ehrenannahme
1Ehrenannahme — (Ehrenakzept) und Ehrenzahlung, beides zusammen auch Intervention genannt, im Wechselrecht die Annahme (Akzeptation) und Zahlung des Wechsels durch eine andere Person (den Honoranten, zunächst eine sog. Notadresse, dann jede beliebige dritte… …
2Ehrenannahme — (Acceptation of honor), s. Wechsel …
3Ehrenannahme — Ehrenannahme, Ehreneintritt …
4Ehrenannahme — ⇡ Ehreneintritt …
5Wechsel [1] — Wechsel (neulat. Cambium, ital. Lettera di cambio, franz. Lettre de change. engl. Bill of exchange), eine formelle Urkunde (Wechselbrief) über das Versprechen einer Geldsumme ohne Gegenversprechen. Der W., dessen Vorgeschichte bis in das Altertum …
6Ehreneintritt — 1. Begriff: Das wechselrechtliche Eintreten für einen notleidenden Wechsel, um ⇡ Rückgriff, bes. mangels Annahme oder mangels Zahlung, zu vermeiden (Art. 55 ff. WG). E. erfolgt zu Gunsten eines bestimmten Rückgriffsschuldners, und zwar durch die… …
7Akzeptation — (lat.), »Annahme« eines Auftrags zur Zahlungsleistung, insbes. beim Wechsel (s. Akzept). A. per onore (ital.), »Ehrenannahme« bei Wechseln (s. Wechsel). Akzeptationskonto (Akzeptenkonto, Trattenkonto), das Konto, auf dem Aussteller von Tratten… …
8Ehrenakzept — Ehrenakzept, soviel wie Ehrenannahme, s. Wechsel …
9Ehrenzahlung — Ehrenzahlung, s. Ehrenannahme …
10Honoránt — (lat.), s. Ehrenannahme …
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