Belgische Nationalbank

Belgische Nationalbank
Logo der Belgischen Nationalbank

Belgische Nationalbank
Banque nationale de Belgique
Nationale Bank van België
Schalterhalle der Belgischen Nationalbank (September 2007)
Schalterhalle der Belgischen Nationalbank (September 2007)
Hauptsitz Brüssel, Belgien
Gründung 5. Mai 1850
Präsident Guy Quaden
Zentralbank für Belgien
Währung

Euro

ISO 4217 EUR
Website

http://www.nbb.be

Nachfolger

Europäisches System der Zentralbanken (seit 1999)

Liste der Zentralbanken

Die Belgische Nationalbank (französisch: Banque nationale de Belgique, niederländisch: Nationale Bank van België) ist die Zentralbank von Belgien und Mitglied im Europäischen System der Zentralbanken.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsform

Die Belgische Nationalbank ist eine Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital von zehn Millionen Euro. Es gibt vierhunderttausend Aktien, davon sind zweihunderttausend vom Staat zum Nennwert gezeichnete unveräußerliche Namensaktien und zweihunderttausend Namens- oder Inhaberaktien.

Jedoch unterliegt die Nationalbank dem "Gesetz über die Grundsatzung der Belgischen Nationalbank" [1], in dem wesentliche Organisationsprinzipien vorgegeben werden.

So werden der Gouverneur und die Direktoren der Nationalbank vom König ernannt.

Organisation

Die Organe der Bank sind der Gouverneur, das Direktorium, der Regentenrat und das Zensorenkollegium.

Gouverneur

Der Gouverneur wird vom König für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt. Eine Wiederernennung ist möglich. Er kann nur dann vom König (unter Berücksichtigung der EZB-Satzung) aus seinem Amt entlassen werden, wenn er die Voraussetzungen für die Ausübung seines Amtes nicht mehr erfüllt oder eine schwere Verfehlung begangen hat.

Direktorium

Das Direktorium besteht aus dem Gouverneur und aus mindestens fünf und höchstens sieben Direktoren. Das Direktorium setzt sich zu gleichen Teilen aus französischsprachigen und niederländischsprachigen Mitgliedern zusammen. Das Direktorium verwaltet die Bank und bestimmt die Leitlinien ihrer Politik.

Zensoren

Das Zensorenkollegium setzt sich aus zehn Mitgliedern zusammen. Auch ihm gehören gleich viele französischsprachige und niederländischsprachige Mitglieder an. Das Zensorenkollegium hat die Aufgabe, die Aufstellung und Durchführung des Haushalts zu überwachen. Die Zensoren werden für 3 Jahre durch die Hauptversammlung gewählt.

Regentenrat

Der Regentenrat ist ein berufsständisches Gremium. Die Regenten werden für eine Amtszeit von drei Jahren von der Hauptversammlung gewählt. Ihr Mandat kann erneuert werden. Zwei Regenten werden auf Vorschlag der mitgliederstärksten Arbeitnehmerorganisationen ausgewählt. Drei Regenten werden auf Vorschlag der mitgliederstärksten Organisationen der Industrie und des Handels sowie der Landwirtschaft und des Mittelstands ausgewählt. Fünf Regenten werden auf Vorschlag des Finanzministers ausgewählt.

Aufgabe des Regentenrates ist die Genehmigung des Jahresberichts über die Geschäfte und Abschlüsse der Nationalbank sowie für die abschließende Regelung der Gewinnverteilung. Dies ist eine Aufgabe die sonst der Hauptversammlung der Gesellschaft zukäme.

Aufgaben

Seit 1851 ist die Bank für den Druck und die Ausgabe von Geldnoten des belgischen Franc bzw. Euro verantwortlich. Die Bank ist dabei neben der Geldwertstabilität vor allem auch der Aufrechterhaltung eines effizienten und hochwertigen Finanzsystems verpflichtet. Sie ist die Hausbank des belgischen Staates und des Schatzamtes und interveniert bei der Emission der Staatsanleihen.

Weiterhin ist die Nationalbank auch mit der täglichen Verwaltung des Rentenfonds beauftragt.

Die Nationalbank verwaltet ein Wertpapierabwicklungssystem, den Sicherungsfonds für Einlagen und Finanzinstrumente und seit 2003 die Zentrale für Kredite an Privatpersonen. Diese erfasst sämtliche Konsumenten- und Hypothekarkredite und soll die Verbraucher vor Überschuldung schützen.

Einzelnachweise

  1. Gesetz über die Grundsatzung der Belgischen Nationalbank

Weblinks

 Commons: Belgische Nationalbank – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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