Verbandsgemeinde Ringen

Verbandsgemeinde Ringen
Wappen Deutschlandkarte
Wappen der Verbandsgemeinde Ringen
Verbandsgemeinde Ringen
Deutschlandkarte, Position der Verbandsgemeinde Ringen hervorgehoben
50.5666666666677.1
Basisdaten (Stand 1974)
Bestandszeitraum: 1968–1974
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Regierungsbezirk: Koblenz
Landkreis: Ahrweiler
Fläche: 61,88 km²
Einwohner:

6.742 (31. Dez. 1969)

Bevölkerungsdichte: 109 Einwohner je km²
Verbandsgliederung: 12 Gemeinden

Die Verbandsgemeinde Ringen war eine Verbandsgemeinde im Landkreis Ahrweiler im Regierungsbezirk Koblenz.

Geschichte

Die Verbandsgemeinde wurde am 1. Oktober 1968 im Zuge der rheinland-pfälzischen Gemeindereform aus dem Amt Ringen gebildet. Da aber Verbandsgemeinden nach der gleichzeitig eingeführten Verbandsgemeindeordnung [1] mindestens 7.500 Einwohner haben sollten, die Verbandsgemeinde Ringen aber nur 6.742 (31. Dezember 1969) erreichte, wurde – mit Ausnahme von Kalenborn – die Eingemeindung in die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler von der Landesregierung geplant. Die Gemeinden begrüßten diesen Schritt im Gegensatz zur Stadt, die den Plan u. a. wegen der unterschiedlichen Strukturen der Stadt und den der Verbandsgemeinde Ringen angehörenden Gemeinden ablehnte. Nach jahrelangen Diskussionen wurde 1973 ein Gesetz[2] verabschiedet, nach dem am 16. März 1974 alle Gemeinden – bis auf Kalenborn, das der Verbandsgemeinde Altenahr zugeordnet wurde – zur neuen verbandsfreien Gemeinde Grafschaft zusammenschlossen wurden.[3]

Verbandsangehörige Gemeinden

Die Verbandsgemeinde Ringen umfasste zwölf Gemeinden:

Einzelnachweise

  1. Teil B des „Landesgesetzes zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften und zur Vorbereitung der Neugliederung von Gemeinden vom 16. Juli 1968“ (GVBl. S. 132)
  2. Sechzehntes Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz vom 19. Dezember 1973 (GVBl. S. 541), in Kraft getreten am 16. März 1974
  3. Hans Josef Moeren: Die „Grafschaft“ - jetzt eine Gemeinde, Heimatjahrbuch 1975 Kreis Ahrweiler

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