Rechnungshof des Deutschen Reiches

Rechnungshof des Deutschen Reiches
Das 1904 bis 1907 erbaute Dienstgebäude in Potsdam

Der Rechnungshof des Deutschen Reiches war für die Überprüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Deutschen Reiches verantwortlich. Als selbstständige Reichsbehörde war er nur dem Gesetz unterworfen.

Geschichte

Der Rechnungshof ging aus der 1714 gegründeten Preußischen Oberrechnungskammer hervor. Ihr Sitz war zunächst Berlin, seit 1818 aber Potsdam. Die preußische Oberrechnungskammer war eine selbständige Behörde, die unmittelbar dem König von Preußen unterstand. Sie setzte sich aus einem Chefpräsidenten, dem Vizepräsidenten und den Räten zusammen, die zu zwei Drittel Geheime Oberregierungsräte und zu einem Drittel Geheime Regierungsräte waren.

Die preußische Oberrechnungskammer hatte die verfassungsmäßige Kontrolle der Staatsrechnungen durch den Landtag zu unterstützen und vorzubereiten. Sie prüfte die Rechnungen des Staatshaushaltsetat und stellte diese fest. Die Mitglieder der Oberrechnungskammer durften nicht gleichzeitig Mitglieder des Landtags sein.

Ein Gesetz vom 4. Juli 1868 übertrug die Kontrolle des gesamten Bundeshaushalts der preußischen Oberrechnungskammer unter der Benennung Rechnungshof des Norddeutschen Bundes. Nach der Reichsgründung 1871 wurde die Preußische Oberrechnungskammer zugleich zum Rechnungshof des gesamten Deutschen Reiches und bekam die Bezeichnung Rechnungshof des Deutschen Reiches.

Ab 1936 war er auch für die Prüfung der Landeshaushalte verantwortlich.

Von 1922 bis 1938 war Friedrich Saemisch der Präsident.

1945 wurde der Rechnungshof aufgelöst. Nachfolgeeinrichtung mit ähnlicher Aufgabenstellung ist der 1950 gegründete Bundesrechnungshof.

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Rechnungshof des Deutschen Reiches — (oberster Rechnungshof), s. Oberrechnungskammer. In Österreich ist der oberste Rechnungshof die Zentralstelle für die Rechnungskontrolle des Staates. Er untersteht unmittelbar dem Kaiser, ist vom Finanzministerium völlig unabhängig u. diesem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verfassung des Osmanischen Reiches — Titelblatt des Osmanischen Grundgesetzes, 1876 Datum mit der Unterschrift Sultan Abdülhamids II. auf der Verfassungsurkunde Die Osmanische Verfassung (os …   Deutsch Wikipedia

  • Rechnungshof — Ein Rechnungshof ist ein unabhängiges, nur dem Gesetz unterworfenes Organ der Finanzkontrolle, dessen Aufgabe es ist, die Haushalts und Wirtschaftsführung der öffentlichen Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit (d. h. Einhaltung der formellen und… …   Deutsch Wikipedia

  • Oberster Rechnungshof — Bei einem Rechnungshof handelt es sich um ein unabhängiges, nur dem Gesetz unterworfenes Organ der Finanzkontrolle, dessen Aufgabe es ist, die Haushalts und Wirtschaftsführung der öffentlichen Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit (d.h. Einhaltung der …   Deutsch Wikipedia

  • Verfassung des Norddeutschen Bundes — Die erste und letzte Seite der Reichsgründungs Verfassung vom 16. April 1871 mit der Unterschrift von Wilhelm I. Als Bismarcksche Reichsverfassung wird die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 bezeichnet, die aus der 1866… …   Deutsch Wikipedia

  • Wirtschaft des nationalsozialistischen Deutschland — Als Wirtschaft im nationalsozialistischem Deutschland wird die Entwicklung der deutschen Wirtschaft unter dem NS Regime von der Machtergreifung Adolf Hitlers 1933 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges beschrieben. Vorder und Rückseite eines 5… …   Deutsch Wikipedia

  • Wirtschaft im nationalsozialistischen Deutschen Reich — Als Wirtschaft im nationalsozialistischen Deutschland wird die Entwicklung der Wirtschaft unter dem NS Regime von der Machtergreifung Adolf Hitlers 1933 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges beschrieben. Vorder und Rückseite eines 5 Reichsmark… …   Deutsch Wikipedia

  • Gebäude des Bundesrechnungshofs (Frankfurt am Main) — Bundesrechnungshof von der Ecke Kornmarkt Berliner Straße aus gesehen …   Deutsch Wikipedia

  • Deutschland — (Deutsches Reich, franz. Allemagne, engl. Germany), das im Herzen Europas, zwischen den vorherrschend slawischen Ländern des Ostens und den romanischen des Westens und Südens liegende, im SO. an Deutsch Österreich und im N. an das stammverwandte… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Altreich (Deutschland) — Dieser Artikel behandelt Staatsform, Behörden und Staatsgebiet Deutschlands unter nationalsozialistischer Herrschaft. Zu Aufstieg der NSDAP seit 1918 und Regierung von 1933 bis 1945 siehe Zeit des Nationalsozialismus, zur Ideologie siehe… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”