Kinder- und Jugendanwaltschaft

Kinder- und Jugendanwaltschaft

Kinder- und Jugendanwaltschaften sind weisungsfreie Einrichtungen der österreichischen Bundesländer mit dem gesetzlichen Auftrag, auf die Umsetzung der Kinderrechte zu achten und diese in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Jedes Bundesland hat eine eigene Kinder- und Jugendanwaltschaft. Grundlage der KIJAs ist die UN-Kinderrechtskonvention.

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Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Am 20. November 1989 wurde die "Konvention über die Rechte des Kindes” von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Bisher wurde die Kinderrechtskonvention bereits von 192 Staaten weltweit unterzeichnet und ratifiziert. Dadurch haben sich diese Staaten verpflichtet, die Kinderrechtskonvention in ihrer nationalen Gesetzgebung umzusetzen und ihre Einhaltung sicherzustellen. Am 5. September 1992 ist sie in Österreich formal in Kraft getreten. Für Österreich bedeutet das, dass die Gesetze, die vom Nationalrat und den Landtagen beschlossen werden, der Kinderrechtskonvention entsprechen müssen. Außerdem war mit der Unterzeichnung der Grundstein gelegt, um in jedem Bundesland Österreichs eine Kinder- und Jugendanwaltschaft zu errichten.

Am 20. Jänner 2011 hat der österreichische Nationalrat beschlossen, einen Teil der Kinderrechte in abgeschwächten Form – nämlich nur sofern der entsprechende Sachverhalte nicht gesetzlich anderweitig geregelt ist – in die Bundesverfassung aufzunehmen. Damit ist z. B. das Recht auf Gleichbehandlung behinderter Kinder vor dem Verfassungsgericht einklagbar.

Gesetzliche Grundlagen

UN-Kinderrechtskonvention

Die Kinderrechtskonvention besteht aus 54 Artikeln, darin werden allen Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren grundlegende politische, soziale, ökonomische, kulturelle und bürgerliche Rechte zugesichert, beispielsweise das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Bildung, das Recht auf Schutz vor Gewalt oder das Recht auf Kontakt zu beiden Eltern.

Die Kinderrechtskonvention basiert auf vier Grundprinzipien:

  1. Diskriminierungsverbot: Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf - egal aus welchen Gründen (Hautfarbe, Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache, Geschlecht, Religion, Behinderung, sozialer Herkunft etc.) - benachteiligt werden.
  2. Vorrang des Kindeswohls: Bei Entscheidungen, die Kinder betreffen, muss das Wohl des Kindes ein vorrangiges Kriterium sein.
  3. Entwicklung: Alle Kinder haben ein Recht auf Leben, Existenzsicherung und bestmögliche Entfaltungsmöglichkeiten.
  4. Beteiligung: Kindern muss das Recht zugesichert werden, bei Entscheidungen, die sie selbst betreffen, ihre Meinung frei zu äußern. Diese soll dem Alter und der Reife entsprechend angemessen berücksichtigt werden.

Jugendwohlfahrtsgesetz

Eine weitere Grundlage der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreich ist das Jugendwohlfahrtsgesetz. Darin werden die Bundesländer aufgerufen, als Jugendwohlfahrtsträger Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Die Jugendwohlfahrtsordnungen der Länder regeln die Aufgaben und Befugnisse der KIJAs und schreiben deren Weisungsfreiheit fest. Das bedeutet, dass sie bei ihren Tätigkeiten nicht an Weisungen von Verwaltungsorganen oder ressortzuständigen Politikern gebunden sind. Somit ist garantiert, dass sie sich unabhängig und parteilich für Kinder und Jugendliche einsetzen können. Sie sind jedoch dazu verpflichtet, regelmäßig dem jeweiligen Landtag über ihre Tätigkeiten Bericht zu erstatten.

Aufgaben

Die KIJAs sind in jedem Bundesland mit unterschiedlichen Ressourcen, Befugnissen und Aufgaben ausgestattet, gemeinsam sind ihnen jedoch folgende zentrale Aufgaben:

Vermittlung bei Konflikten – Beratung

Sie vermitteln bei Konflikten und bieten den Kindern und Jugendlichen eine rasche und unbürokratische Beratung und Unterstützung. Das Angebot vertraulich, kostenlos und auf Wunsch auch anonym von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, sofern die Anliegen von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen, in Anspruch genommen werden.

Interessensvertretung

Das zweite wichtige Standbein der KIJAs ist die Interessensvertretung. Durch Gesetzesbegutachtungen und -vorschläge, Informationsveranstaltungen, Workshops, öffentlichkeitswirksame Informationskampagnen, Projekte sowie regelmäßigen Dialog mit Politikern und anderen Entscheidungsträgern soll die Umsetzung der Kinderrechte österreichweit vorangetrieben werden.

Mitarbeiter

An der Spitze aller neun Kinder- und Jugendanwaltschaften steht der/die jeweilige Kinder- und JugendanwaltI/-anwältin. Die Teams sind unterschiedlich groß und setzen sich in der Regel aus Experten aus den Bereichen Sozialarbeit, Psychologie, Recht und PR zusammen. Durch diese Vielfältigkeit kann eine interdisziplinäre Behandlung der Anliegen der Klienten bzw. die bestmögliche Beratung ermöglicht werden.

Netzwerke

Stänko

Die Ständige Konferenz der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (Stänko) wird zweimal pro Jahr abgehalten und besteht aus den Kinder- und Jugendanwälten der neun unabhängigen KIJAs. Diese treffen sich, um gemeinsame Strategien zu erarbeiten, sich auszutauschen und ein starkes und einheitliches öffentliches Auftreten zu gewährleisten.

Die Stänko hat unter anderem folgende Aufgaben und Ziele:

  • Erarbeitung von Vorschlägen, Anregungen und Stellungnahmen, insbesondere zu Themen mit bundesweiter Bedeutung
  • Informations- und Erfahrungsaustausch
  • Fortbildung von Mitarbeitern der Kinder- und Jugendanwaltschaften
  • Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung
  • Zusammenarbeit mit Organisationen, die sich den Anliegen der Kinder und Jugendlichen annehmen
  • Internationale Zusammenarbeit

National Coalition – Netzwerk Kinderrechte

Das Netzwerk Kinderrechte Österreich – National Coalition (NC) - ist ein unabhängiges Netzwerk von Kinderrechtsorganisationen wie z. B. der Kinder- und Jugendanwaltschaften, der Asylkoordination, der Kinder- und Jugendfachärzte und der Bundesjugendvertretungen und besteht mittlerweile aus 31 Mitgliedern. Die NC wurde im Dezember 1997 gegründet und setzt sich dabei für die Rechte aller Kinder und Jugendlichen und gegen ihre Diskriminierung ein. Ziel ist es, auf die Umsetzung der Kinderrechte in Österreich zu achten, Weiters soll die UN-Kinderrechtskonvention in der Bundesverfassung verankert werden.

ENOC

Das europäische Netzwerk der Ombudspersonen für Kinder und Jugendliche (ENOC) wurde 1997 gegründet und besteht aus 29 Mitgliedern. Auch die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs sind Mitglied der ENOC, sind jedoch nicht stimmberechtigt, weil die gesetzlichen Grundlagen dafür nicht ausreichend gegeben sind.

Die Ziele der ENOC:

  • Staaten zu ermutigen, die UN-Kinderrechtskonvention bestmöglicht in der Verfassung zu verankern;
  • Lobbyarbeit für die Kinderrechte zu leisten;
  • Informationen zu verbreiten, Strategien zu entwickeln und Bewusstseinsprozesse in Gang setzen;
  • die Errichtung unabhängige Einrichtungen für Kinder und Jugendliche zu fördern.

Weblinks

Gemeinsames Portal der Kinder- und Jugendanwaltschaften

Netzwerk Kinderrechte

ENOC


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