Landmann (Adel)

Landmann (Adel)

Landmann ist in einigen deutschsprachigen Ländern der Begriff für den untitulierten Adel des Landes.

Eine Familie, die im Land die Landmannschaft besaß, wurde in einer entsprechenden Kategorie der Adelsmatrikel dieses Landes eingetragen. Bei Familien des titulierten Adels des Landes (etwa Freiherr, Graf oder Fürst) ist die Bezeichnung der männlichen Mitglieder Herr und Landmann.

Siehe auch

Literatur

  • Tiroler Matrikelstiftung, früher Tiroler Adelsmatrikel, 2006, S. 4-26
  • Die alttiroler Familie von Guggenberg zu Riedhofen, Sonderdruck aus Österreichisches Familienarchiv Band 1, Verlag Degener & Co. Neustadt an der Aisch 1959, S. 158 (Digitalisat)

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