Argen (Naturschutzgebiet)

Argen (Naturschutzgebiet)
Steilufer oberhalb Gießenbrücke

Entlang der Argen in Oberschwaben wurden mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen am 16. Dezember 1997 rund 296 Hektar zu einem Naturschutzgebiet erklärt. Dieses ist unter der Schutzgebietnummer 4.282 bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg geführt. Das Naturschutzgebiet beschreibt im Wesentlichen den Bereich zwischen dem Zusammenfluss der Oberen und der Unteren Argen und der Argenmündung in den Bodensee. Es umfasst den Flusslauf einschließlich der Steilhänge, Au- und Sumpfwälder, Tallagen und Hochwasserdämme. 234,8 Hektar des Gebiets liegen im Bodenseekreis, 61,54 Hektar im Landkreis Ravensburg.[1]

Inhaltsverzeichnis

Schutzzweck

Als Schutzzweck ist vorrangig der Erhalt und die Pflege des naturnahen Argentals beschrieben. Unterhalb Gießenbrücke sind hier besonders das Flussbett und die Uferstreifen, die Hochwasserdämme, Au- und Sumpfwälder, verlandende Tümpel, Moore und Sümpfe, angrenzende Röhrichtbestände, Streu- und Feuchtwiesen mit Schwertlilien- und Orchideenbeständen, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Streuobstwiesen und Reste der Argenmündungsarme zu nennen. Oberhalb Gießenbrücke werden das Flussbett mit seinen vorwiegend kiesigen Uferstreifen und Kiesbänken, die naturnahen Auwälder, eine Auwaldinsel, naturnahe Bruch- und Sumpfwälder, Moore und Sümpfe, Quellbereiche, Tümpel, Riedflächen und Feuchtwiesen, und zahlreiche unverfälschte, natürliche oder naturnahe Prall-, Gleit- und Rutschhänge am Talrand mit naturnahen Hangwäldern und die offenen Felsbildungen beschrieben.

Flora und Fauna

Flora

Aus der schützenswerten Flora sind folgende Pflanzspezies (Auswahl) zu nennen:

Fauna

Folgende Tierarten (Auswahl) gilt es zu schützen:

Fische
Insekten
Krebstiere
  • Gammaridae
    • Flussflohkrebs (Gammarus roeseli)
Säugetiere
Vögel

Landschaftsschutzgebiete

Im erweiterten Bereich der Argen sind vier Areale zu Landschaftsschutzgebieten erklärt worden:

  • Argenaue Reutenen (4.35.002; 11 ha) im Gebiet der Gemeinde Langenargen
  • „Steilrand und Schotterfeld des Argentals südlich der Kochermühle“ (4.35.005; 13 ha) im Gebiet der Gemeinde Kressbronn am Bodensee
  • „Seenplatte und Hügelland südlich der Argen“ (4.35.034; <968 ha) in Gebieten der Gemeinde Kressbronn und der Stadt Tettnang
  • „Eiszeitliche Ränder des Argentals mit Argenaue“ (4.35.040; 1621 ha) in Gebieten der Gemeinden Kressbronn, Langenargen, Neukirch und der Stadt Tettnang

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de

Weblinks


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