Schiffskennzeichen

Schiffskennzeichen

Ein Schiffskennzeichen ist ein alphanumerischer Code, der Wasserfahrzeuge auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen eindeutig identifiziert.

Inhaltsverzeichnis

Kennzeichnungspflicht

Gemäß der „Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen“ müssen alle Schiffe, die auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen fahren und eine Motorleistung von mehr als 2,21 kW haben, ein amtliches oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen führen.

Das Kennzeichen muss in mindestens zehn Zentimeter hoher lateinischer Schrift hell auf dunklem Grund oder dunkel auf hellem Grund an beiden Seiten des Bugs oder des Hecks sichtbar fest angebracht sein.

Schiffe, die ausschließlich auf Seeschifffahrtsstraßen fahren und nicht länger als 15 Meter sind, sind auf Seeschifffahrtsstraßen von der Kennzeichnungspflicht befreit. Seeschiffe die länger als 15 Meter sind müssen auch kein Kennzeichen tragen; sie müssen jedoch einen Schiffsnamen und den Namen ihres Heimathafens tragen und im Schiffregister unter ihrem Namen registriert sein.

Kleinfahrzeuge, welche durch das Führen einer Flagge oder durch entsprechende Aufschrift als Behörden- oder Wasserrettungsfahrzeuge einer als gemeinnützig anerkannten Körperschaft gekennzeichnet sind, sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.[1]

Amtliche Kennzeichnung

Es gibt folgende amtliche Kennzeichen für Schiffe:

Kleinfahrzeugkennzeichen

Für Schiffe unter 20 Meter Länge die nur auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen fahren kann das zuständige Wasser- uns Schifffahrtsamt Kennzeichen ein Kennzeichen ausgeben. Dieses Kleinfahrzeugkennzeichen besteht aus Buchstaben (z.B. BS für WSA Braunschweig) und einer Nummer. Zusätzlich wird das Kleinfahrzeugkennzeichen bundesweit als Registrierungs- und Eigentumsnachweis anerkannt.

Ein denkbare Kennzeichen wäre: BS-A 331

Flaggenzertifikat

Schiffe unter 15 Meter Länge können ein Flaggenzertifikat erhalten. Die Nummer des Zertifikates in Verbindung mit dem Buchstaben F kann als amtliches Kennzeichen geführt werden. Das Flaggenzertifikat wird zusätzlich weltweit als Registrierungs- und Eigentumsnachweis anerkannt.

Ein denkbares Kennzeichen wäre: 123456-F

Schiffsbrief

Schiffe, die unter deutsche Flagge auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen fahren und eine Verdrängung von mehr als 10 m³ haben, müssen in das Binnenschiffsregister eingetragen werden. Die im Schiffsbrief eingetragene Binnenschiffsregistrierungsnummer mit dem Zusatzbuchstaben B ergeben das amtliche Kennzeichen. Zusätzlich wird der Schiffsbrief bundesweit als Registrierungs- und Eigentumsnachweis anerkannt.

Ein denkbare Kennzeichen wäre: 123456-B

Schiffszertifikat

Alle Schiffe, die länger als 15 Meter sind und unter deutscher Flagge auf deutschen Seeschiffahrtsstraßen fahren, müssen in das Schiffsregister eingetragen sein. Die im Schiffszertifikat eingetragene Seeschiffsregisternummer gilt bei Binnenfahrten als amtliches Kennzeichen. Alternativ kann auch das vom Register erteilte Unterscheidungssignal als amtliches Kennzeichen für die Binnenfahrt verwendet werden. Das Schiffszertifikat wird zusätzlich weltweit als Registrierungs- und Eigentumsnachweis anerkannt.

Ein denkbare Kennzeichen wäre: DCFX

Amtlich anerkannte Kennzeichnung

Neben den Amtlichen kennzeichen gibt es auch amtlich anerkannte Kennzeichen.

Internationaler Bootsschein

Alle Wasserfahrzeuge, denen ein Internationaler Bootsschein ausgestellt wurde, haben die Möglichkeit die zehnstellige Bootsscheinnummer in Verbindung mit den Buchstaben A, M, oder S (Kennbuchstaben des ausstellenden Vereins) als amtlich anerkanntes Kennzeichen auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen zu führen. Der Internationale Bootsschein wird zusätzlich fast weltweit als Registrierungs- und Eigentumsnachweis anerkannt.

Denkbare Kennzeichen wären: 1234567890-A / 1234567890-M / 1234567890-S

Einzelnachweise

  1. KlFzKV-BinSch §3. www.elwis.de. Abgerufen am 29. August 2011.

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Schiffskennzeichen (Begriffsklärung) — Als Schiffskennzeichen bezeichnet man: amtliche oder amtlich anerkannte Schiffskennzeichen das Unterscheidungssignal, einem Identifikationsmerkmal von Schiffen die Schiffsnummer das von den Wasser und Schifffahrtsämtern ausgegebene… …   Deutsch Wikipedia

  • Schiffsname — Stefan Sibum Der Schiffsname ist der Name eines Schiffes oder Bootes.[1] Bei großen, auf Werften gebauten Schiffen wird er in der Schiffstaufe vergeben und ist am Schiff angebracht …   Deutsch Wikipedia

  • Fuglafjarðar kommuna — Fuglafjørður [ˈfʊglaˌfjøːɹʊɹ] (Dänisch: Fuglefjord) …   Deutsch Wikipedia

  • Fuglafjordur — Fuglafjørður [ˈfʊglaˌfjøːɹʊɹ] (Dänisch: Fuglefjord) …   Deutsch Wikipedia

  • Fuglafjördur — Fuglafjørður [ˈfʊglaˌfjøːɹʊɹ] (Dänisch: Fuglefjord) …   Deutsch Wikipedia

  • Fuglafjørður — [ˈfʊglaˌfjøːɹʊɹ] (Dänisch: Fuglefjord) …   Deutsch Wikipedia

  • Fuglefjord — Fuglafjørður [ˈfʊglaˌfjøːɹʊɹ] (Dänisch: Fuglefjord) …   Deutsch Wikipedia

  • Kennzeichen — Als Kennzeichen bezeichnet man: allgemein ein Merkmal, an dem man eine Person oder einen Gegenstand erkennt die Zulassungsnummer oder Kennung eines Fahrzeugs, insbesondere: bei Kraftfahrzeugen, siehe Kraftfahrzeugkennzeichen (einschließlich… …   Deutsch Wikipedia

  • Flaggenzertifikat — Das Flaggenzertifikat des BSH Das Flaggenzertifikat ist ein international anerkannter amtlicher deutscher Eigentumsnachweis für Sportboote unter 15 Meter Länge, die auf hoher See oder den zur See angrenzenden Gewässern unterwegs sind und andere… …   Deutsch Wikipedia

  • Internationaler Bootsschein — Der Internationale Bootsschein (IBS) ist ein fast weltweit anerkannter Registrierungsnachweis für Sportboote. Er wird im Auftrag der Bundesregierung vom Deutschen Motoryachtverband, Deutschen Segler Verband und dem ADAC ausgegeben[1][2][3].… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”