Aufschwören

Aufschwören

Das Aufschwören ist die Ablage eines Amtseides und ist ein Rechtsvorgang im Mittelalter.

Ritter, die in den so genannten Landtag aufgenommen werden wollten, mussten ihre Herkunft beschwören. Dazu mussten sie unter anderem einen landtagsfähigen Rittersitz besitzen und mindestens 16 Vorfahren benennen.

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  • Aufschwören — Aufschwören, verb. irreg. act. S. Schwören. 1) * Von neuen schwören. Ein Gut aufschwören, die Zusage der Treue dem Lehnsherren desselben eidlich erneuern; in welcher Bedeutung dieser Ausdruck, dem Frisch zu Folge, noch bey den kurmedigen Gütern… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Schwörherr, der — Der Schwörhêrr, des en, plur. die en, in den adeligen Stiftern, diejenigen Herren, welche die aufzunehmende Person aufschwören, d.i. ihre Ahnen beschwören …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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