen 'Bewahranstalten' untergebracht. (Dies wurde oftmals als die 'bessere' Lösung angesehen, insbesondere für die Gesundheit der Kleinen. Hingegen wurden mitgeführte Kinder gegenüber den in der Fremde existenten Krankheiten exponiert, wie z.B. der Malaria aus dem Rheindelta.) Auch Hinweise auf vernachlässigte Erziehungspflichten, bzw. elterliche Misshandlungen konnte zu einer Einweisung führen. War im Waisenhaus kein Platz, bzw. die Kinder als zu alt angesehen, d.h. arbeitsfähig so konnte dies sogar zu einer Unterbringung in einem Arbeitshaus, und da diese häufiger Gefängnisse angegliedert waren, auch dort geschehen. Grundsätzlich wurde aber eine Ausbildung in einer Erwerbstätigkeit angestrebt. Die nassauische sozial-medizinale Entwicklung unterschied sich (nicht nur hier) wesentlich von der preußischen. Dieser bestehende Unterschied gewann noch größere Relevanz nach der 1866-Annexion durch Preußen und den Entwicklungen bei der Überführung des nassauischen Systems in das preußische. In Preußen wurde erst im Jahre 1839 durch das sog. Preußische Regulativ (Preußisches Regulativ) versucht den Missständen, hier der Kinderarbeit entgegenzuwirken. Motiv war hier nicht primär der Schutz der Kinder, sondern die schlechte Tauglichkeit von Rekruten welche Soldatenaushebungen deutlich erschwerte. Für das Herzogtum spielte das Militär keine vergleichsweise Rolle, wohl aber die schon lang bestehende Arbeitsmigration. Die minimale Industrie und die kaum existente Verstädterung sorgten auch für einen weiteren Aspektunterschied in der Entwicklung der sozialen Institutionen beider Länder: Die (spätere) preußische Gesetzgebung schuf Zugriffsmöglichkeiten des Staates in die Erziehungshoheit der Eltern. Einer der Hauptaugenmerke galt dem Thema Verwahrlosung unter preußischen-zivilen Maßstäben, oder besser preußisch-polizeilichen Maßstäben, da der 'Zugriff' über diese hoheitliche Schiene vollzogen wurde. Dies galt insbesondere für die Situation in städtischen bzw. industriellen Milieus. Die ländliche und finanziell eher schwache Struktur Nassaus wirkte sich auch in den 'Verwahrmöglichkeiten und -varianten' bzw. der administrativen und baulichen Lösungen sozialer Probleme aus. Und so wurde hier schon früh die familiäre und private Integration von Waisen erprobt, im Gegensatz zur preußischen 'Aufbewahrungs-'Anstalt. Zudem erlaubte die 'kompakte' Größe des Herzogtums (und seiner beiden Vorgängerstaaten) für eine traditionell flexible, besondere Zugehensweise zum Problem der Waisen. Sie ist veranschaulicht in zwei besonderen Sachverhalten: 1.) In Wiesbaden wurden bereits in den 1720er uneheliche Kinder für ehelich erklärt, damit diese - entsprechend den Zunftregularien - einen Beruf erlernen konnten. 2.) Das Herzogtum unterhielt 1828 eine Hebammenlehr- und Entbindungsanstalt für ledige Mütter in der die Geburt straffrei blieb, entgegen den sonstigen zeitgenössischen Usus.

Entwicklung der Ordensgemeinschaft

Herzogtum Nassau (von der Gemeinschaftsgründung bis 1866)

Katharina Kasper war tief religiös. Die Not und das Unversorgtsein der im Dorf zurückgebliebenen Menschen rührte sie an. Auch sie war eingebunden in den täglichen Broterwerb, in der Landwirtschaft, aber auch in der Tagelöhnerei. So klopfte sie z.B. Steine für den Wegebau. Doch in ihrer wenigen freien Zeit setzte sie sich mit ganzer Kraft für die Nächstenliebe ein: sie besuchte , erledigte Besorgungen und hütete Kinder. Ihr Beispiel sprach andere an. Andere junge Frauen des Ortes schlossen sich ihr an. Schon 1845 gründete sie einen karitativen Verein, dessen Mitglieder mit ihr Kranke und Verlassene im Dorf pflegten und Kinder betreuten. Das Volumen und die Intention ihrer Hilfe ragten deutlich über die bloße nachbarschaftliche Hilfe heraus. Dies wurde auch in ihrer Heimatgemeinde so gesehen. Da ihre Hilfe religiös motiviert war, versuchte sie, ihre Anliegen an höherer Stelle vorzubringen. Ab 1846 begann sie, den Bischof von Limburg Peter Josef Blum (eigentlich Peter Joseph Blum) zu interessieren. Sie wurde zu ihm vorgelassen, um ihr Anliegen persönlich vorzutragen. Doch außer wohlwollenden Worten erreichte sie bei den anfänglichen Begegnungen nichts. Viele neue Gemeinschaften entstehen in dieser Zeit. Not, aber auch Aufbruch zur gegenseitigen Hilfe, ist allerorten: Es war die Zeit der Genossenschaften von Friedrich Wilhelm Raiffeisen - der in kurzer räumlicher Distanz zu ihr wirkte - und Hermann Schulze-Delitzsch im fernen Sachsen/Preußen. Manche der sozialen Gemeinschaftsgründungen als auch Genossenschaften waren nur Eintagsfliegen. Der Bischof verhielt sich deshalb abwartend. Hartnäckig ging Katharina Kasper nach Limburg zum Bischof, bis aus der religiös fundierten Gruppe unter Gutheißung des Limburger Bischofs - im kirchlichen Sinne - eine Kongregation entstand. Damit begann eine dauerhafte Förderung der Schwestern durch den Bischof, die sich zur prägenden Gemeinschaft des noch jungen Bistums entwickeln sollte.

Am 15. August 1851 nahm der Bischof in der Pfarrkirche zu Wirges die Ordensgelübde Katharina Kaspers und ihrer vier Gefährtinnen entgegen. Die Gelübde galten für drei Jahre. Den Namen der neuen Gemeinschaft, es ist im öffentlichen Sinne eine Genossenschaft, empfing Katharina im Gebet am Marienheiligtum, dem Heilborn. Wie die Gottesmutter wollte sie mit ihren Schwestern als Magd des Herrn allen Notleidenden und in ihnen Christus dienen; deshalb nannten sie sich Arme Dienstmägde Jesu Christi.

Ihre ersten Exerzitien hält die junge Gemeinschaft im März 1852 im Wirgeser Pfarrhaus. Exerzitienmeister ist der Superior der Redemptoristen, P. Eichelsbacher aus dem Kloster Bornhofen. Dieses Kloster war die erste Niederlassung eines bestehenden Ordens im neuen Bistum. Während dieser Exerzitien nehmen die Schwestern eigene Ordensnamen an. Katharina Kasper nimmt den Namen Maria an und wird als Gründerin Mutter Maria genannt. Aus Katharina Schönberger (Dernbach * 1816 - † 11. Mai 1890 ebenda) wird Schwester Theresia, Anna Maria Müller (Dernbach *18. September 1826 - † 20. März 1865 ebenda) wird Schw. Elisabeth, Elisabeth Haas wird Schw. Agnes und Elisabeth Meuser (Mengerskirchen * 3. März 1829 - † 30. Januar 1875 Frankfurt/Main) wird Schw. Klara.

Die Schwestern machten sich jedoch nicht nur in den Haushalten von einzelnen Bedürftigen nützlich. Bereits 1852 errichten sie in Dernbach eine 'Strick- und Nähschule' für die lokale Jugend. So wussten die Eltern ihre Kinder beaufsichtigt und mit dem Erlernen grundlegender häuslicher Tätigkeiten beschäftigt, während sie selbst dem Broterwerb nachgehen konnten.

Dernbach besaß damals keine eigene Pfarrkirche, sondern lediglich zwei Kapellen, die Laurentiuskapelle bei der Burg und die Heilbornkapelle. So wurde die junge Gemeinschaft durch den lokalen Geistlichen aus Wirges oder Montabaur betreut. Die stetig wachsende Entwicklung der Gemeinschaft veranlasste Bischof Blum 1853, den Schwestern einen eigenen Seelsorger zuzuordnen, den bisherigen Pfarrer von Berod, Johann Jakob Wittayer. Er hatte die Schwestern zur Pflege in seinen Pfarrort gerufen und so ihre Aktivitäten kennengelernt. Bevor er seine Position bei den Schwestern antrat, lebte er kurzzeitig im Redemptoristenkloster Bornhofen. Bei seinem Antritt in Dernbach wurde ihm der Titel Superior verliehen. Er führte diesen Titel bis zu seiner Ernennung zum Geistlichen Rat und Bischöflichen Kommissar (16. Februar 1870). Kurz darauf wurde die Gemeinschaft vom Vatikan approbiert (1. Juni 1870). Damit wird Maria die Generaloberin und Leiterin der Kongregation. unterstellt. Wittayers Rechte werden auf den spirituellen Sektor beschränkt. Die erste 'ewige Profess' der Kongregation findet am 14. Juli 1871 statt. An diesem Tag legt auch die Stifterin mit weiteren 78 Schwestern ihre 'ewigen Gelübde' ab.

1854 eröffnete die Gemeinschaft ihre erste eigene Schule in Dernbach.

Die Tätigkeit der Schwestern fand nicht nur in Dernbach statt; auch Bedürftige der umliegenden Dörfer werden besucht und gepflegt. Bereits 1854 wird die erste Niederlassung in (Bad) Camberg / Taunus gegründet. Sie wurde veranlasst vom lokalen Politiker und Teehändler, Legationsrat Dr. jur. Moritz Josef Josias Lieber (* 1. Oktober 1790 - † 29. Dezember 1860 in Camberg). Er war ein führender Kopf des nassauischen politischen Katholizismus. Hier wird schon das dominierende Prinzip der Gründungen sichtbar: Die Schwestern gehen nur dorthin, wohin sie auch eingeladen werden. Von diesem Prinzip wich die Stifterin nur im Kulturkampf ab, mit der Gründung im holländischen Lutterade (heute Geleen)(5. Oktober 1875). Dieses größere Hofgut war gedacht als Ausweichstätte, falls die Kongregation gezwungen gewesen wäre Preußen zu verlassen.

Das Jahr 1855 markiert eine Wegscheide. Der Genossenschaft werden 'förmliche Statuten' vom Limburger Bischof Blum gegeben. Gleichzeitig kam es zur ersten Niederlassung außerhalb der Heimatdiözese Limburg: sie wird in der Diözese Köln, in Paffendorf gegründet. 1860, d.h. neun Jahre nach ihrer Gründung, zählte die Genossenschaft 232 Mitglieder. 1865 war die Zahl auf 430 angewachsen und die Gemeinschaft fand eine rasche, regionale Verbreitung. Die Schwestern sorgten sich um die vielseitige Not der Menschen – sie pflegten Kranke zu Hause und in Krankenhäusern, betreuten Waisen und Behinderte, halfen der arbeitenden und gefährdeten Jugend und unterrichteten in Schulen aller Art. Immer verband sich die Sorge um Leib und Geist mit der um die Seele der Menschen. 1858 kam es zur Gründung eines 'Lehrerinnenseminars' in Dernbach. Im Krieg Preußens gegen Österreich 1866 arbeiteten Schwestern der Gemeinschaft auf beiden Seiten in Lazaretten. Das Herzogtum stand auf der Seite Österreichs. In der Folge wurde es von Preußen annektiert.

Preußen 1866-1871

Die 1866er Kriegauswirkungen, d.h. die preußische Annektionspolitik bedeuteten auch den Anfang vom Ende der (klein-)deutschen Kleinstaaterei. Die Zeit des Übergangs vom Herzogtum Nassau zum Königreich Preußen ist auch für die Gemeinschaft eine Zeit des Aufbruchs. Der Nassauische Kirchenstreit hatte lange die Beziehungen des Staates zu seinen katholischen Untertanen belastet. Auch wenn es zu einem gegenseitigen Einvernehmen gekommen war, die vertrauensbildenden Maßnahmen zogen sich dahin. Als Aspekt ist hier auch das Verbleiben der Kontrahenten in ihren Positionen bzw. Ämtern zu sehen. Die Kirchenpolitik unter Preußen versprach einen neuen Anfang. Die bisherige (nassauische) Politik hatte sich nicht nur als Fessel für die Entwicklung der Schwesternlehrkräfte und ihren Schuleinsatz ausgewirkt. Auch hatten die Schwestern bei jeder neuen Niederlassung, die individuellen lokalen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Diese kleinstaatlichen Einzelbefindlichkeiten, d.h. Regularien, Gesetze, etc. bedeuteten auch Hürden für die Gesundheits- und Sozialversorgung. So entstanden Schwierigkeiten z.B. beim Eindämmen von Infektionskrankheiten, die sich nun mal nicht an Landesgrenzen hielten. Das Versetzen von Schwestern von einer Niederlassung in eine andere war ebenfalls schwierig. Es behinderte den unentgeltlichen Wissenstransfer welchen die Dernbacher damit umsetzen wollten: Schwestern aus großen städtischen Gesundheitszentren, wie z.B. Frankfurt/Main wurden so 'aufs Land' versetzt. Sie brachten unentgeltlich ihr Wissen mit und schulten die Schwestern vor Ort. So hatten alle Anteil an der enormen medizinischen Wissensentwicklung dieser Jahre. Ein Effekt der gleichermaßen den Patienten diente. Nun zu Preußen dazuzugehören öffnete nicht nur flächenmäßig ein größeres Terrain, denn es gab ja schon Niederlassungen auf preußischem Territorium. Auch der preußische, vereinheitlichende Gestaltungswille im Klein-Deutschen Reich ließ auch o.g. Behinderungen fallen.

1868 verlassen acht Schwestern Preußen und reisen in die USA um dort eine Niederlassung in Hessen Cassel, Indiana zu gründen. Es ist die erste nicht in Europa liegende Niederlassung. Sie bildet, u.a. wegen der Distanz, eine eigene - mit dem Mutterhaus jedoch besonders verbundene - Provinz.

Bis 1870 war die Genossenschaft bischöflichen Rechts, dann wurde sie vom Heiligen Stuhl approbiert und zu einer Kongregation päpstlichen Rechts erhoben. Damit war der Weg für eine verstärkte überregionale Ausbreitung frei. Bis zu diesem Zeitpunkt (1870) hatten sich bereits über 500 Schwestern der Gemeinschaft angeschlossen. Die Genossenschaft hatte sich über Deutschland hinaus auch in den USA, in England, Holland und Böhmen verbreitet.

Im deutsch-französischen Krieg 1870/71 wurden wieder Schwestern eingesetzt in der Pflege verwundeter Soldaten.

Deutsches Kaiserreich 1871-1918

Der mit Ende des Krieges einsetzende Kulturkampf wirkte sich auch auf die Schwestern aus. 1873 verloren sie die Unterrichtserlaubnis. Es sollte jedoch bis zum Jahre 1877 dauern, bis die letzten Schulen der Gemeinschaft in Preußen geschlossen werden. Diese lange Übergangsfrist resultierte aus verschiedenen Gründen. Zum geringeren Teil kam sie aus individuellen und regionalen Unterschieden in der Umsetzung der Gesetze. Generell war sie geschuldet der bisherigen Art und Weise wie Schulen - hauptsächlich auf dem Lande - organisiert waren. Thema Raum: Vielerorts standen keine alternativen Räume zur Verfügung, u.a. weil Schulräume in Besitz der Kirchen(-gemeinde) waren. Und denen war ja gerade gekündigt worden, so dass, auch wenn sie helfen wollten, es ihnen von Staats wegen verboten war, oder äußerst erschwert wurde. Da oftmals Kneipen über die einzigen größeren Räume verfügten, mussten sie dann erst dort angemietet werden. Ein Lernort der besonderen Art. Der Zustand führte auch zu kurzfristig ins Werk gesetzten (kommunalen) Schulbauten. Thema Personal: Mancherorts stand auch kein Ersatz-Personal zum Unterricht zur Verfügung. So wurde der Unterricht dann von den Schwestern - mit immer wieder verlängerter 'Kündigungsfrist' - doch abgehalten. Gleichzeitig mangelte es vielerorts an Schwestern. Und da es für die Vorgesetzten der Schwestern keine Parameter gab, ob eine Kündigung sofort umzusetzen war bzw. Bestand hatte oder nicht, wurden auch Schwestern für andere Verwendungen abgezogen. Dies führte zu einem Zufluss von 'akademisch' (vgl. Lehrerausbildung) gebildeten Schwesternkräften in den boomenden Krankenhaussektor. Aufgrund der mehrgleisigen Vorbildung fand so die Krankenhausverwaltung einen Auf- und Ausbau. Thema Schüler: Der Abzug der Schwestern bedeutete im Effekt oftmals keine Lehrer für die Schüler, oder solche die keine Unterrichtspraxis in dem entsprechenden Fächern hatten, um den Ausfall zu kompensieren. Die Stunden fielen einfach aus, und dies auf allen Schulebenen. Eine weitere Lösung war die Zusammenfassung von Klassen, regional und auch insbesondere jahrgangsübergreifend. Ein im Zeitalter der 'geburtenstarken Jahrgänge' schwieriges Unterfangen in seinen Auswirkungen auf das Lernen und Lehren.

1877 treten die Schwestern im Krankenhaus von Rodingen (Luxemburg) ihre Arbeit an.

Maria Katharina Kasper leitet die Gemeinschaft als Generaloberin von ihrer Entstehung bis zu ihrem Tod am 2. Februar 1898.

Die Zahl der Schwestern steigt bis zum Jahre 1900 auf knapp 2.000 Schwestern. Ebenso rasch wie die Mitgliederzahlen ansteigen, breitete sich das Netz der Niederlassungen aus. Die Dernbacher hatten während ihrer Geschichte immer Wert auf eine überprüfbare Ausbildung gelegt. Bisher war dies kongregationsintern geregelt worden. Zum ersten Mal in der deutschen Geschichte kommt es zu einem einheitlichen Beschluss über eine einheitliche Prüfungs-, Anerkennungs- sowie Ausbildungsordnung für den Krankenpflegeberuf. Die am 22. März 1906 im Bundesrat getroffene Entscheidung (Bayern enthielt sich der Stimme) bedarf um Wirkung zu erlangen der Umsetzung innerhalb der einzelnen Bundesländer. Als erstes Land wird sie im Folgejahr (1907) im Preußen eingeführt. In den folgenden Jahren sollten weitere Länder - mit länderspezifischen Änderungen - folgen. Am ersten Tag möglichen Tag nach Inkrafttreten nehmen Dernbacher Schwestern schon an Prüfungen teil. Dies geschieht obwohl die Prüfungen (noch) optional sind.

Im Deutschen Reich (Weimar und Nationalsozialismus) 1918-1945

In den 1930er Jahren erreichte die Schwesternzahl ihren Höhepunkt mit 4346 Schwestern in 341 Niederlassungen. Am 28. September 1938 wurde zum ersten Mal ein reichsweit gültiges Gesetz über die Krankenpflegeausbildung (und drei diesbezügliche Verordnungen) veröffentlicht. Dies schuf insbesondere für die kirchlichen Ausbildungsstellen, und damit auch die der Dernbacher, große Probleme. So wurden sie insbesondere mit 'ideologisch wichtigen' Prüfungsfächern starkem Druck in den Prüfungen ausgesetzt.

Nachkrieg, Bundesrepublik Deutschland, bis heute

Durch den Zweiten Weltkrieg gingen Niederlassungen verloren, wie z.B. die Häuser in Böhmen und auf dem Gebiet der neugegründeten DDR.

Neue Niederlassungen

Es erfolgten Neugründungen in Indien (1970), Mexiko, Brasilien und Kenia, seit 2006 auch in Nigeria.

Heute

Im Jahre 2004 bestand die Ordensgemeinschaft aus knapp 740 Schwestern. Heute ist die Gemeinschaft in Deutschland, den Niederlanden, den USA, Großbritannien, Indien, Mexiko, Brasilien, Kenia und Nigeria tätig.

Aufgabenbereiche

Die Schwestern haben sich anfangs zur Aufgabe gesetzt, die lokale Not der ländlichen Bevölkerung zu lindern. Die typische Art der Niederlassung Ende des 19. Jahrhunderts ist eine kleine Wohnung oder ein kleines Haus, meist in einem kleinen Dorf gelegen und von mindestens drei Ordensschwestern bewohnt. Ihr Augenmerk legen sie auf die ambulante Krankenpflege, die Familienpflege und Armenfürsorge sowie das Führen eines Kindergartens. Ein weiterer Schwerpunkt des Ordens liegt aber auch in der Erziehung und Bildung junger Mädchen, da dies in den 60er Jahren des 19. Jahrhunderts keine Selbstverständlichkeit war.

Die Ambulanzstationen der Schwestern nehmen einen zweifachen Weg: aus manchen werden - über Zwischenstationen - die heutigen Sozialstationen. Aus anderen Ambulanzstationen gehen an vielen Orten Krankenhäuser hervor. Ein Beispiel dafür ist Gangelt, wo 1873 und 1874 ein Krankenhaus errichtet wurde, in dem neben den regulären Kranken 1875 auch „eine arme Geistesschwache“ aufgenommen und behandelt wurde. Daraus entwickelten sich eine Behinderteneinrichtung und ein Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie.

Von Anfang an wohnen im Mutterhaus auch Waisenkinder mit. Sie werden zuerst mit der Dorfjugend unterrichtet, bis die Klassengrößen eine Teilung erfordern. Danach werden eigene Lehrerkräfte angestellt und eine private Waisenhausschule begründet, die seit 1855 eine staatliche Genehmigung hat. Die Leitung des Ordens beschloss, eigene Lehrkräfte auszubilden, und eröffnete 1857 ein Lehrerinnenseminar, das mit der höheren Mädchenschule in Montabaur verbunden wurde. Bis 1868 waren 28 Schulen in den Diözesen Limburg, Köln, Paderborn und Trier den Schwestern übertragen worden. 1873 bei Beginn des Kulturkampfes mussten die rund 120 Schwestern im Schuldienst ihre Tätigkeit vorübergehend aufgeben. Die Schwestern eröffneten mehrere Konvente in den Niederlanden, um diese Zeit zu überstehen. Seit 1880 entfaltete die erzieherische Tätigkeit sich wieder. Ein zweiter massiver Einbruch kam mit dem Nationalsozialismus. Die Schulen, Kindergärten und Heime wurden enteignet oder geschlossen, Krankenhäuser als Lazarette eingesetzt.

Ende 1993 gründete die Ordensgemeinschaft der „Armen Dienstmägde Jesu Christi“ die Maria Hilf Kranken- und Pflegegesellschaft mbH, um die bisher ordenseigenen Einrichtungen des Gesundheitswesens wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig zu machen. Seit dieser Zeit übernimmt die Maria Hilf Kranken- und Pflegegesellschaft mbH die Aufgabe der Kranken-, Behinderten und Altenversorgung. Gesellschafter dieser GmbH sind jedoch weiterhin die ADJC. Eine bekannte Niederlassung der Dernbacher Schwestern ist das Kloster Tiefenthal in Eltville.

Kritik

In einigen Veröffentlichungen wird dem Orden der Vorwurf gemacht, im Rahmen der Heimerziehung durch Schwarze Pädagogik geschehene Kindesmisshandlungen in 1960er und 1970er Jahren nicht aufgeklärt zu haben.[1][2][3] In Kinderheimen wie dem Kinderheim St. Josef in Eschweiler, den Heimen in Dilborn (Brüggen) sowie Aulhausen bei Rüdesheim, in denen Dernbacher Schwestern tätig waren oder die von ihnen geleitet wurden, wurden nach Recherchen von Markus Homes, Peter Wensierski und laut Aussagen ehemaliger Heiminsassen wie z. B. von Hermine Schneider Kinder systematisch gebrochen und durch Gewalt gefügig gemacht.[4] Der Orden streitet diese Vorwürfe nach eigenen Recherchen ab.[5]

Literatur

  • Amend, Sr. M. Gottfriedis, ADJC, Bewegt von Gottes Geist. Zur Spiritualität Maria Katharina Kaspers und zur Geschichte ihrer Gemeinschaft, Hg.: Provinzleitung der ADJC, Dernbach, Verlag Arfeller Montabaur 2005, ISBN 3-9810235-0-1.
  • Eisenbach, Ulrich, Zuchthäuser, Armenanstalten und Waisenhäuser in Nassau. Fürsorgewesen und Arbeitserziehung vom 17. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts, Wiesbaden 1994, ISBN 3-922244-95-5.
  • Grünewald, Martin: Geben ohne zu zählen. Katharina Kasper – ihr Leben und ihr Werk. Echo-Buchverlag, Neuried 1988, ISBN 3-927095-02-8.
  • Im heiligen Berufe. 150 Jahre Arme Dienstmägde Jesu Christi in Dernbach, hrsg. v. Diözesanmuseum Limburg, Katalog der Ausstellung Diözesanmuseum Limburg 2001, ISBN 3-921221-10-2.
  • Herzogtum Nassau 1806-1866. Politik-Wirtschaft-Kultur, Katalog der Ausstellung im Museum Wiesbaden 1981, Wiesbaden 1981, (ohne ISBN).
  • Renkhoff, Otto, Nassauische Biographie. Kurzbiographien aus 13 Jahrhunderten, Wiesbaden 2.Aufl., 1992.
  • Schatz SJ, Klaus, Geschichte des Bistums Limburg, (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte, Band 48), Selbstverlag der Gesellschaft für mittelrheinische Kirchengeschichte e.V. Mainz, Mainz 1983, (ohne ISBN).

Einzelnachweise

  1. Peter Wensierski: Schläge im Namen des Herrn. Die verdrängte Geschichte der Heimkinder in der Bundesrepublik. Spiegel-Buchverlag in der Deutschen Verlags-Anstalt, München 2006, ISBN 3-4210-5892-X, www.schlaege.com
  2. In den Fängen der Fürsorge. ZDF-Dokumentation, 4. Juni 2008
  3. Hermines Liste: Die Kinder der unbarmherzigen Schwestern in der IMDb
  4. Markus Homes: Heimerziehung: Lebenshilfe oder Beugehaft? Gewalt und Lust im Namen Gottes. Books on Demand, Norderstedt 2006, ISBN 3-8334-4780-X
  5. Entscheidung des Landgerichts Aachen vom 12. Februar 2008

Weblinks


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