Duplik

Duplik

Duplik nennt man im Zivilprozess die Gegenerklärung des Beklagten, mit der er Tatsachen vorträgt, die die Replik des Klägers entkräften sollen. Sie ist die zweite Phase des Verteidigungsvorbringens des Beklagten. Die Duplik unterliegt den allgemeinen Vorschriften über das Parteivorbringen.

Reihenfolge

Im zivilrechtlichen Klageverfahren wechseln die Parteien je nach Anzahl ihrer Schreiben Schriftsätze in dieser Reihenfolge:

  1. Klageschrift des Klägers
  2. Klageerwiderung des Beklagten
  3. Replik des Klägers
  4. Duplik des Beklagten
  5. Triplik des Klägers

Beispiel:

  • Der klagende Vermieter verlangt mit der Klageschrift Miete, § 535 II BGB.
  • Der beklagte Mieter wendet in der Klageerwiderung Mietminderung wegen Mängel der Mietsache ein, § 536 I BGB.
  • Der Kläger repliziert mit der Behauptung, die Parteien hätten eine Mietminderung vertraglich ausgeschlossen.
  • Der Beklagte dupliziert und macht geltend, der vertragliche Minderungsausschluss sei unwirksam, denn der Kläger habe den Mangel arglistig verschwiegen, § 536d BGB.
  • Der Kläger tripliziert, indem er bestreitet, den Mangel überhaupt gekannt zu haben.
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  • Duplīk — (v. lat.), 1) Antwort des Beklagten auf die Gegenantwort des Klägers (Replik); durch sie sollen die Anführungen in der Antwort auf die Klage wider die Replik gerechtfertigt, das Unvollständige in der Einlassung auf die Klage verbessert u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Duplīk — (neulat.), s. Einwendung …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Duplik — (vom lat. duplex), in der Rechtssprache die Antwort des Beklagten auf die Replik des Klägers; ferner überhaupt s.v.w. zweite Rechtfertigungsschrift eines (z.B. literarisch) Angegriffenen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Duplik — Duplik, im Prozeß 2. Antwort des Beklagten als Entgegnung auf die Replik des Klägers. In der Regel sind mit der D. die Parteivorträge geschlossen …   Herders Conversations-Lexikon

  • Duplik — Du|plik 〈f. 20〉 Antwort, Gegenantwort auf eine Replik [zu lat. duplicare „verdoppeln“] * * * Duplik   [französisch] die, / en, Zweitantwort, im Zivilprozess die Gegenerklärung des Beklagten auf die Replik des Klägers.   * * * Du|plik, die; , en… …   Universal-Lexikon

  • Duplīk, die — Die Duplīk, plur. die en, aus dem Latein. Duplica, in den Gerichten, eine Schrift, welche zur Ablehnung oder Widerlegung der Replik eingebracht wird. Daher Dupliciren, auf die Replik antworten …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Duplik — Gensvar …   Danske encyklopædi

  • Duplik — Du|plik 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 Antwort, Gegenantwort auf eine Replik [Etym.: <lat. duplicare »verdoppeln«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Duplik — Du|plik die; , en <aus gleichbed. fr. duplique; vgl. ↑Duplikat> (veraltet) Gegenerklärung des Beklagten auf eine ↑Replik (1 b; Rechtsw.) …   Das große Fremdwörterbuch

  • duplik — du|plik sb., ken, ker, kerne (svar i retssag) …   Dansk ordbog

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