Schandpfahl

  • 1Schandpfahl — (Schandsäule), 1) Pfahl, an welchem sonst Verbrecher zur öffentlichen Beschimpfung ausgestellt wurden, vgl. Pranger; 2) Pfahl od. Säule zur Erinnerung an ein Verbrechen gesetzt …

    Pierer's Universal-Lexikon

  • 2Schandpfahl — (Schandsäule), s. Pranger …

    Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 3Schandpfahl — Schandpfahl, so viel als Pranger …

    Herders Conversations-Lexikon

  • 4Schandpfahl — Gotischer Pranger (frühes 16. Jahrhundert) auf dem Marktplatz von Schwäbisch Hall Pranger am Ilmenauer Rathaus …

    Deutsch Wikipedia

  • 5Schandpfahl — *1. Er sollte an den Schandpfahl kommen. *2. Sie ist für den Schandpfahl zu schlecht. Schon bei den Römern scheint eine Strafe dieser Art bestanden zu haben. Die gewöhnlichen Strafen bestanden in Schlägen, die mit verschiedenen Instrumenten und… …

    Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • 6Schandpfahl, der — Der Schandpfāhl, des es, plur. die pfähle. 1) Ein Pfahl, an welchem die Verbrecher zur öffentlichen Beschimpfung ausgestellet werden; der Pranger, das Halseisen, die Schandsäule. 2) Ein zu jemandes Schande errichteter Pfähl; die Schandsäule …

    Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • 7Schandpfahl — Schạnd|pfahl 〈m. 1u; veraltet〉 = Pranger * * * Schạnd|pfahl, der (früher): ↑ Pfahl des Prangers, Pranger. * * * Schạnd|pfahl, der (früher): Pfahl des ↑Prangers …

    Universal-Lexikon

  • 8Schandpfahl — Schạnd|pfahl (früher) …

    Die deutsche Rechtschreibung

  • 9Dorfgericht — Schandpfahl zur Ausübung der Niederen Gerichtsbarkeit im Münsterland Die Niedere Gerichtsbarkeit (Niedergerichtsbarkeit) ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Recht. Die niedere Gerichtsbarkeit (auch die Bezeichnung patrimoniale… …

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  • 10Hubengericht — Schandpfahl zur Ausübung der Niederen Gerichtsbarkeit im Münsterland Die Niedere Gerichtsbarkeit (Niedergerichtsbarkeit) ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Recht. Die niedere Gerichtsbarkeit (auch die Bezeichnung patrimoniale… …

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