Versteigerung

Versteigerung

Versteigerung (Verstrich, Auktion, Lizitation), der Verkauf einer Sache an den Meistbietenden. Der Bietende ist so lange verbunden, die Sache für sein Gebot anzunehmen, bis er überboten wird, oder die V., ohne daß ihm der Zuschlag erteilt wurde, geschlossen worden ist (Bürgerliches Gesetzbuch, § 156), der Versteigerer (Auktionator) gibt seine Zustimmung in die Überlassung der Sache durch den Zuschlag. Die V. ist entweder eine amtliche oder eine private; sie ist freiwillig, wenn der Eigentümer der zu verkaufenden Sache sie beantragt, oder notwendig, wenn diese Zustimmung nicht erforderlich ist (Zwangsversteigerung, Subhastation, Gant, Vergantung). Die gerichtlichen Versteigerungen gehören in der Regel zu den notwendigen; die außergerichtlichen dagegen sind gewöhnlich freiwillige, obgleich auch die Gerichte freiwillige Versteigerungen vornehmen, z. B. wegen Erbteilungen, und außergerichtliche als notwendige sich darstellen, z. B. Verkauf eines Faustpfandes im Wege der V. Öffentliche V. liegt vor, wenn sie durch den für den Versteigerungsort bestellten Gerichtsvollzieher oder zu Versteigerungen befugten andern Beamten (Notar, Handelsmäkler etc.) oder öffentlich angestellten Versteigerer öffentlich erfolgt (Bürgerliches Gesetzbuch, §383 ff.). Das Gewerbe der Versteigerer ist in Deutschland ein freies (s. Auktionator). Dagegen verbietet die deutsche Gewerbeordnung (§ 56 c) die sogen. Wanderauktionen (vgl. Hausierhandel), bei denen Waren im Umherziehen versteigert werden. Doch können von der zuständigen Behörde Ausnahmen von diesem Verbot zugelassen werden. Wegen der gerichtlichen V. s. Pfändung und Zwangsvollstreckung. Nach österreichischem Recht erfolgt die freiwillige V. nur dann unter Intervention des Gerichts, wenn unbewegliche Sachen oder zu einer Verlassenschaft oder einem Minderjährigen oder Pflegebefohlenen gehörige bewegliche Sachen zur V. gelangen; in allen andern Fällen interveniert die politische Behörde (§ 269 des Patents vom 9. Aug. 1854). Vgl. Süßheim, Das moderne Auktionsgewerbe (Leipz. 1900); F. Hoffmann, Der Geschäftsbetrieb der Versteigerer (Berl. 1902).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Versteigerung — Lizitation; Auktion * * * Ver|stei|ge|rung [fɛɐ̯ ʃtai̮gərʊŋ], die; , en: das Versteigern; Veranstaltung, bei der etwas versteigert wird: zu einer Versteigerung gehen. Zus.: Zwangsversteigerung. * * * Ver|stei|ge|rung 〈f. 20〉 das Versteigern,… …   Universal-Lexikon

  • Versteigerung — die Versteigerung, en (Mittelstufe) öffentlicher Verkauf von Sachen, Auktion Beispiel: Ich habe das Bild auf einer Versteigerung gekauft. Kollokation: etw. zur Versteigerung anbieten …   Extremes Deutsch

  • Versteigerung — 1. Ausschreibung; (österr.): Feilbietung; (schweiz., sonst veraltet): Gant, Vergantung; (Fachspr.): Lizitation. 2. Auktion; (schweiz.): Steigerung. * * * Versteigerung,die:Auktion;Lizitation(österr);Vergantung·Gant(nochschweiz) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Versteigerung — Ver·stei·ge·rung die; , en; 1 eine Veranstaltung, bei der Dinge versteigert werden || K: Zwangsversteigerung 2 nur Sg; das Versteigern, das Versteigertwerden: die Versteigerung eines Gemäldes von Picasso …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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