Reisegewerbekarte

Reisegewerbekarte

Eine Reisegewerbekarte wird für das Betreiben eines Reisegewerbes benötigt. Sie ist eine Erlaubnis der Ordnungsbehörde nach § 55 der Gewerbeordnung.

Eine Reisegewerbekarte benötigt, wer gewerbsmäßig außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (Betriebssitz) oder ohne Betriebssitz anderen Waren anbietet, andere ohne vorhergehende Bestellung aufsucht und ihnen Waren oder Dienstleistungen anbietet oder Bestellungen entgegennehmen möchte. Auch wer als Schausteller tätig wird oder ein Wanderlager betreibt, benötigt diese Karte. Ein Reisegewerbe betreiben beispielsweise neben Vertretern auch Scherenschleifer, Bauchladenbetreiber und Händler mit Verkaufsständen, die täglich auf- und abgebaut werden. Bis 2007 mussten sowohl der Gewerbetreibende als auch seine Angestellten eine eigene Reisegewerbekarte besitzen. Seither ist es nur noch für den Gewerbetreibenden Pflicht. Die Angestellten müssen bei unmittelbarem Kundenkontakt oder in allen anderen Fällen, wenn sie außerhalb des Ortes, an dem der Inhaber tätig ist, arbeiten, eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie mitführen (§ 60c Abs. 2 GewO). Kann keine Reisegewerbekarte oder eine Kopie vorgelegt werden, kann die Behörde die Einstellung des Betriebes bis zur Vorlage der Karte verlangen. Die Behörde ist auch berechtigt, sich die Waren vorzeigen zu lassen.

Bestimmte Tätigkeiten sind reisegewerbekartenfrei:

  • gelegentliches Feilhalten von Waren auf Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass mit Erlaubnis der zuständigen Behörde
  • Vertrieb selbstgewonnener Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, Gemüse-, Obst- und Gartenbau, der Geflügelzucht, Imkerei, Jagd und Fischerei
  • Reisegewerbekartenpflichtige Tätigkeiten (ausgenommen Schaustellergewerbe) in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern, wenn die Gemeinde Wohnsitz oder Ort der gewerblichen Niederlassung ist
  • Verkauf von Erzeugnissen nach dem Milch- und Margarinegesetz und gleichzeitiger Verkauf von Milcherzeugnissen
  • Tätigkeit als Versicherungsvermittler für den Verkauf und die Vermittlung von Versicherungen oder Bausparverträge
  • Tätigkeit als Versicherungsberater zur Beratung über Versicherungen
  • Tätigkeit in einem nach Bundes- oder Landesrecht erlaubnispflichtigen Gewerbe, für dessen Ausübung die Zuverlässigkeit erforderlich ist, und für das die erforderliche Erlaubnis vorhanden ist
  • Verkauf von Lebensmitteln oder Waren des täglichen Bedarfs von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle
  • Feilbieten von Druckwerken auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten

Eine Reisegewerbekarte benötigt auch nicht, wer andere im Rahmen seines Gewerbebetriebes aufsucht (zum Beispiel als Gardinenverkäufer, der den Kunden in der Wohnung berät).

Die Karte wird auf Antrag und auf Lebenszeit (außer es wurde etwas anderes beantragt) unter Vorlage eines Auszuges aus dem Handels- oder Vereinsregister, eines Führungszeugnises, eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister und eventuell einer Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz ausgestellt. Sie berechtigt nur zu den in der Reisegewerbekarte genannten Tätigkeiten und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Reisegewerbekarte — Rei|se|ge|wer|be|kar|te, die (Amtsspr.): Gewerbeschein für das Reisegewerbe …   Universal-Lexikon

  • Reisegewerbekarte — Bescheinigung über die Erlaubnis zur Ausübung des ⇡ Reisegewerbes. 1. Befreiung: Keine R. ist zur Ausübung reisegewerbekartenfreier Tätigkeiten (§ 55a GewO) erforderlich, u.a. Tätigkeit auf Messen und Ausstellungen, Tätigkeit am Ort des… …   Lexikon der Economics

  • Reisegewerbe — Das Reisegewerbe ist eine berufliche Tätigkeit, die keine Geschäftsräume erfordert und außerhalb der Räume einer gewerblichen Niederlassung stattfindet. Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner… …   Deutsch Wikipedia

  • Wandergewerbe — Das Reisegewerbe ist eine berufliche Tätigkeit, die keine Geschäftsräume erfordert und außerhalb der Räume einer gewerblichen Niederlassung stattfindet. Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner… …   Deutsch Wikipedia

  • GewA — Als Gewerbeanmeldung (Gewerbeanzeige) bezeichnet man die Anmeldung eines selbstständigen Gewerbes bei einer zuständigen Behörde. Inhaltsverzeichnis 1 Gewerbeanmeldung in Deutschland 1.1 Anmeldeweg 1.2 Gebühren 1.3 Besondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Gewerbeanmeldung — Als Gewerbeanmeldung (Gewerbeanzeige) bezeichnet man die Anmeldung eines selbstständigen Gewerbes bei einer zuständigen Behörde. Inhaltsverzeichnis 1 Gewerbeanmeldung in Deutschland 1.1 Anmeldeweg 1.2 Gebühren …   Deutsch Wikipedia

  • Gewerbeschein — Als Gewerbeanmeldung (Gewerbeanzeige) bezeichnet man die Anmeldung eines selbstständigen Gewerbes bei einer zuständigen Behörde. Inhaltsverzeichnis 1 Gewerbeanmeldung in Deutschland 1.1 Anmeldeweg 1.2 Gebühren 1.3 Besondere… …   Deutsch Wikipedia

  • Schwarzarbeit — Im „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ (SchwarzArbG) vom 23. Juli 2004 ist Schwarzarbeit, wie folgt, definiert: „Ausübung von Dienst oder Werkleistungen: unter Verstoß gegen Steuerrecht, unter Verstoß gegen… …   Deutsch Wikipedia

  • Ambulanter Handel — Ambulanter Händler in Indonesien …   Deutsch Wikipedia

  • Anzeigepflicht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Anzeigepflicht ist einmal die Pflicht von Bürgern zur Anzeige von Geburten oder Sterbefällen. Dies geschieht nach dem… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”