Wertbrief

Wertbrief
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Wertbrief, erkennbar am roten V-Zettel

Wertbrief (franz.: Valeur déclarée = Weltpostverein-Sprache) bezeichnet eine besondere Versendungsform im Postwesen, die nur für die Versandform Brief möglich ist. Es können Werte bis zu zur Valoren-Klasse I (max. 5.000 EUR) oder Valoren-Klasse II (max. 500 EUR) versandt werden [1].

Das Postunternehmen haftet für den Verlust oder eine Beschädigung in Höhe des Schadens bis zum Betrag der Wertangabe.

Neben dem normalen Entgelt für den Brief bzw. das Paket ist auch noch ein Wertentgelt zu bezahlen, das von der Höhe des angegebenen Wertbetrags abhängig ist, eine Art Versicherungsprämie.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Sendungen von Wert wurden von den unter der Schirmherrschaft des Kaisers stehenden Thurn und Taxisschen Postanstalten vor Einrichtung der fahrenden Posten nur mit größter Vorsicht und nur in geringem Umfang angenommen. Boten konnten leicht überfallen werden und boten daher wenig Sicherheit.

Seit dem Bestehen der fahrenden Posten unterschied man die Postsachen als Briefpostsendungen, die mit den reitenden Posten befördert wurden, und Fahrpostsendungen, die mit der fahrenden Post befördert wurden. Zu den Fahrpostsendungen gehörte alles, was das übliche Briefgewicht überstieg, und Wertsendungen.

Mit dem preußischen Postgesetz von 1852 wurde ein Postzwang für gemünztes Geld und Papiergeld, ungemünztes Gold und Silber, Juwelen und Pretiosen ohne Unterschied des Gewichts ausdrücklich ausgesprochen. Das Postgesetz des Norddeutschen Bundes von 1867 hob den Postzwang wieder auf. Bayern unterwarf bereits 1808, nach Übernahme durch den Staat, alle Briefe, Pakete bis 15 Pfund Münchner Gewicht und bares Geld dem Postzwang.

Anfangs mussten die Briefe mit Geld und Geldwert offen zur Post gebracht werden. Der Postbeamte stellte den Wert fest und versiegelte den Brief. Alle Pakete mussten versiegelt sein. Mit dem Zwang, den Wert der Sendung anzugeben, ist die Gewährleistung verbunden und schlägt sich in den Fahrpostgebühren nieder. In Preußen des Jahres 1712 war eine Wertangabe bekannt. Es brauchte nicht der ganze Wert angegeben zu werden. Es wurde, im Verlustfalle, nur der angegebene Wert ersetzt. Der Schadensersatz leitete sich später aus dem allgemeinen preußischen Landrecht ab. Ähnlich verhielt es sich in Bayern und Württemberg, auch hier wurde voller Schadensersatz geleistet. Die Gebührenordnungen bestimmten die Bedingungen, so war in Preußen seit 1824 alles als Wertsendung anzusehen, was den Gegenwert von 10 Taler überstieg. Es musste der volle Wert angegeben und dafür die entsprechende Taxe bezahlt werden.

In Preußen und Bayern 1848, in Württemberg 1851 gingen die Postverwaltungen dazu über, die Wertangabe wieder den Postkunden zu überlassen und über den Wert einen Versicherungsvertrag abzuschließen. In Preußen wurde die Assekuranzgebühr, in Bayern die Garantietaxe und in Württemberg das Wertporto erhoben und der Beförderungsgebühr zugerechnet. Nun wurde voller Ersatz nur für deklarierte Wertsendungen geleistet, während für Pakete ein Höchstsatz bestimmt war.

Wertbriefabkommen

Auf dem Postkongress in Bern (1874) wurde der Austausch von Wertbriefen im internationalen Postverkehr vorgeschlagen. Beim Postkongress in Paris (1878) konnte das Abkommen abgeschlossen werden. Der Postkongress in Wien 1891 fügte dem Wertbrief- das Wertkästchenabkommen hinzu. Beide wurden ständig erweitert, dabei war der Handelswert oder die Zollpflichtigkeit und die Versicherung Gegenstand der Verbesserungen. Nach und nach schlossen sich immer mehr Länder den Abkommen an.

Deutschland

‚Wertbrief zu 28.500 DM mit Eilzustellung‘, der zwischen dem 1. April 1993 und 31. August 1997 verschickt wurde

Bei der Deutschen Bundespost wurden Wertbriefe über 500 DM und Pakete ab 3000 DM zusätzlich mit Siegellack versiegelt. Der Höchstbetrag lag hier bei 100.000 DM.

Bei der Deutschen Post AG betrug die maximale Wertangabe für Wertbriefe ins Ausland (Wert International) in der Valoren Klasse I 25.000 Euro, bei Valoren Klasse II 500 Euro (unter Berücksichtigung der Wertbeträge der Zielländer). Wert International war allerdings nicht in alle Länder der Welt möglich. Je nach Zielland musste der Brief bzw. das Paket versiegelt werden.

Seit Juli 2010 ist keine Kennzeichnung als Wertbrief und auch keine Versiegelung mehr erwünscht[2], die Sendung wird nur noch als Einschreiben ausgezeichnet und ist bis zum Höchstwert von 5.000 Euro zugelassen. Der Wertbrief International kann seit dem 1. Juli 2010 weltweit verschickt werden, Bargeldversand ist dabei ausgeschlossen.

Wertbriefe werden nicht in allen Postfilialen angenommen. Für Wertbriefe innerhalb Deutschlands können allerdings Labels im Internet gekauft werden, mit denen die Briefe in jeder Postfiliale eingeliefert oder in einen Briefkasten geworfen werden können. Bei Wertbriefen ins Ausland ist dies nicht möglich.

Das Wertentgelt für Wert International beträgt (Stand Juli 2010) zusätzlich zum Porto für den Brief 2,05 Euro sowie weitere 1,50 Euro pro angefangene 100 Euro Wertangabe.

Der nationale Wertbrief war als Pilotprojekt bis November 2010 zeitlich befristet und wurde nach Angaben der Bundesnetzagentur um ein Jahr bis zum 1. November 2011 verlängert.[3] Die Deutsche Post AG teilte widersprüchlich zur Bundesnetzagentur auf ihrer Website mit, dass der Wertbrief national zum 19. November 2010 eingestellt wurde. Bereits erworbene Wertbrief-Marken könnten noch bis zum 31. März 2011 aufgebraucht oder zurückgegeben werden.[4]

Literatur

  • Werner Steven, Auslandstarife für die Brief- und Paketpost – 1875−1900, Eigenverlag, Braunschweig 1986

Siehe auch

Weblinks

Referenzen

  1. Voraussetzungen und Bedingungen für Wertbriefe
  2. Deutsche Post AG, Internationaler Briefversand: Wichtige Informationen für Gestaltung und Einlieferung, Stand: 07/2010, Mat.-Nr. 675-602-164
  3. www.bundesnetzagentur.de
  4. Deutsche Post Website zum Wertbrief national

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