Abschleppseil

Abschleppseil

Ein Abschleppseil (oder als Gurt auch Abschleppgurt) ist eine Einrichtung zum Verbinden zweier Fahrzeuge zum Abschleppen. Das Abschleppseil darf nach der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nicht länger als fünf Meter sein (siehe § 43 Abs.3 StVZO).[1] Ein Abschleppseil muss deutlich gekennzeichnet sein, beispielsweise durch ein rotes Tuch.

Inhaltsverzeichnis

Ausführung und Verwendung

Abschleppseile sind für die verschiedensten Gewichtsklassen zu haben, übliche Werte liegen zwischen 1900 kg bis 6000 kg. Seile zum Abschleppen sind in der Regel geflochtene Kunststoffseile mit beidseitig angebrachten Karabinern oder Schäkeln, gelegentlich auch mit einer einseitig ausgebildeten größeren Schlaufe. Auch Seile aus Sisal kommen vor. Sie werden fahrzeugseitig in die vorhandene Abschleppöse eingehängt bzw. mittels der Schlaufe befestigt.

Um beim Anfahren oder Beschleunigen bei durchhängendem Seil einen zu starken Ruck zu vermeiden, gibt es auch elastische Abschleppseile, entweder mit eingearbeitetem Gummi oder mit einer Schraubenfeder. Es existieren auch Abschleppseile, die als Flachgurte in einem Rollengehäuse beiderseits federnd aufgewickelt sind. Die Federung dient dazu, dass das Seil immer gespannt ist. Im Normalfall ist die Abschleppöse an den Fahrzeugen vorne links und hinten rechts, so dass das Abschleppseil einen Winkel zur Fahrtrichtung bildet. Dadurch wird auf die Reifen eine Querkraft ausgeübt: der Anfahrruck wird verkleinert. Sind beide Ösen auf der gleichen Seite, lässt sich der Winkel des Seils und der damit verbundene Federungseffekt durch versetztes Fahren erreichen.

Ein Abschleppseil darf nur verwendet werden, wenn bei dem geschleppten Fahrzeug die Bremsen funktionieren und das abzuschleppende Kfz weniger als 4000 kg zulässiges Gesamtgewicht hat. Bei Nutzung eines Abschleppseils ist in Deutschland auf öffentlichen Straßen das Einschalten der Warnblinkanlage beider Fahrzeuge notwendig, siehe dazu auch den Hauptartikel Abschleppen.

Als Alternative zu Abschleppseilen existieren Abschleppstangen. Mit ihnen bleibt der Abstand zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug konstant und es können auch Bremskräfte vom ziehenden Fahrzeug übertragen werden.

Normung

  • Österreich: Ö-Norm V5115
  • Deutschland: TÜV-geprüftes Seil nach DIN 76033

Siehe auch

  • Themenliste Fahrzeugtechnik

Quellen und Einzelnachweise

  1. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) §43

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