Mährischer Ausgleich

Mährischer Ausgleich

Mährischer Ausgleich ist die Sammelbezeichnung für vier 1905 beschlossene Landesgesetze, die in Mähren eine Lösung der Nationalitätenprobleme zwischen Deutschen und Tschechen gewährleisten und somit einen österreichisch-tschechischen Ausgleich herbeiführen sollten.[1]

Das Schulausgleichsgesetz regelte, wie zuvor in Böhmen, dass Schulen der jeweiligen Nationalität jeweils Kinder der eigenen nationalen Zugehörigkeit aufnehmen sollten, sodass künftig tschechische Kinder nur noch auf tschechische und deutsche Kinder nur noch auf deutsche Schulen geschickt werden sollten.

Die Landesordnung und die Landtagswahlordnung wurde dahingehend geändert, dass im mährischen Landtag eine deutsche und eine tschechische Kurie eingeführt wurde. Für den gesamten Bereich der Landesverwaltung wurde ein deutsch-tschechischer Proporz festgelegt, die Zugehörigkeit der Wahlberechtigten für die Landtagswahlen zur deutschen oder tschechischen Volksgruppe wurde über nationale Kataster organisiert, wobei strittige Fälle im Rechtsweg geklärt werden konnten. Die zweite Landessprache sollte in jenen Gemeinden auch zur Anwendung kommen, wo sie von mehr als einem Fünftel der Bevölkerung gesprochen wurde.[1]

Im Kurialsystem waren die Tschechen aber ungeachtet des Ausgleichs nach wie vor stark benachteiligt. Auch die Beamtenstellen waren im Unterschied zu Böhmen hauptsächlich den Deutschen vorbehalten, obwohl diese nur rund ein Viertel der Bevölkerung Mährens ausmachten. Die Tschechen akzeptierten den Ausgleich, weil er ihre Position immerhin etwas verbesserte, betrachteten ihn allerdings nur als „Zwischenstufe“.[2]

Die Regelung hätte auch für die Lösung der Nationalitätenfrage im gesamten Österreich-Ungarn Vorbildwirkung haben können, doch setzten die Vertreter der jeweiligen Volksgruppen auf gesamtstaatlicher Ebene auf Konfrontation - die Deutschen und Ungarn, um ihre Vorrangstellung nicht einzubüßen, die Slawen, um eine vollständige Autonomie bzw. Unabhängigkeit durchzusetzen -, sodass insbesondere der cisleithanische Reichsrat seit 1907 arbeitsunfähig war.

Einzelnachweise

  1. a b Helmut Slapnicka: Die Ohnmacht des Parlamentarismus. In: Ferdinand Seibt (Hrsg.): Die Chance der Verständigung. Absichten und Ansätze zu übernationaler Zusammenarbeit in den böhmischen Ländern 1848-1918. Verlag Oldenbourg, München 1987, ISBN 3-486-53971-X, S. 147−174, hier: S. 159
  2. Jan Křen: Die Konfliktgemeinschaft. Tschechen und Deutsche. 1780–1918. Verlag Oldenbourg, München 1996, ISBN 3-486-56017-4, S. 232 und 263.

Literatur

  • Lukáš Fasora (Hrsg.): Der Mährische Ausgleich von 1905. Möglichkeiten und Grenzen für einen nationalen Ausgleich in Mitteleuropa. Brno 2006, ISBN 80-86488-36-5. (teilweise deutsch oder tschechisch) Inhaltsverzeichnis
  • Horst Glassl: Der Mährische Ausgleich. Fides-Verlagsgesellschaft, München 1967 (zugleich Dissertation: Universität München 1965).

Weblinks


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