Matthäus Alber

Matthäus Alber
Matthäus Alber, Kupferstich 1571

Matthäus Alber (auch Aulber) (* 4. Dezember 1495 in Reutlingen; † 2. Dezember 1570 in Blaubeuren) war ein deutscher Reformator.

Inhaltsverzeichnis

Leben und Wirken

Bildungsweg

Matthäus wurde als Sohn des Goldschmieds Jodokus Alber und seiner Frau, Anna, geb. Schelling, geboren. In seiner Heimatstadt besuchte er zunächst die Lateinschule. Als es 1506 in Reutlingen zu einem Stadtbrand kam, verlor die Familie ihren Ernährer und litt finanzielle Not. In der Folge besuchte Alber in Straßburg, Rothenburg ob der Tauber und Schwäbisch Hall die Lateinschulen. Aufgefallen durch gute Leistungen, wurde ihm 1511 eine Tätigkeit als Lehrer an der Lateinschule seiner Heimatstadt übertragen. Im November 1513 immatrikulierte er sich an der Universität Tübingen und erwarb am 14. Mai 1516 den Grad eines Baccalaureus und 1518 den eines Magisters artium. Durch die Tätigkeit an der Tübinger Lateinschule konnte er seinen Unterhalt sichern und lernte hier den jungen Gelehrten Philipp Melanchthon kennen. Alber besuchte dessen Vorlesungen über griechische Grammatik, den lateinischen Komödiendichter Terenz und über die Geschichte der antiken Komödie. Als Melanchthon 1518 nach Wittenberg ging, wurde Alber dessen Begleiter. Als solcher lernte er auch Johannes Reuchlin in Stuttgart kennen. Am 1. Juni 1521 immatrikulierte sich Alber an der Universität Freiburg, wo er kurz darauf am 5. Juni den Baccalaureus biblicus erwarb, am 8. August den Baccalaureus sententiarius und den Baccalaureus formatus. Während seines humanistischen Studiums in Freiburg im Breisgau lernte er auch die Schriften Martin Luthers kennen.

Reutlinger Zeit

Hauptturm der Reutlinger Marienkirche, der Wirkungsstätte Albers

Am 8. November 1521 wurde Alber in Konstanz zum Priester geweiht. Daraufhin kehrte er nach Reutlingen zurück, wo der Rat der Stadt eine Prädikatur an der Marienkirche eingerichtet hatte, die durch ihn besetzt wurde. Nun begann Alber seine in Freiburg erworbenen Kenntnisse der Lehre Luthers zu vermitteln. Daraufhin übte 1524 Erzherzog Ferdinand Druck auf den Rat der Stadt aus: Alber solle nach den Reichsgesetzen predigen und nicht die Lehre Luthers verkünden. Der Rat schützte Alber, verpflichtete ihn jedoch zu schriftgemäßer Predigt.

Im April 1524 wurde mit einer Überprüfung seiner Predigten begonnen. Diese vom Konstanzer Generalvikar durchgeführte Angelegenheit verlief zum Unwillen des Reutlinger Rates und Albers parteiisch. Eine durch einen Brand ausgelöste Versammlung der Bevölkerung auf dem Markt in Reutlingen um Pfingsten 1524 erbrachte nach einer besonders engagierten Predigt Albers einen Schwur seiner Gemeinde, das Evangelium zu schützen. Dieser Reutlinger Markteid wurde am 1. Juni 1524 durch den Schwäbischen Bund aufgehoben. Jedoch zeigte dieser, dass der Druck auf die Kräfte der Gegenreformation stieg. Als der Bischof von Konstanz, Johann von Weeze, den schwäbischen Bund aufforderte, Albers reformatorische Ideen zu unterbinden, war der Bund gezwungen, zu Alber Position zu beziehen. In der Folge sprachen die württembergischen Kräfte in Stuttgart einen wirtschaftlichen Handelsboykott gegen Reutlingen aus.

Alber wurde am 13. Dezember 1524 vor das Reichsregiment in Esslingen am Neckar zitiert, wo er wegen Verstoßes gegen das Wormser Edikt vom 10. bis 12. Januar 1525 verhört wurde. Dabei schlug sein Versuch fehl, die Angelegenheit in eine Disputation zu wandeln. Jedoch konnte er sich einer Verurteilung entziehen, was bedeutete, dass sich seine Gegner nicht gegen seine lutherische Lehre durchsetzen konnten. Als Folge des Verhörs wurde die Umgestaltung des Gottesdienstes in Reutlingen zugelassen. Von nun an las Alber unbehelligt die Messe in Deutsch und teilte die Kommunion ohne vorherige Ohrenbeichte (Bekenntnis der Schuld).

1526 beauftragte der Rat von Reutlingen Alber mit der Neuordnung des Gottesdienstes. Diesen beschränkte er auf das Bibellesen, Predigten, Psalmenbesprechung und Lieder. In der Abendmahlsfrage wich er auf Anraten Luthers vom Wittenberger Vorbild ab. Auch während der Phase des Bauernkrieges hatte Alber schon die Position Luthers vertreten und lehnte eine Verbrüderung mit den Bauern ab. Diese Annäherung an Luthers Position ermöglichte es Alber, nach dem Bauernkrieg eine weitere Umsetzung seiner reformatorischen Ideen zu erreichen. Dabei vollzog er eine Annäherung an Luthers Auslegungen, ohne mit den oberdeutschen Reformatoren um Ulrich Zwingli zu brechen. Als die Täufer, besonders aus Esslingen, 1527 in Reutlingen auftraten, brachte er diese durch milde Diskussionen und Belehrungen zur Aufgabe ihrer Ideen.

Auf Betreiben der Konstanzer Kurie wurde Alber mit elf weiteren Geistlichen am 22. Januar 1528 vor das Gericht in Radolfzell zitiert, um sich wegen Bruchs des Zölibats zu verantworten. Daraufhin erfolgte am 9. Mai 1528 Albers Exkommunikation. Alber ließ sich aber von seinem Weg nicht abbringen und so ist es nicht verwunderlich, dass auf Albers Drängen Reutlingen neben Nürnberg die einzige süddeutsche Stadt war, die auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 das evangelische Glaubensbekenntnis, die Confessio Augustana, unterzeichneten. Weitere Prozessanstrengungen der Kurie am Hofgericht in Rottweil führten 1531 zum Ausspruch der Acht. Ebenfalls 1531 erarbeitete Alber seine Reutlinger Kirchenordnung, die einen presbyteriale Kirche aufbauen sollte. Dabei sollten drei Ratsherren und Prediger mit sechs Vertretern der Gemeinde zum „senatus ec clesiae“ zusammentreten, um die anzustellenden Geistlichen zu prüfen, sie zu wählen oder abzusetzen, wenn sie gegen die Lehrmeinung der Gemeinde verstießen. Diesem Senat unterstanden des Weiteren die Visitationen, das Ehegericht und er sollte über Mahn- und Bannverfahren entscheiden. In einem Konvent sollten die Geistlichen lediglich Lehre, Predigtordnung und Leben einander anpassen, dabei waren sie der Obrigkeit und dem Kirchensenat nicht funktional zugeordnet, ebenso wenig wie Konvent oder Obrigkeit im Kirchenregiment eine eigenständige Funktion hatten. Nachdem Alber neun Jahre gepredigt hatte, die Bilder, die in der Kirche schriftwidrig verehrt wurden, mit Rücksicht auf die Schwachen zu entfernen, wurde dies 1531 vom Rat gewährt. Auch fanden in denselben Jahren Verhandlungen mit Zwingli statt, wo jedoch einzig in der Abendmahlsfrage Differenzen bestanden.

Alber, der zunächst nicht außerordentlich an den Ereignissen der Reformationszeit anzutreffen ist, aber dessen Handschrift sich bei den Reutlinger Vertretern nicht ausschließen lässt, predigte 1534 in den Feldlagern Herzog Ulrichs in Untertürkheim und Güterstein, aber auch in den Städten Urach, Pfullingen und Nürtingen. Am 21. Mai 1536 begab er sich nach Wittenberg, um als einer der Vertreter der Oberländer an den Verhandlungen zur Wittenberger Konkordie teilzunehmen. Nachdem er am 28. Mai diese Konkordie unterschrieb, predigte er in der Wittenberger Stadtkirche über die Taufe. 1537 nahm er am Uracher Götzentag teil. Alber begab sich 1539 wieder an die Universität Tübingen, wo ihm nach einer Disputation am 7. November 1539, gemeinsam mit Johann Forster, am 8. Dezember 1539 der akademische Grad eines Doktors der Theologie verliehen wurde.

Abkehr von Reutlingen

Alber vollendete bis 1548 den Prozess der reformatorischen Wandlung in Reutlingen. Da Reutlingen 1548 zur Annahme des Augsburger Interims genötigt wurde, ließ sich Alber am 17. August aus seinem Amt entlassen. Die Einkünfte seines Predigeramtes gab er am 4. September 1549 ab, nachdem Herzog Ulrich ihn am 13. Juli 1549 zum Prediger an der Stuttgarter Stiftskirche berufen hatte. Er wollte zunächst bei seiner Gemeinde bleiben, um seine Anrechte auf seine Einkünfte aus der Pfarrstelle in Reutlingen nicht zu verlieren, kehrte jedoch nicht wieder zurück, da er 1549 mit Familie und Haushalt nach Stuttgart umzog. Wieweit er neben und nach Johannes Brenz, der ihn als Kollegen und Stellvertreter schätzte, in der theologischen Abteilung des Kirchenrats eigenständige Wirksamkeit entfalten konnte, lässt sich nicht genau sagen. Er wirkte an Personalentscheidungen für Kirche und Schule mit, erstellte theologische Gutachten als Teil des Synodus (Conventus) 1552, das in die Confessio Virtembergica einfloss. Auch führte er Visitationen durch, dessen Ergebnisse er verarbeitete und aus denen 1553 die Visitations- und Kirchenordnung entstanden. Des Weiteren ist seine Teilnahme am Religionsgespräch des Kolloquiums in Worms 1557 zu erwähnen.

Am 23. April 1563 wurde Alber zum ersten reformierten Abt des Klosters Blaubeuren gewählt. Als Prälat mit Sitz im Landtag nahm er am Landtag 1565 teil und ihm wurde die Aufgabe übertragen, die 1556 gegründete Klosterschule zu leiten. Nach siebeneinhalbjähriger schmerzhafter Krankheit, verstarb Alber und wurde am 3. Dezember 1570 in der Stadtkirche von Blaubeuren bestattet.

Albers Theologie

Albers Theologie erweist sich als selbständige Aneignung der frühreformatorischen Theologie Martin Luthers, in der konsequenten Anwendung des Schriftprinzips, die die spätscholastische Tradition durchdringt und verwandelt. In der Rezeption Luthers finden sich eigenständige Akzente. Wie Luther will Alber Christus aus der Schrift predigen. Damit ist die Vertiefung des humanistischen Bibelansatzes zur Theologie des Wortes gegeben. Entsprechend diesen reformatorischen Grundlehren erkennt Alber die Autoritäten außerhalb der Schrift, die kirchlichen Gesetze, die Lehrtradition und die Konzilsentscheidungen nicht an. Die Schrift ist Maßstab der kirchlichen Reform.

Ebenso verwirft Alber die Werkgerechtigkeit und die Messe als opus operatum. Das solus Christus bestimmt auch seine Lehre von der Kirche. Alber realisiert diese Einsicht im Entwurf der Kirchenordnung. Die Kirchenordnung soll den wahren Gottesdienst fördern und zukünftigen Schaden verhüten, nachdem der Tempel Gottes gereinigt ist. Das Gottesvolk, das den Tempel reinigt und die Stadt neu erbaut (Nehemia), ist Abbild der ganzen Kirche. In der Kirchenordnung bezeugt das Gottesvolk die Annahme des Bundes mit Gott. Die Abweisung hierarchischer Strukturen ergibt sich ferner aus der Lehre vom Priestertum aller Gläubigen, die auf dem Blut Christi und der Taufe gründet. Mit der Ablehnung der Tradition fällt auch die Zahl der Sakramente. Nur Taufe und Abendmahl sind Sakramente im Sinne der Schrift. In der Abendmahlslehre steht Alber auf der Linie Luthers. Zwinglis Abendmahlslehre ist Alber nicht gefolgt.

In der Hexenlehre (Hexen) setzt Alber die Linie der Tübinger Schule fort, wo es heißt „Gott handelt auch durch Hexen“. Dies wirkt im Sinne eines weniger rigorosen Verfahrens und milderer Bestrafung. In der Lehre von der Prädestination tritt Albers Gottesbild schärfer hervor, als er Vorsehung als prädestinatio zum Guten und zum Bösen, zum Glauben und Unglauben interpretiert und sie in der Freiheit Gottes, die Rechenschaft nicht schuldig ist und der der Mensch ausgeliefert ist, gründet. Nur der Gehorsam gegen Gottes Gebote ist übergeordnet. Daher kann er auch Widerstand gegen den Kaiser, der vom Papst als dem Antichrist in Dienst genommen ist, bejahen.

Werke

  • Vom rechten Gebrauch der ewigen Fürsehung Gottes. Augsburg 1525.
  • Briefe im Band 2 für württembergische Kirchengeschichte NE 17 1913, S. 181 ff.

Genealogie

In der Genealogie Württembergs ist Alber neben Johannes Brenz als "Haupterbquelle" oder "Massenahn" bekannt. Seit 1331 lässt sich die Handwerkersfamilie, aus der Alber stammt, nachweisen. Sein Großvater war Kämmerer und Richter (1451). 1559 immatrikulierte sich ein Johannes Alber aus Reutlingen als pauper in Wien. Sein Onkel Max Alber saß im kleinen Rat von Reutlingen und war Zunftmeister der Schmiede. Sein Bruder Ludwig war ein Ratsherr. Seine Mutter stammte aus einer Reutlinger Bürgerfamilie.

Aus der 1524 geschlossen Ehe mit Klara Baur, Tochter des Reutlinger Bürgers Jacob Baur, gingen 6 Söhne und 4 Töchter hervor. Über eine Tochter Klara liegt eine Ahnenline zu Friedrich von Schiller vor. Viele weitere andere Persönlichkeiten können ebenfalls eine Stammlinie zu Alber aufweisen. Unter anderem zählen zu seinen Nachfahren Matthäus Enzlin, Geheimer Rat und Kanzler, Professor in Tübingen; Christoph Alber, Konsistorialrat in Ludwigsburg, Philipp Matthäus Hahn, Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Ludwig Uhland; Wilhelm Hauff, Friedrich Theodor Vischer, Eduard Zeller, Karl Christian Planck, Wilhelm Maybach, Ernst Reuter und dessen Sohn Edzard Reuter, Gracia Patricia Fürstin von Monaco geb. Grace Kelly und deren Kinder Caroline Prinzessin von Hannover; Albert II. von Monaco und Stephanie Prinzessin von Monaco; Carl Friedrich Freiherr von Weizsäcker und Richard Freiherr von Weizsäcker.

Gedenkstätten

Nach Alber, der sich zeitweise auch Aulber nannte, ist in Reutlingen die Aulberstraße benannt, die an der Marienkirche, der Hauptwirkungsstätte Albers, beginnt. Des Weiteren das Matthäus-Alber-Haus, das innerstädtische Gemeindehaus mit großem Veranstaltungssaal.

Literatur

Weblinks


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