Abandonrecht

Abandonrecht

Das Abandonrecht oder Preisgaberecht ist das Recht eines Gesellschafters einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), seinen Geschäftsanteil zur Verfügung zu stellen, wenn er eine Pflicht zur unbeschränkten Nachschusszahlung nicht erfüllen kann oder will.

Anders als bei einer in der Gesellschaftssatzung festgelegten beschränkten Nachschusspflicht, deren Nichterfüllung den Ausschluss des säumigen Gesellschafters (sog. Kaduzierung) bei Fortbestehen der Leistungspflicht zur Folge hat, ist für den Gesellschafter bei Bestehen einer unbeschränkten Nachschusspflicht nicht absehbar, in welcher Höhe er künftig in Anspruch genommen wird. Eine Sanktion wie bei der Verletzung einer beschränkten Nachschusspflicht wäre aus diesem Grunde nicht angemessen, weshalb § 27 GmbHG dem Gesellschafter ein Preisgaberecht gewährt.

Der Gesellschafter muss dabei den Geschäftsanteil binnen eines Monats nach der Aufforderung zur Nachschusszahlung der Gesellschaft zur Verfügung stellen. Leistet er den Nachschuss nicht und stellt er auch den Geschäftsanteil nicht zur Verfügung, so hat die Gesellschaft die Möglichkeit, ihm mittels Einschreiben zu erklären, dass sie den Geschäftsanteil als zur Verfügung gestellt betrachtet (fingierte Preisgabe). Sodann muss innerhalb eines weiteren Monats die öffentliche Versteigerung des Geschäftsanteils erfolgen. Gelingt die Veräußerung im Rahmen der Versteigerung, so steht der Erlös der Gesellschaft in Höhe der Nachschussforderung zu. Ein eventuell verbleibender Überschuss gebührt dem Gesellschafter. Bleibt die Versteigerung erfolglos, so erwirbt ihn die Gesellschaft zur freien Verfügung.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать курсовую

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • GmbH (Deutschland) — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (abgekürzt GmbH) ist nach deutschem Recht eine juristische Person des Privatrechts und gehört zur Gruppe der Kapitalgesellschaften. Seit Modernisierung des GmbH Rechts durch das Gesetzes zur… …   Deutsch Wikipedia

  • Haftsumme — Die Nachschusspflicht tritt in unterschiedlichen Situationen auf. Als Nachschusspflicht bezeichnet man die Verpflichtung eines Gesellschafters oder Genossen, anteilsmäßig das bestehende Gesellschaftskapital zu erhöhen bzw. für entstandene… …   Deutsch Wikipedia

  • Nachschusspflichtig — Die Nachschusspflicht tritt in unterschiedlichen Situationen auf. Als Nachschusspflicht bezeichnet man die Verpflichtung eines Gesellschafters oder Genossen, anteilsmäßig das bestehende Gesellschaftskapital zu erhöhen bzw. für entstandene… …   Deutsch Wikipedia

  • Abandon — Mit Abandon (frz.) bezeichnet man den Verzicht auf ein Recht, um einer damit verbundenen Pflicht zu entgehen. Beispiele sind: im Abandonrecht: die Hingabe eines GmbH Geschäftsanteils gegen die Befreiung von der Nachschusspflicht im… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentumsklage — Die Eigentumsklage (lat. rei vindicatio ) ist im österreichischen Sachenrecht die Klage des nichtbesitzenden Eigentümers gegen den besitzenden Nichteigentümer auf Herausgabe der streitgegenständlichen Sache. Sie ist nur möglich, wenn dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland) — Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (abgekürzt GmbH) ist nach deutschem Recht eine juristische Person des Privatrechts und gehört zu den Kapitalgesellschaften. Die deutsche GmbH war die weltweit erste Form einer haftungsbeschränkten… …   Deutsch Wikipedia

  • Keinmann-GmbH — Eine Kein Mann GmbH (auch Keinmann GmbH ) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bei der alle Geschäftsanteile der GmbH selbst gehören, sie also eine GmbH ohne Gesellschafter ist. Die Möglichkeit des Entstehens einer Kein Mann GmbH …   Deutsch Wikipedia

  • Rei vindicatio — Die Eigentumsklage (lat. rei vindicatio ) ist im österreichischen Sachenrecht die Klage des nichtbesitzenden Eigentümers gegen den besitzenden Nichteigentümer auf Herausgabe der streitgegenständlichen Sache. Sie ist nur möglich, wenn dem… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”