Gläubiger

  • 21Nachforderungsrecht der Gläubiger — Nachforderungsrecht der Gläubiger, das Recht der im Konkurs ihres Schuldners nicht befriedigten Gläubiger, nach dessen Beendigung ihre Forderungen dem Gemeinschuldner gegenüber geltend zu machen. Dieses Recht war früher vielfach Beschränkungen… …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 22Handschriftlicher Gläubiger — Handschriftlicher Gläubiger, soviel wie chirographarischer Gläubiger, s. Chirograph …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 23betreibender Gläubiger — im ⇡ Zwangsversteigerungsverfahren der Gläubiger, der durch seinen Antrag das Verfahren in Gang gesetzt hat. Wichtig für Aufstellung des ⇡ geringsten Gebotes: Nur die Rechte bleiben bestehen, die dem Recht des b.G. vorgehen. Für Gläubiger mit… …

    Lexikon der Economics

  • 24bevorrechtigte Gläubiger — waren im Konkursverfahren solche Gläubiger, die mit Vorrang vor den anderen Konkursgläubigern befriedigt wurden. Bevorrechtigt waren etwa: Löhne, Gehälter, soziale Abgaben für das letzte Jahr vor Konkurseröffnung und Steuern und öffentliche… …

    Lexikon der Economics

  • 25Kreditgeber — Gläubiger; Geldgeber; Kreditor (fachsprachlich); Darlehensgeber * * * Kre|dit|ge|ber 〈m. 3; Bankw.〉 jmd., der einen Kredit gewährt, z. B. eine Bank; Ggs Kreditnehmer * * * Kre|dit|ge|ber, der: Person, Bank o. Ä., die jmdm. einen ↑ 1 …

    Universal-Lexikon

  • 26Nachlassgläubiger — Gläubiger der ⇡ Nachlassverbindlichkeiten. Ihnen gegenüber greift ⇡ Erbenhaftung Platz …

    Lexikon der Economics

  • 27Gläubigerin — ↑ Gläubiger Bürgschaftsnehmer, Bürgschaftsnehmerin, Geldgeber, Geldgeberin, Kapitalgeber, Kapitalgeberin, Kreditgeber, Kreditgeberin; (bildungsspr.): Shylock; (Kaufmannsspr.): Kreditor, Kreditorin …

    Das Wörterbuch der Synonyme

  • 28Insolvenzplanverfahren — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Insolvenzverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger dient, wenn… …

    Deutsch Wikipedia

  • 29Concurs [2] — Concurs, 1) (Concurs der Gläubiger, Concursus creditorum, Rechtsw.), das gleichzeitige Vorhandensein Mehrerer, welche mit ihren Forderungen, die sie an eine bestimmte Person haben, nicht befriedigt werden können, weil das hierzu verfügbare… …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 30Zwangsversteigerung — Die Zwangsversteigerung (Subhastation) ist ein Vollstreckungsverfahren, das im Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt ist (vgl. Verweis in § 869 Zivilprozessordnung). Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2… …

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