Reichsdeputation

Reichsdeputation

Reichsdeputation war im Heiligen Römischen Reich jeder von Kaiser und Reich für die Erledigung von Geschäften erwählte reichsständische Ausschuss. Der Reichsdeputationstag war die Versammlung einer solchen Deputation. Niedergelegt wurden die Ergebnisse der Reichsdeputation in einem Hauptschluss genannten Abschlussbericht.

Ordentliche Deputation

Die so genannte ordentliche Reichsdeputation vertrat den Reichstag während dessen sitzungsfreier Zeit und sorgte mit den Reichskreisen für die Aufrechterhaltung des Landfriedens. Seit dem Jahre 1662 wurde aufgrund der Permanenz des Immerwährenden Reichstages keine weiteren ordentlichen Reichsdeputationen durchgeführt.

Eine ordentliche Reichsdeputation bestand aus allen Kurfürsten, einigen Reichsfürsten, deren Zahl bestimmt, und von Zeit zu Zeit vermehrt wurde, zwei Grafen, einem Reichsprälaten und sechs Reichsstädten. Die kurfürstlichen Gesandten bildeten ein besonderes Kollegium, die übrigen bildeten zusammen ein zweites, in dem Österreich den Vorsitz hatte.

Außerordentliche Deputation

Des Weiteren gab es die außerordentlichen Reichsdeputationen, denen einerseits innere und andererseits äußere Angelegenheiten übertragen wurden. Eine solche außerordentliche Deputation konnte sowohl auf einem Reichstag als auch an einem andern Ort stattfinden. Sie bestand in der Regel aus Abgesandten aller drei Reichstagskollegien.

Die bedeutendsten Kommissionen, die sich auf innere Probleme bezogen, waren die Untersuchungen des Reichskammergerichts, deren letzte 1776 erfolgte. Besondere Bedeutung in äußeren Angelegenheiten hatten die Reichsfriedensdeputationen. Die bekannteste und gleichzeitig folgenreichste war die ab dem 24. August 1802 in Regensburg tagende Kommission, die das Ende des Heiligen Römischen Reiches mit dem Reichsdeputationshauptschluss einleitete.


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  • Reichsdeputation — Reichsdeputation, ein vom Kaiser u. von den Reichsständen erwählter reichsständischer Ausschuß zur Vollziehung eines Geschäftes. Man theilte die R n in: a) ordentliche, bestehend aus sämmtlichen Kurfürsten, einigen Reichsfürsten, 1 Prälaten, 2… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Reichsdeputation — Reichsdeputation, im vormaligen Deutschen Reich ein zur Besorgung gewisser Geschäfte ernannter reichsständischer Ausschuß; Reichsdeputationsschluß, der Beschluß einer R., der durch nachträgliche Genehmigung des Reichstags und des Kaisers zum… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reichsdeputation — Reichsdeputation, im alten Deutschen Reich der reichsständische Ausschuß zur Erledigung gewisser Geschäfte, aus den Kurfürsten, einigen Fürsten und einer Deputation der Städte gebildet (ordentliche R.). Die außerordentlichen R. (seit 1662), nach… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Reichsdeputation — Reichsdeputation, ordentliche, von 1555–1662 Ausschuß des Reichstags aus den Collegien in der Art zusammengesetzt, daß die Kurfürsten das Uebergewicht hatten; die außerordentlichen R.en wurden seit dem westfäl. Frieden nach dem Grundsatze der… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Reichsdeputationstag — Reichsdeputation war im Heiligen Römischen Reich jeder von Kaiser und Reich für die Erledigung von Geschäften erwählte reichsständige Ausschuss. Der Reichsdeputationstag war die Versammlung einer solchen Deputation. Niedergelegt wurden die… …   Deutsch Wikipedia

  • Имперская депутация — (Reichsdeputation) в прежней Герм. империи комитет, выделенный из среды имперских чинов для заведования определенным кругом дел. Постановление И. депутации (Reichsdeputationsschluss), утвержденное имперским сеймом и императором, получало силу… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • H.R.R. — Kaiser und Reich in …   Deutsch Wikipedia

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