Provinzial

Provinzial

Der Provinzial, auch Provinzsuperior, Provinzprior oder Provinzmagister genannt, ist der Leiter einer Ordensprovinz. Er visitiert die einzelnen Ordensmitglieder seiner Provinz in einem vorgeschriebenen Abstand, ist in seiner Provinz der Vorgesetzte der Ordensmitglieder und leitet die wirtschaftlichen Angelegenheiten seiner Provinz.

Der Sitz eines Provinzials nennt sich demgemäß Provinzialat.

Seine Amtszeit beträgt, je nach Orden oder Kongregation, 3 oder 4 Jahre. Er wird entweder direkt durch den Generaloberen ernannt, oder aber von diesem nach einem vorausgehenden Wahlkapitel oder Provinzkapitel bestätigt. In vielen Orden oder Kongregationen ist seine Amtszeit auf eine gewisse Periodenzahl beschränkt, doch kann er dann häufig nach einem Aussetzen wiedergewählt werden. In anderen Gemeinschaften wiederum gibt es keine Beschränkung.

In seiner Amtsführung wird er von einem Provinz- bzw. Provinzialrat unterstützt. Für wichtige Angelegenheiten ist er verpflichtet, das Votum dieses Provinzrates einzuholen.

Gegenüber der Generalleitung seines Ordens ist der Provinzial zur Rechenschaft verpflichtet.


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  • Provinzial [1] — Provinzial, landschaftlich, eine Provinz, eine einzelne Landschaft betreffend, im Gegensatz zu dem ganzen Staate, so Provinzialblätter, öffentliche, periodisch erscheinende Blätter, welche vorzugsweise die Angelegenheiten eines Landes kleinern… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Provinzial [2] — Provinzial, der den Klöstern der Provinz eines Ordens Vorgesetzte, der dem Provinzialcapitel, welches aus den Äbten od. Prioren der verschiednen Klöster besteht, vorsitzt; der P. steht unter dem Ordensgeneral …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Provinzial [3] — Provinzial, 1) kroatisches, s. Kroatien 2); 2) slawonisches, s. u. Slawonien …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Provinziāl — (lat.), der Ordensvorgesetzte der Klöster einer ganzen Provinz, der wieder unter dem Ordensgeneral steht und bei dem Provinzialkapitel, der Versammlung von Äbten und Prioren der verschiedenen Klöster, den Vorsitz führt und auf bestimmte Zeit… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Provinzial — Provinziāl (lat.), provinziell, die Provinz betreffend, landschaftlich. Der P., der Ordensvorgesetzte der Klöster einer Provinz, der bei dem Provinzialkapitel den Vorsitz führt; Provinzialāt, dessen Amt …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Provinzial — Provinzial, der Ordensobere für eine Ordensprovinz …   Herders Conversations-Lexikon

  • provinzial — pro|vin|zi|al 〈[ vın ] Adj.〉 eine Provinz betreffend, zu ihr gehörend * * * Pro|vin|zi|al, der; s, e, selten: en, en: Vorsteher einer (mehrere Klöster umfassenden) Ordensprovinz. * * * Provinzial   der, s/ e, katholisches Ordensrecht: der Obere… …   Universal-Lexikon

  • Provinzial — Pro|vin|zi|al 〈[ vın ] m. 1〉 Vorsteher mehrerer, zu einer Klosterprovinz zusammengefasster Klöster [<lat. provincialis „zur Provinz gehörig, die Provinz betreffend“; → Provinz] * * * Pro|vin|zi|al, der; s, e, selten: en, en: Vorsteher einer… …   Universal-Lexikon

  • Provinzial — Pro|vin|zi|al der; s, e <aus gleichbed. kirchenlat. provincialis zu lat. provincialis, vgl. ↑provinzial> Vorsteher einer (mehrere Klöster umfassenden) Ordensprovinz …   Das große Fremdwörterbuch

  • Provinzial Rheinland — AG Rechtsform Aktiengesellschaft Gründung 5. Januar 1836 …   Deutsch Wikipedia

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