- Preußischer Provinzialrat
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Der Provinzialrat war ein beratendes Organ der Oberpräsidenten einer preußischen Provinz. Die Mitglieder führten die Amtsbezeichnung Preußischer Präsidialrat.
Er wurde im Rahmen der Gleichschaltung der provinziellen Selbstverwaltung durch preußisches Landesgesetz am 17. Juli 1933 vom Preußischen Staatsministerium als Ersatz für die Ende 1933 aufgelösten Provinziallandtage geschaffen. Der Oberpräsident, Vertreter des Staates, rief den Provinzialrat ein und leitete die Sitzungen. Mitglieder waren leitende Beamte, hohe Funktionäre der NSDAP und ihrer Gliederungen sowie verdiente Männer der Provinz. Der Provinzialrat hatte eine beratende und keine beschlussfassende Funktion. Insbesondere bei der Feststellung der Haushaltssatzung und wichtigen Rechtsgeschäften war er zu hören. [1]
Einzelnachweise
- ↑ Fabian Scheffczyk:Der Provinzialverband der preußischen Provinz Brandenburg 1933-1945: Regionale Leistungs- und Lenkungsverwaltung im Nationalsozialismus. Band 58 von Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts, Mohr Siebeck, 2008, ISBN 3161497619, S.78
Weblinks
Kategorien:- Politik (Preußen)
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