Namenspatron

Namenspatron

Ein Namenspatron ist jemand, nach dem eine andere Person, eine Organisation, ein Ort oder ein Gegenstand, etwa ein Fahrzeug oder ein Bauwerk, benannt ist.

Vornamen

In früheren Zeiten hatte sich im Volk die Meinung herausgebildet, dass Heilige den nach ihnen mit Vornamen Benannten besondere Kräfte und Eigenschaften zuwenden. Heiligennamen treten stark verbreitet ab dem Jahr 1200 auf. Mit dem Namen wurden Erwartungen verbunden („Nomen est omen“). Die Heiligenverehrung wurde im Mittelalter sehr hochgehalten. Ab etwa dem 12. Jahrhundert[Quelle fehlt] gaben Eltern ihren Kindern gern den Namen der oder des Heiligen des Geburts- oder Tauftags. Damit ging die Hoffnung einher, das damit himmlischer Fürsorge empfohlene Kind werde von den Namenspatronen mit ihren besonderen Tugenden ausgestattet und beschützt.

Der Namenstag ist der Gedenktag des Heiligen im liturgischen Kalender des Kirchenjahres.

Bauwerke und Organisationen

Insbesondere bei Kirchengebäuden und anderen sakralen Bauten war und ist es in jenen christlichen Konfessionen, die Heiligenverehrung kennen, üblich, einen Heiligen als Patron zu wählen, dem das Bauwerk geweiht wurde und nach dem es benannt wird. Hierbei spricht man von Patrozinium. Die Benennung sollte einerseits den Patron ehren, gleichzeitig aber auch dazu dienen, seinen Schutz zu erbitten (Schutzpatron).

In der Vergangenheit wurde diese Praxis der Einweihung aber auch auf kirchliche Gebäude in jenen Konfessionen, die keine Heiligenverehrung kennen, sowie auf weltliche Bauwerke wie Bergwerke, Schulen, Krankenhäuser/Hospitäler, etc. sowie der dazugehörigen Organisationen übertragen. Namenspatron war hier teilweise kein Heiliger, sondern ein geistlicher oder weltlicher Schirmherr, der Landesfürst, adlige oder bürgerliche Besitzer oder Geldgeber.


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