Luderplatz

Luderplatz

Ein Luderplatz ist eine jagdliche Einrichtung zum Anlocken von fleischfressenden Tieren. Die Anlockung dient der Bejagung und der Beobachtung. Als Lockmittel werden Teile von Tieren (z. B. Innereien, Abfallfleisch), auch Fisch, verwendet (Gegensatz: „Kirrung“ = Einsatz von vegetarischen Lockmitteln, auch Eiern und Käse). Auch fleischliches Haustierfutter (für Hunde und/oder Katzen; Feuchtfutter und Trockenfutter) wird verwendet.

Bevorzugt anzulockende Tiere sind zum Beispiel der Fuchs, aber auch Marder und Raubvögel (s. u.).

Jagdgesetze der Länder und des Bundes regeln, was als Lockmittel ausgebracht werden darf und welche sonstigen Vorkehrungen zu treffen sind, um Mensch und Umwelt vor schädigenden Einflüssen zu schützen:

So ist es verboten, tote Haus- und Schlachttiere sowie Teile davon auszubringen, es sind ausschließlich Teile von gesundem Wild zugelassen. Es ist nicht zulässig, Luderplätze in Wasserschutzgebieten und in Bereichen und an Wegen, die regelmäßig von Menschen aufgesucht werden (Wege, Grillplätze, Spielplätze, Sportplätze, etc.), anzulegen.

Luder wird meist flach eingegraben und auch gerne mit „Mist“ (bevorzugt gebrauchte Einstreu für Pferde) abgedeckt. Es wird angestrebt, dass die anzulockenden Tiere mit dem Freilegen und Fressen des Luders längere Zeit beschäftigt sind (Zeit für Beobachtung/Bejagung).

Sogenannte „Luderschächte“ (senkrecht eingegrabene Rohre, die mit Luder gefüllt werden) sind nicht mehr üblich. Das Luder ist für das anzulockende Wild nicht erreichbar und die Geruchsbelästigung erheblich.

Inzwischen werden Luderplätze auch von Naturschützern angelegt, um Vögel, insbesondere Geier und Rotmilane, und Raubtiere zu füttern.[1]

Seit Anfang des 21. Jahrhunderts haben EU-Richtlinien zur Hygiene dazu geführt, dass das Ausbringen von toten Tieren und Teilen davon bis auf wenige Ausnahmen (jagdliche Luderplätze) verboten bzw. stark eingeschränkt wurde. Dies führte z.B. zu Rückgängen der Bestände von Geiern in Spanien. Naturschützer legten deshalb z.B. in Spanien, Frankreich und Italien Futterplätze als Ersatz für die früheren Schindanger an, welche unter veterinärmedizinischer Kontrolle stehen, an.

Einzelnachweise

  1. Adrian Aebischer: Der Rotmilan - ein faszinierender Greifvogel. Haupt Verlag, Bern, 2009; ISBN 978-3-258-07417-7. S. 161-162

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