Regionalisierungsgesetz

Regionalisierungsgesetz
Basisdaten
Titel: Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs
Kurztitel: Regionalisierungsgesetz
Abkürzung: RegG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 9240-3
Datum des Gesetzes: 27. Dezember 1993
(BGBl. I S. 2378, 2395)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1996 (Art. 11 Abs. 2)
Letzte Änderung durch: Art. 1 ÄndG vom 12. Dezember 2007
(BGBl. I S. 2871)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2008
(Art. 3 ÄndG vom 12. Dezember 2007)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Regionalisierungsgesetz genannte Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (RegG) vom 27. Dezember 1993 ist unter Artikel 4 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes am 1. Januar 1996 in Kraft getreten. Die Regionalisierung des Schienenverkehrs ist einer der drei Hauptinhalte der Bahnreform in Deutschland. Die aufgrund dieses Gesetzes verteilten Geldmittel werden als Regionalisierungsmittel bezeichnet.

Das Gesetz definiert die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr als eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.

Im Sinne des Regionalisierungsgesetzes ist öffentlicher Personennahverkehr „die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.“

Während der Schienenpersonenfernverkehr von jedem Eisenbahnverkehrsunternehmen eigenwirtschaftlich, also ohne staatliche Hilfe betrieben wird, wird der Schienenpersonennahverkehr überwiegend mit Hilfe der Regionalisierungsmittel finanziert. Sie stehen den Ländern vom Bund aus dem Mineralölsteueraufkommen aufgrund des Regionalisierungsgesetzes für die Bestellung der Nahverkehrsleistungen zur Verfügung. Das Land bzw. die Zweckverbände legen die Verkehrslinien, den Verkehrsumfang und weitere Kriterien wie Takte und Fahrzeuge fest. Auf dieser Basis ermitteln sie häufig durch Ausschreibungen das preiswerteste Angebot für eine Vertragslaufzeit (meist mehr als fünf Jahre). Daneben gibt es Direktvergaben und freihändige Vergabeverfahren.

Nach § 5 stehen den Ländern die Regionalisierungsmittel aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes zur Verfügung. Die Verteilung auf die einzelnen Bundesländer regelt seit 2008 ebenfalls § 5 (davor § 8).

Entwicklung der Regionalisierungsmittel ab 2006

2004 verständigten sich Bund und Länder auf eine Kürzung der Mittel von 137 Millionen Euro. 2006 wurde eine weitere Kürzung von insgesamt 1,4 Milliarden Euro für die Jahre 2006 bis 2008 beschlossen. 2007 lag das Niveau der Regionalisierungsmittel unter dem Niveau von 2002. In der Folge reduzierte allein der Marktführer DB Regio seine Leistungen um 5,3 Mio. Zug-Kilometer.[1]

Im Frühjahr 2006 wurde heftig über die Kürzung der Regionalisierungsmittel gestritten. Befürworter führten die aktuelle Haushaltslage und mögliche Effizienzgewinne in den Verkehrsverbünden an. Gegner verwiesen auf die positive Entwicklung der letzten acht Jahre. Mit einer Erhöhung der Mittel um 14 % konnten 27 % mehr Fahrgäste für den Schienennahverkehr gewonnen werden. Sie befürchteten drastische Erhöhungen der Fahrpreise und Kürzungen im Angebot, vor allem im ländlichen Raum. Die Kürzungen wurden am 1. Juli 2006 wirksam. Waren die Regionalisierungsmittel ausgehend von 6,745 Milliarden Euro für das Jahr 2002 jährlich um 1,5 Prozent gestiegen, wurden sie an diesem Tag auf einen jährlich sinkenden Pauschalbetrag bis zum Jahre 2008 festgeschrieben.

Im November 2007 wurde eine weitere Anpassung des Regionalisierungsgesetzes beschlossen. Es sieht für das Jahr 2008 Mittel in Höhe von 6,675 Milliarden Euro (-34 Mio. Euro zu 2007) vor. Diese Mittel werden jährlich um 1,5 % steigen und im Jahr 2014 eine Höhe von ca. 7,3 Milliarden Euro erreichen. Mit der Neufassung des Gesetzes werden die Bundesländer verpflichtet, die Verwendung der Bundesmittel jährlich transparent zu machen. Im Jahr 2014 soll die Höhe der Mittel für Zeiträume ab 2015 erneut überprüft werden.[2]

Nach Einführung des Regionalisierungsgesetzes stieg die Zahl der Reisenden im Regionalverkehr von rund 1,5 Milliarden (1996) auf rund zwei Milliarden Bahn-Fahrgäste jährlich (2006). Die Zahl der Zugkilometer stieg seit der Bahnreform von knapp 500 Mio. Zug-Km (1994) auf 640 Mio. Zug-Km (2006).[3]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Deutsche Bahn AG: Wettbewerbsbericht 2007 (PDF, 6,6 MB), S. 17
  2. Art. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (pdf)
  3. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Tiefensee: Die Zukunft des Öffentlichen Nahverkehrs in Deutschland ist gesichert. Presseinformation vom 30. November 2007
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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