Mieterschutz

Mieterschutz

Unter Mieterschutz versteht man die Beschränkungen des Kündigungsrechts des Vermieters, und allgemein den Schutz des Mieters vor nicht angemessenen Vertragsvereinbarungen. Liegen Rechts- beziehungsweise Sachmängel vor, bekommt der Mieter das Recht, den Mietzins zu verringern.

Oftmals wird von einem asymmetrischen Kündigungsrecht gesprochen, welches den Mieter beispielsweise durch längere Kündigungsfristen gegenüber dem Vermieter besser stellt. Im Rahmen der Privatisierung kommunaler Wohnungsbestände werden Sozialchartas vereinbart, welche den Mietern und Mieterinnen einen weit über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Mieterschutz einräumen.

Siehe auch

Literatur

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  • Mieterschutz — Mie|ter|schutz 〈m.; es; unz.〉 gesetzlich geregelter Schutz für den Mieter * * * Mie|ter|schutz, der <o. Pl.>: gesetzlich geregelter Schutz von Mieterinnen u. Mietern vor willkürlichen Maßnahmen des Vermieters. * * * Mie|ter|schutz, der:… …   Universal-Lexikon

  • Mieterschutz — Mie·ter·schutz der; nur Sg; Gesetze, die den Mieter einer Wohnung z.B. davor schützen, dass der Vermieter ohne wichtigen Grund die Miete erhöht oder die Wohnung kündigt || K : Mieterschutzgesetz …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Mieterschutz — I. Begriff:Vertraglich nicht abdingbare Regelungen, die zu Gunsten des Mieters von Wohnraum die freie Kündigung durch den Vermieter oder die Beendigung von Mietverhältnissen aus anderen Gründen einschränken (soziales Mietrecht). II. Schutzbereich …   Lexikon der Economics

  • Mieterschutz — Mie|ter|schutz, der; es …   Die deutsche Rechtschreibung

  • soziales Mietrecht — ⇡ Mieterschutz …   Lexikon der Economics

  • Ernst Brandis — Ernst Friedrich Eduard Brandis (* 24. April 1880 in Magdeburg; † 24. Dezember 1946 im Speziallager Nr.1 Mühlberg/Elbe) war ein Reichsgerichtsrat. Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Parteizugehörigkeit 3 Ehrungen …   Deutsch Wikipedia

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  • Judenwohnung — Der Begriff Judenhaus wurde im nationalsozialistischen Deutschen Reich im Alltags und Behördengebrauch für Wohnhäuser aus (ehemals) jüdischem Eigentum verwendet, in die ausschließlich jüdische Mieter und Untermieter eingewiesen wurden.[1] Wer als …   Deutsch Wikipedia

  • Mietvertrag (Deutschland) — Der Mietvertrag ist eine gegenseitige Vereinbarung zur zeitweisen Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, durch den sich eine Partei (der Vermieter) dazu verpflichtet, der anderen Partei (dem Mieter) den Gebrauch der gemieteten Sache zu gewähren,… …   Deutsch Wikipedia

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