Nachhaltigkeitsrücklage

Nachhaltigkeitsrücklage

Die Träger der allgemeinen Rentenversicherung müssen per Gesetz eine Nachhaltigkeitsrücklage (bis Ende 2003 als Schwankungsreserve bezeichnet) vorhalten. Die Nachhaltigkeitsrücklage besteht aus überschüssigen Betriebsmitteln und Rücklagen; aus ihr sind Defizite zu decken und Einnahmenschwankungen im Jahresverlauf auszugleichen. Auf diese Weise können kurzfristige Beitragssatzanpassungen vermieden werden.

Für die Auszahlung der monatlichen Renten tritt im Notfall auch der Bund ein, der eine Deckungslücke über eine vorgezogene Überweisung des monatlichen Bundeszuschusses oder durch einen kurzfristigen Betriebsmittelkredit schließen muss.

Der Ausgleich von Einnahmeschwankungen im Verlauf des Jahres gerät durch das Abschmelzen der Reserve zunehmend in Gefahr. Die nachfolgende Übersicht zeigt, wie sich die Nachhaltigkeitsrücklage seit 1992 entwickelt hat. Von damals 25 Mrd. Euro (2,6 Monatsausgaben) wurde die Schwankungsreserve bis 1997 auf 7,3 Mrd. Euro (0,6 Monatsausgaben) abgebaut, obwohl im gleichen Zeitraum der Beitragssatz von 17,7 auf 20,3 Prozent angehoben wurde. In den Jahren 1996 bis 1998 wurde der gesetzliche Zielwert der Nachhaltigkeitsrücklage erheblich unterschritten.

Jahr gesetzlicher Zielwert
      in Mrd. €
vorhandene Mittel
      in Mrd. €
1992 9,6 25,1
1993 10,4 19,8
1994 11,1 17,1
1995 12,0 11,2
1996 12,5  7,3
1997 12,6  7,3
1998 13,0  9,2
1999 13,6 13,6
2000 14,3 14,2
2001 14,8 13,8
2002 12,2  9,7
2003  7,8  7,5
2004  3,2  5,0

Der untere und obere Zielwert der Nachhaltigkeitsrücklage beschreibt die Bandbreite zum Ausgleich konjunktureller Schwankungen. Der am Jahresende erreichte Wert ist für Änderungen des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung maßgeblich: eine Anpassung ist erforderlich, wenn am 31. Dezember eines Jahres bei Beibehaltung des bisherigen Beitragssatzes die Mittel der Nachhaltigkeitsrücklage

  1. 20 % der durchschnittlichen Ausgaben für einen Kalendermonat (Mindestrücklage) voraussichtlich unterschreiten oder
  2. 150 % der durchschnittlichen Ausgaben für einen Kalendermonat (Höchstnachhaltigkeitsrücklage) voraussichtlich übersteigen.

Die Höhe der Nachhaltigkeitsrücklage in den übrigen Monaten des Jahres ist weniger von Bedeutung und folgt einem spezifischen Verlauf. Während die Entwicklung der Ausgaben der Rentenversicherung im Jahresverlauf relativ gleichmäßig verläuft, fallen die Beitragseingänge in den einzelnen Monaten unterschiedlich hoch aus. Diese Entwicklung ist nicht neu, vielmehr sind aufgrund von Sonderzahlungen der Arbeitgeber oder einer unterschiedlichen Anzahl von Arbeitstagen monatliche Liquiditätsschwankungen zwangsläufig. Insbesondere baut sich die Nachhaltigkeitsrücklage regelmäßig im Jahresverlauf immer weiter ab und wird erst im Monat Dezember durch die dann eintreffenden Beiträge auf Sonderzahlungen („Weihnachtsgeld“) auf ihren Jahresendwert aufgefüllt.

Im Jahr 2004 betrug dieser Aufwuchs im Monat Dezember fast 3 Mrd. Euro. Auch in der Vergangenheit ist die Nachhaltigkeitsrücklage im Jahresverlauf gefallen und zum Jahresende in vergleichbarer Größenordnung gestiegen. So lag die Nachhaltigkeitsrücklage beispielsweise im November 1995 rund 3,6 Mrd. Euro unter dem Jahresendwert. Im Jahr 1996 waren es 3,4 Mrd. Euro, im Jahr 1997 2,4 Mrd. Euro.

Die Nachhaltigkeitsrücklage wird jeweils am Monatsende von den Rentenversicherungsträgern an das Bundesversicherungsamt gemeldet. Zum 31. Dezember der Jahre 2005 bis 2010 hat sie sich wie folgt entwickelt:

   Jahr
(31.12.)
Nachhaltigkeitsrücklage
        in Mrd. €
2005 1,8
2006 9,6
2007 11,7
2008 15,9
2009 16,1
2010 18,5

Der Stand vom 31. Dezember 2010 entsprach 110% einer durchschnittlichen Monatsausgabe (1,1 MA). Die verfügbare Liquidität lag mit 1,13 MA bzw. 19,1 Mrd. Euro etwas darüber.

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