Bahntrampen

Bahntrampen

Bahntrampen bedeutet allgemein, dass Personen kostenlos und legal im öffentlichen Nahverkehr auf dem Ticket eines anderen (fremden) Menschen mitfahren. Die Legalität einer solchen Mitfahrt wird durch die geltenden Tarifbestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbundes ausdrücklich gewährleistet.

Inhaltsverzeichnis

Juristischer Hintergrund

Innerhalb der vielfältigen Tarifbestimmungen der regionalen Verkehrsverbünde (auch „Tarifdschungel“ genannt) existieren oftmals sogenannte Mitnahmeregelungen, die die Inhaber bestimmter Tickets zu festgelegten Zeiten zur kostenlosen Mitnahme weiterer Personen berechtigen. Im Regelfall sind Dauer-Tickets wie beispielsweise das „AbonnementTicket“, das „Jobticket“ oder das “SemesterTicket“ mit einer Mitnahmeregelung für die Abendstunden, Wochenenden und Feiertage ausgestattet. Dabei beschränkt sich die Mitnahmemöglichkeit nicht auf den Ehepartner, Freund(in) oder die eigenen Kinder (egal ob biologisch oder rechtlich). Durch eine mündliche Vereinbarung bilden Ticket-Inhaber und Mitfahrer eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Sinne des § 705 BGB (siehe auch Mitfahrgelegenheit). Für eine juristisch einwandfreie Vorgehensweise, die den Mitfahrer von einer Verpflichtung zum Ticketkauf befreit, darf die Bildung einer solchen Fahrgemeinschaft aber nicht erst bei einer drohenden Fahrscheinkontrolle beginnen.

Begriff

Der Begriff selbst ist eine Weiterentwicklung von „Trampen“, das durch den Zusatz „Bahn“ auf den öffentlichen Nahverkehr übertragen wird. Ein sehr früher Hinweis auf die Wortschöpfung „Bahntrampen“ findet sich in einem Beitrag der Münchener Zeitschrift „Vierte Hilfe“ vom Winter 1997.[1] Hier wurde die Suche nach Mitfahrgelegenheiten im Rahmen des Wochenendtickets der Deutschen Bundesbahn (DB) als Bestandteil eines kostenfreien Lebens dargestellt. Die Bahnfahrt auf dem Ticket einer anderen Person wurde hier als eine ungewollte Wiedereinführung der dritten bzw. vierten Wagenklasse (früher auch „Holzklasse“ genannt) bezeichnet. Dieses bezog sich aber mehr auf den anstrengenden Suchprozess nach einer mitnahmewilligen Person mit gleichem Fahrtziel und nicht auf die Bedingungen während der Fahrt.

Weiterentwicklung der Verfahrensweise

Logo der Kampagne "Bahntrampen"

Mitte des Jahres 2008 wurde Bahntrampen zum Oberbegriff einer Kampagne von Kölner Studenten. Das Logo und Erkennungszeichen ist der orangefarbene Button mit dem „Tramperdaumen“. Grundidee der Bahntrampen-Kampagne ist, dass sich die Inhaber eines entsprechenden Tickets mit einem Button als mitnahmebereite Fahrgäste kenntlich machen und von Mitfahrwilligen angesprochen werden. Durch die tausendfache Verteilung der Buttons an Studenten (Inhaber von SemesterTickets) soll erreicht werden, dass sich zu den Geltungszeiten der Mitnahmeregelung möglichst viele solidarische Fahrgemeinschaften in Bussen und Bahnen bilden. Zielgruppe dieser Gratisfahrten sind vornehmlich Geringverdiener, Hartz-IV-Empfänger, Flüchtlinge und „Papierlose“, denen dadurch Mobilität und die Teilhabe am sozialen Leben ermöglicht werden soll. Für diesen Personenkreis soll die Möglichkeit des Bahntrampens eine praktische Lebenshilfe im Alltag darstellen.[2][3]

Variante

Eine andere Möglichkeit ist die Vorgehensweise, einen offensichtlich zahlungswilligen Fahrgast am Ticketautomaten anzusprechen, nach dem Fahrtziel zu fragen und dann die Gratisfahrt anzubieten. Gegenüber der Bahntrampen-Kampagne ergreift hier der Ticket-Inhaber die Initiative und „sucht“ sich Mitfahrer. Eine solche Variante wurde nachweislich bereits 1991 praktiziert. Dabei handelte es sich ursprünglich um eine als Rachefeldzug gegen die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) ausgelegte Mitnahmeaktion.[4] Unter dem Titel „Fahrgäste-Mitnehmen“ wurde diese Aktion sogar mit Einträgen im Guinness-Buch der Rekorde ausgezeichnet. Der Kölner Rekordhalter hatte in der Zeit vom 1. April 1991 bis zum 31. März 2000 insgesamt 5.000 Personen, 23 Hunde und 4 Fahrräder als Gratismitnahmen registriert.[5][6] Ab dem 1. April 2000 wurde auf eine zahlenmäßige Erfassung der Mitnahmen und weitere Rekordmeldungen verzichtet. Diese politisch unabhängige Aktion wird weiter erfolgreich betrieben, allerdings nicht mehr mit Rachegedanken.

Bewertung und Ausblick

Sowohl die Kampagne Bahntrampen als auch die Mitnahmeaktion sind im Rahmen der Tarifbestimmungen als absolut legal zu bewerten. Seitens verschiedener Verkehrsverbünde wird jedoch immer wieder Kritik geäußert. Mitunter werden die Gratisfahrten aber auch als eine inoffizielle Werbekampagne für Öffentliche Verkehrsmittel betrachtet. Eine derartige Öffentlichkeitsarbeit für legale Gratisfahrten kann zu einer ernsthaften Diskussion über einen steuerfinanzierten ÖPNV zum Nulltarif für die Nutzer von Bus und Bahn beitragen. Hierdurch wird Bahntrampen zum Bestandteil einer solidarisch-ökologischen Gesellschaftspolitik.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Beitrag in der Münchener Zeitschrift „Vierte Hilfe“ vom Winter 1997 (nach Aufruf Suchbegriff „Bahntrampen“ eingeben)
  2. Beitrag des Kölner Stadt-Anzeigers vom 21. August 2009 über die Kampagne „Bahntrampen“
  3. DER WESTEN vom 8. September 2009 über die Kampagne „Bahntrampen“
  4. DIE WELT vom 12. April 1997 über „Mitnahme-Aktions-Tage“
  5. DIE ZEIT / 1996 über die Gratismitnahmen aus Rache
  6. DIE WELT vom 10. Januar 1997 über den „Rachefeldzug“

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