Staatshoheit

Staatshoheit

Staatshoheit (Souveränität), die dem Staate zukommende Unabhängigkeit; s. im übrigen die Artikel »Souverän«, »Staat« und »Oberhoheit«.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Staatshoheit — Staatshoheit, s.v.w. Staatsgewalt (s. Staat) oder die in ihr enthaltenen Herrschaftsrechte (s. Regal); je nach dem Inhalt und der Richtung der letztern bezeichnet man die S. als Gebiets , Militär , Gerichts , Finanz etc. Hoheit …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Staatshoheit — Der Begriff Souveränität (v. frz.: souveraineté, aus lat.: superanus, „darüber befindlich“, „überlegen“) bezeichnet in der Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher… …   Deutsch Wikipedia

  • Staatshoheit — höchste Staatsgewalt; Oberherrschaft * * * Staats|ho|heit 〈f. 20; unz.〉 = Staatsgewalt * * * Staats|ho|heit, die <o. Pl.>: ↑Hoheit (1) eines Staates …   Universal-Lexikon

  • Staatshoheit — Staats|ho|heit, die; …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Hermann Mosler — (* 26. Dezember 1912 in Hennef; † 4. Dezember 2001 in Heidelberg) war einer der bekanntesten deutschen Völkerrechtler der Nachkriegszeit. Von 1954 bis 1980 war er Direktor des Max Planck Instituts für ausländisches öffentliches Recht und… …   Deutsch Wikipedia

  • Nationale Unabhängigkeit — Der Begriff Souveränität (v. frz.: souveraineté, aus lat.: superanus, „darüber befindlich“, „überlegen“) bezeichnet in der Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher… …   Deutsch Wikipedia

  • Souveränität — Unter dem Begriff Souveränität (frz. souveraineté, aus lat. superanus, „darüber befindlich, überlegen“) versteht man in der Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher… …   Deutsch Wikipedia

  • Souveränitätsprinzip — Der Begriff Souveränität (v. frz.: souveraineté, aus lat.: superanus, „darüber befindlich“, „überlegen“) bezeichnet in der Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher… …   Deutsch Wikipedia

  • Staatliche Gewalt — Staatsgewalt bezeichnet die Ausübung hoheitlicher Macht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B. Staatsoberhaupt und Regierung (Verwaltung, Beamte, Polizei, Armee), Parlament und Gerichte in Form… …   Deutsch Wikipedia

  • Staatliche Souveränität — Der Begriff Souveränität (v. frz.: souveraineté, aus lat.: superanus, „darüber befindlich“, „überlegen“) bezeichnet in der Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer natürlichen oder juristischen Person zu ausschließlicher rechtlicher… …   Deutsch Wikipedia

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