Pflegekomplexmaßnahmen-Score

Pflegekomplexmaßnahmen-Score

Der Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) ist ein vom Deutschen Pflegerat entwickeltes Instrument, um innerhalb der professionellen Gesundheits- und Krankenpflege „hochaufwendige Pflege“ im Krankenhaus zu erfassen und im Rahmen der Vergütung abrechnen zu können.

Der PKMS triggert dabei den Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) im Rahmen der DRG-Kalkulation. Werden die im PKMS erhobenen Aufwandspunkte erreicht, kann der OPS 9-20 kodiert werden. Durch den PKMS soll es ab 2012 möglich werden, die Kosten für besonders aufwendige Pflege bei Patienten gegenüber den Krankenkassen abrechnen zu können.

Inhaltsverzeichnis

Hintergründe

Im April 2009 wurde auf dem zweiten Pflegegipfel, zu dem das Bundesgesundheitsministerium Vertreter von Pflegeverbänden und anderen im Gesundheitswesen maßgeblichen Gruppen einlud,[1] das „Förderprogramm Pflege“ verabschiedet. Ziel des Förderprogramms ist es, ca. 17.000 Pflegepersonalstellen innerhalb von drei Jahren aufzubauen. Anlass dafür sind die zunehmenden Qualitätsmängel in der pflegerischen Versorgung in Folge des massiven Stellenabbaus in den letzten Jahren.[2] Die zentralen Zielsetzungen des Krankenhausfinanzierungsreformgesetzes von 2009[3] waren die Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser, Schaffung von neuen Personalstellen im Pflegebereich und eine zielgerichtete G-DRG-Vergütung für die Bereiche im Krankenhaus, die einen erhöhten pflegerischen Aufwand haben.

Im Krankenhausfinanzierungsgesetz Artikel 2 Abs. 10 heißt es hierzu: „[…] Die Vertragsparteien auf Bundesebene nach § 9 beauftragen ihr DRG-Institut, Kriterien zu entwickeln, nach denen ab dem Jahr 2012 diese zusätzlichen Finanzmittel im Rahmen des DRG-Vergütungssystems zielgerichtet den Bereichen zugeordnet werden, die einen erhöhten pflegerischen Aufwand aufweisen."

Der OPS 9-20 sowie der PKMS[4] sind eine Entwicklung des Deutschen Pflegerates im Auftrag der InEK GmbH und der Selbstverwaltungspartner (Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft) zur Realisierung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (§ 4 Abs. 10 KHEntgG).

Zur Realisierung des Gesetzestextes des Krankenhausentgeltgesetzes wurden von einer Expertengruppe, bestehend aus den Selbstverwaltungspartnern und Experten in der Pflege, entsprechende Handlungsempfehlungen ausgearbeitet und beim zweiten Pflegegipfel verabschiedet. Diese sahen vor, dass Indikatoren zur Abbildung „hochaufwendiger Pflege“ entweder in den OPS-Katalog oder als ICD-10-Indikatoren im G-DRG-System aufgenommen werden. Zusätzlich wurde eine „Schärfung“ der PPR (Pflegepersonalregelung) zur Kostenkalkulation vereinbart.[5]

Entwicklung des OPS 9-20, PKMS sowie PPR-A4

Die Arbeitsgruppe des jetzt gültigen PKMS bestand aus 12 Personen aus Pflegewissenschaft und Pflegemanagement, einem Medizininformatiker und einem Vertreter der GKind (Gesellschaft für Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland). Ihren Aussagen zufolge war bei der Entwicklung von OPS 9-20 und PKMS Folgendes von Wichtigkeit:

  • Klare Abgrenzung der bisher in PPR-A3 eingestuften Patienten zu den „hochaufwendigen“ Patienten
  • Berücksichtigung kostenkalkulatorischer Dimensionen. So soll der OPS 9-20 in Verbindung mit dem PKMS im G-DRG-System die Patienten abbilden, die auf Seiten der Kostenkalkulation ca. 300-500 € mehr Pflegeaufwand erzeugen.
  • Trennscharfe Kriterien, um eine inflationäre Kodierung zu vermeiden.[6]

Entwicklung des OPS 9-20

Die genauen Entwicklungsgedanken der Arbeitsgruppe zum OPS 9-20 sind unklar. Es ist aber zu vermuten, dass sich diese an den Vorgaben und der Struktur anderer Komplexkodes orientiert haben. So ist festzustellen, dass der OPS 9-20 von der Struktur und dem Aufbau her viele Parallelen zur Intensivmedizinischen Komplexbehandlung der ICPM aufweist.[7]

Entwicklung des PKMS

Bei der Entwicklung der Indikatoren, die im PKMS formuliert sind, wurde laut Aussagen der Entwickler zum einen induktiv vorgegangen. Hierzu wurden Pflegepersonen in den verschiedensten Facheinheiten und Kliniken befragt, was ihrer Meinung nach die Gründe und Pflegemaßnahmen seien, die als „hochaufwendig“ gelten und einen hohen Zeitaufwand erklären. „Hochaufwendig“ wurde aus kalkulatorischer Sicht definiert. Zum anderen wurden Zeitmessstudien und Echtzeiterhebungen von Pflegemaßnahmen aus zwei Kliniken zugrundegelegt.[6] Genaue Belege über für die Kalkulationsgrundlagen, die dem Instrument zugrunde liegen, sind in der Buchveröffentlichung nicht dargelegt.

Entwicklung der PPR-A4

Damit gewährleistet wird, dass der OPS 9-20 im Datenjahr 2012 auch erlösrelevant werden kann, ist aus kalkulatorischer Perspektive sicherzustellen, dass Kalkulationsdaten der Patienten mit OPS 9-20, die das InEK jährlich von den Kalkulationshäusern erhält, auch höhere Fallkosten nachweisen. Sonst würde eine G-DRG-Gruppierung der Patienten keinen Kostensplit erzeugen und Patienten mit OPS 9-20 würden nicht in eine höhere Aufwandsgruppe fallen.

Die PPR hat neun Aufwandsgruppen und ein Patient kann in der Kostenkalkulation maximal einen Pflegeminutenwert von 215 Minuten erhalten. Vor diesem Hintergrund musste für den „hochaufwendigen“ Patienten eine neue Kalkulationsgrundlage geschaffen werden. Hierfür wurde die PPR-A4 entwickelt. Der PKMS-Tagesaufwandspunktwert triggert die PPR-A4. Derzeit erhält der Patient bei sechs Aufwandspunkten 100 Minuten mehr Pflegezeit für die Kostenkalkulation verrechnet. Somit ist sichergestellt, dass Patienten mit OPS 9-20 auch kostenkalkulatorisch im DRG-System sichtbar werden. Bei der Entwicklung der PPR-A4 wurden die Leistungen für „hochaufwendige Pflege“ der PPR-A4-Aufwandsgruppe den Indikatoren des PKMS zugeordnet und auf Grundlage von Messwerten kalkuliert.[6]

Weiterentwicklung

Der PKMS ist aktuell in der Fassung Version 1.0 im OPS-Katalog als gesetzliche Grundlage zum Nachweis des OPS 9-20 festgelegt. Jedes Jahr können Änderungsanträge durch Fachgremien und Kliniken an das DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information) eingereicht werden. Der Deutsche Pflegerat hat einen Vorschlag zur Verbesserung der ersten Version des PKMS eingereicht. Wie auch bei den anderen OPS-Kodes wird die Weiterentwicklung von Fachverbänden durchgeführt. Der Deutsche Pflegerat hat auf seiner Internetseite über den umfangreichen Anwendertest der überarbeiteten PKMS Version 2.0 berichtet.[8]

Einführung des OPS 9-20 und PKMS

Seit 2010 sind Krankenhäuser in Deutschland aufgefordert, den OPS-Schlüssel 9-20 zu kodieren, wenn Leistungen im Zusammenhang mit „hochaufwendiger Pflege“ bei einem Patienten erbracht wurden. Ab 2012 wird dieser OPS-Kode Erlösrelevanz haben. Hierzu schreibt das InEK im Abschlussbericht zum Datenjahr 2010:

„Für das Datenjahr 2010 stehen erstmals auch Daten des zum 01.01.2010 eingeführten OPS-Kodes für hochaufwendige Pflege von Patienten (Pflegekomplexmaßnahmen-Score – PKMS) zur Verfügung. Die dokumentierten Leistungen sollen als Basis dienen, um den gesetzlichen Auftrag zur zielgerichteten Zuordnung von Finanzmitteln zu Bereichen mit erhöhtem pflegerischem Aufwand (vgl. § 4 Abs. 10 KHEntgG) für das Jahr 2012 umzusetzen.“

Abschlussbericht des InEK [9]

Das bedeutet, dass erbrachte Pflegeleistungen bei „hochaufwendigen Patienten“ in Zukunft bei der Kalkulation nach diagnosebezogenen Fallgruppen (DRG) Einfluss haben werden.

Die Einführung des OPS 9-20 wird unterschiedlich in den Gremien diskutiert. Da es um die künftige Verteilung der Finanzmittel aus dem Förderprogramm geht, ist auch in den Kliniken die Meinung bezüglich des OPS 9-20 unterschiedlich. Da von einer ungleichen Verteilung der Patienten mit „hochaufwendiger Pflege“ ausgegangen werden kann, werden die Kliniken unterschiedlich stark von den Finanzmitteln des Förderprogramms partizipieren.

Grundsätzlich soll mit der Einführung des OPS 9-20 eine langfristig adäquate Versorgung von Patienten mit einem hohen pflegerischen Ressourcenaufwand sichergestellt werden. Dieses hat unter anderem mit dem Kalkulationsinstrument Pflegepersonal-Regelung (PPR), das zur Kostenkalkulation pflegerischer Leistungen in der DRG-Kalkulation in Deutschland verwendet wird, zu tun. Der Hauptkritikpunkt an dem Instrument ist, dass nur ein maximaler Minutenwert von ca. 215 Minuten pro Tag kostenkalkulatorisch berücksichtigt werden kann, es aber durchaus Patienten im Krankenhaus gibt, die z. B. das Vierfache an Pflegezeit benötigen. Dadurch kommt es im Kalkulationssystem zu Kompressionseffekten. Das bedeutet, dass Patienten die pflegerisch „hochaufwendig“ sind, zu wenig in der Vergütung berücksichtigt werden, und Patienten, die geringen pflegerischen Aufwand in Anspruch nehmen, umgekehrt zu viel. Ein zentrales Ziel der Entwicklung des OPS 9-20 mit PKMS war es, künftig für eine adäquate Finanzierung von „hochaufwendigen Patienten“ zu sorgen. Dieses geschah vor dem Hintergrund einer angenommenen Ungleichverteilung der Patientenfälle in den Kliniken, die als „hochaufwendig“ im Sinne des pflegerischen Ressourcenverbrauches gelten.[10][11]

Kliniken stehen in Deutschland unter starkem ökonomischem Druck und Pflegepersonal wurde bisher aus dieser Perspektive als „Kostenfaktor“ betrachtet.[11] Mit der Einführung des OPS 9-20 könnte sich dieser Blickwinkel verändern. Pflegeleistungen können in Zukunft ebenso Auswirkungen auf die Erlössituation haben wie medizinische Leistungen. Im Jahr 2011 ist zu beobachten, dass Kliniken sich verstärkt um die Umsetzung der Expertenstandards sowie die Nutzung pflegerischer Konzepte wie die aktivierende therapeutische Pflege kümmern, die im PKMS gefordert werden. Die ersten positiven Auswirkungen wurden in einem Vortrag auf dem Symposium des Deutschen Pflegerates am 27. Mai 2011 in Berlin berichtet.[12]

OPS 9-20, Version 2011

Der OPS 9-20 „hochaufwendige Pflege“ zählt zu den sogenannten Komplexbehandlungen.[13] Im Jahr 2010 wurde der OPS 9-20 in den Katalog der Operationen- und Prozedurenschlüssel aufgenommen .

Definition

Ein Prozedurenschlüssel zur Fallgruppierung im Rahmen der G-DRG-Kalkulation (German-DRG = Adaption in Deutschland). Nachfolgend der Wortlaut des OPS 9-200 aus dem OPS-Katalog 2011 (DIMDI):

9-200 Hochaufwendige Pflege von Erwachsenen

Exkl.: :Hochaufwendige Pflege von Kindern und Jugendlichen (PKMS-J) (9-201) :Hochaufwendige Pflege von Kleinkindern (PKMS-K) (9-202)

Hinweis: Ein Kode aus diesem Bereich ist für Patienten ab dem Beginn des 19. Lebensjahres anzugeben.

Mindestmerkmale:

  • Ein Kode aus diesem Bereich ist anzugeben, wenn in einem oder mehreren Leistungsbereichen die Bedingungen des Pflegekomplexmaßnahmen-Scores für Erwachsene [PKMS-E] erfüllt sind.
  • Die sich daraus ergebenden Aufwandspunkte werden täglich addiert. Die Gesamtanzahl der Aufwandspunkte errechnet sich aus der Summe der täglich ermittelten Punkte aus dem PKMS-E über die Verweildauer des Patienten.
  • Aufwandspunkte, die am Aufnahme- und/oder Entlassungstag entstehen, werden mitberücksichtigt.
  • Die pflegerischen Leistungen werden durch examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/Innen oder unter deren Verantwortung erbracht.
  • Die zu verwendenden Parameter des PKMS-E und weitere Nutzungshinweise sind im Anhang zum OPS zu finden.
- 9-200.0 43 bis 71 Aufwandspunkte
-9-200.1 72 bis 100 Aufwandspunkte
-9-200.2 101 bis 128 Aufwandspunkte
-9-200.3 129 bis 157 Aufwandspunkte
-9-200.4 158 und mehr Aufwandspunkte


Für die Altersgruppen Kinder und Jugendliche gibt es jeweils einen eigenen OPS.

PKMS, Version 2011

Zur Kodierung des OPS 9-20 wird als Nachweis für erbrachte „hochaufwendige Pflege“ der PKMS erfasst. Hierbei handelt es sich um eine Auflistung von Gründen und Pflegemaßnahmen, die bei „hochaufwendigen Patienten“ einen hohen pflegerischen Ressourcenverbrauch erklären können. Den Indikatoren sind Aufwandspunkte hinterlegt, die entsprechend genutzt werden, um sowohl den OPS 9-20 als auch die PPR-A4 zu triggern. Der PKMS übernimmt damit die gleiche Funktion des Nachweises für erbrachte Leistungen im Krankenhaus, wie dieses bei anderen Komplexkodes, z. B. 8-980 Intensivmedizinische Komplexbehandlung (Basisprozedur), auch der Fall ist.

Definition

Nachfolgend der Wortlaut aus dem OPS-Katalog 2011 des DIMDI:

"Der PKMS ist ein von der Expertengruppe des DPR (Deutscher Pflegerat) entwickeltes Instrument zur Abbildung der Pflege von hochaufwendigen Patienten im Krankenhaus auf „Normalstationen“. Diese hochaufwendige Pflege geht über die normale volle Übernahme von Pflegetätigkeiten in mindestens einem der 4 Leistungsbereiche Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung, Bewegen/Lagern/Mobilisation/Sicherheit deutlich hinaus und/oder im Bereich Kommunizieren/Beschäftigen besteht ein wesentlich höherer Bedarf als beim durchschnittlichen Patienten mit besonderen Leistungen (vgl. PPR (Pflege-Personalregelung) Stufe A3 der entsprechenden Altersstufe). Es wurden drei unterschiedliche PKMS entwickelt, da die hochaufwendige Pflege in den verschiedenen Altersstufen unterschiedlich operationalisiert ist:

  • für Erwachsene (PKMS-E): ab dem Beginn des 19. Lebensjahres
  • für Kinder und Jugendliche (PKMS-J): ab dem Beginn des 7. Lebensjahres bis zum Ende des 18. Lebensjahres
  • für Kleinkinder (PKMS-K): ab dem Beginn des 2. Lebensjahres bis zum Ende des 6. Lebensjahres

Die Struktur und Logik der drei Scores sind gleich und bei der Anwendung ist Nachfolgendes grundsätzlich zu beachten. Die Punktwerte drücken den mindestens anfallenden pflegerischen Aufwand bei einem hochaufwendigen Patienten aus. Die Gründe für hochaufwendige Pflege sind einmalig und bei Änderungen des Patientenzustandes zu erfassen und die Pflegeinterventionen sind durch eine tägliche (Kalendertag) Leistungsdokumentation nachzuweisen.

Damit ein Leistungsmerkmal zutrifft, muss einer der Gründe für hochaufwendige Pflege in dem entsprechenden Leistungsbereich vorliegen und ein entsprechend angeführtes Pflegeinterventionsprofil zu treffen....."'

Geltungsbereich des PKMS 2011

In dem OPS 9-20 sind derzeit keine Ausschlüsse formuliert. Daher sind im Moment nur die im PKMS formulierten Einschränkungen zu beachten. Wichtig ist, dass der PKMS nur auf „Normalstation“ kodiert werden darf. Als „Normalstation“ werden alle Stationen in einer Klinik gewertet, die keine Stroke units, IMC (Intermediate Care-Stationen) und Intensivstationen sind. Siehe hierzu die FAQs. [14]

Aufbau und Funktionsweise des PKMS 2011

Jeder PKMS (E, J, K) formuliert in den Leistungsbereichen

  • Körperpflege
  • Ernährung
  • Ausscheidung
  • Bewegen/Lagern/Mobilisieren/Sicherheit
  • Kommunizieren/Beschäftigen

Gründe und Pflegemaßnahmen, die typisch für „hochaufwendige Pflege“ sind.

PKMS-Gründe und -Pflegemaßnahmen

Der PKMS-E (Erwachsene) hat 35 unterschiedliche Gründe für "hochaufwendige Pflege" definiert. Bei den Gründen handelt es sich um Patientenzustände, -verhalten oder Pflegeprobleme, wie z. B. G10 aus dem Leistungsbereich Bewegen/Lagern/Mobilisieren/Sicherheit, Hohes Dekubitusrisiko oder G1 im Leistungsbereich Körperpflege, Abwehrverhalten/Widerstände bei der Körperpflege. Der Grund G1 Abwehrverhalten/Widerstand könnte z. B. bei einem Patienten mit Demenz zutreffen, wenn dieser entsprechende im PKMS formulierte Kennzeichen zeigt. Insgesamt wurden 25 Maßnahmen-Pakete im PKMS-E formuliert. Die Gründe und die Pflegemaßnahmen sind miteinander verknüpft. Das bedeutet, dass bei bestimmten Gründen nur bestimmte Pflegemaßnahmen im Sinne des PKMS zu Aufwandspunkten führen. So wurde dem Grund G1 des Beispiels die "Maßnahmen-Pakete" A1 oder A3 zugeordnet. Die Pflegeperson entscheidet abhängig von der Patientensituation, welche Pflegemaßnahmen erbracht werden. In den nachfolgenden Grafiken werden die zulässigen Pflegemaßnahmen zu G1 dargestellt.

PKMS (2011) Auszug

Bei einem Patienten, der beispielsweise infolge einer Demenz bei der Körperpflege Abwehrverhalten zeigt, liegt der Grund G1 vor.

PKMS (2011) Auszug

Als Pflegemaßnahme kann z. B. eine therapeutisch beruhigende Körperwaschung durchgeführt werden. Wurde diese durch eine Pflegeperson erbracht, können die Aufwandspunkte für den Leistungsbereich Körperpflege gezählt werden.

Sind sowohl der Grund vorhanden, als auch die Pflegemaßnahme durchgeführt, dürfen die PKMS-Aufwandspunkte des jeweiligen Leistungsbereiches gezählt werden. Die Umsetzung der PKMS-Dokumentation kann von den Kliniken individuell gestaltet werden. Die PKMS-Dokumentation kann in die tägliche Pflegedokumentation integriert oder auf einem gesonderten Erhebungsbogen erfasst werden. Auch die Erfassung mit einer Software ist zulässig.

Aufwandspunkte des PKMS

Die Aufwandspunkte werden täglich addiert und über die gesamte Verweildauer gesammelt. Die Aufwandspunkte triggern den OPS 9-20 und die PPR-A4. Laut Entwickler steht hinter den Aufwandspunkten die kalkulierte Pflegezeit. Ein Aufwandspunkt entspricht ca. 30 Minuten Pflegezeit. Für die Leistungsbereiche gibt es unterschiedliche Punktwerte.[6]

Kritik am PKMS

Für die Krankenhäuser entsteht ein zusätzlicher Dokumentationsaufwand.[15] In verschiedenen Quellen wird ein Zeitaufwand von ca. 10 Minuten pro Tag und Patient angegeben.[16][17] Des Weiteren muss jede Pflegeperson, die gemäß PKMS kodieren soll, entsprechend geschult werden. Einrichtungen berichten, dieses dauere bis zu vier Stunden. [18] Die Testgüte des PKMS wird kritisch diskutiert, ebenso wird die Sorge geäußert, ob der PKMS die Fähigkeit im DRG-System hat, die Kalkulation so zu beeinflussen, dass die Fördergelder des Sonderprogramms Pflege in vollem Umfang verteilt werden. In diesem Zusammenhang wird die niedrige Fallzahl der Patienten diskutiert, die einen OPS 9-20 erhalten. Ebenso wird die Abhängigkeit des Scores von der Falliegedauer der Patienten thematisiert.[18] Eine zentrale kritische Diskussion wird über die Ausschlusskriterien des PKMS geführt. So wird z. B. der Ausschluss der Intermediate Care-Stationen kritisiert. Es wird bemängelt, dass gerade auf diesen Stationen die Patienten mit „hochaufwendiger“ Pflege zusammengezogen werden.[18] Eine Diskussion auf Item-Ebene konzentriert sich auf die vorgegebenen Milliliter-Angaben bei der Flüssigkeitszufuhr, die oftmals von Patienten nicht erreicht werden.[18] Einige Kliniken haben scheinbar die PKMS-Dokumentation losgelöst von der Regeldokumentation eingeführt. Dadurch kommt es zu einer Doppeldokumentation, wie es z. B. dem Erfahrungsbericht einer Einrichtung zu entnehmen ist. Damit erhöht sich der tägliche Dokumentationsaufwand auf ca. 15 Minuten, verteilt auf drei Dienstschichten.[19]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. afp-Meldung im Deutschen Ärzteblatt 2009. Abgerufen am 7. Juli 2011.
  2. Careum-Stiftung Zürich am 10. April 2009: Zweiter Pflegegipfel: Maßnahmen für bessere Pflege im Krankenhaus verabschiedet. Abgerufen am 7. Juli 2011.
  3. Gesetzestext: Gesetz zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 (Krankenhausfinanzierungsreformgesetz - KHRG)Vorlage:§§/Wartung/buzer
  4. PKMS beim DIMDI. Abgerufen am 7. Juli 2011.
  5. Bundesministerium für Gesundheit, April 2009: Handlungsempfehlungen zur genaueren Abbildung von pflegerisch hochaufwendigen Fällen im G-DRG- System. Abgerufen am 7. Juli 2011.
  6. a b c d Pia Wieteck (Hrsg.): Handbuch 2011 für PKMS und PPR-A4 und OPS 9-20. RECOM-Verlag, Kassel 2011, ISBN 978-3-89752-124-7.
  7. Komplexbehandlung bei DIMDI. Abgerufen am 7. Juli 2011.
  8. Presseinformation des Deutschen Pflegerats vom 11. März 2011: PKMS-E 2.0 besteht umfangreichen Anwendertest. Abgerufen am 7. Juli 2011.
  9. Abschlussbericht des InEK. Abgerufen am 7. Juli 2011. (Link nicht mehr abrufbar)
  10. Lisa Schröder, Pia Wieteck: Pflege im DRG-System – Mit PKMS erlösrelevant abrechnen. In: Heilberufe 4/2010.; Melanie Ermert, Kornelia Cordes: Ein Paradigmenwechsel in der Krankenhausfinanzierung Pflege macht ihr Handeln transparenter und erstmalig abrechenbar. Die Einführung des Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) in einem Krankenhaus mit drei Eingängen. In: Praxis Pflegen. Das Projekt ist eine Beilage der Zeitschrift Jg. 2, 2010, S. 10-15.; Sabine Bartholomeyczik: Reparaturbetrieb Krankenhaus, DRGs und ihre Auswirkungen aus Sicht der Pflege. 2007.
  11. a b Dr.-med-Mabuse Nr. 166: Sabine Bartholomeyczik:Reparaturbetrieb Krankenhaus DRGs und ihre Auswirkungen aus Sicht der Pflege. Abgerufen am 7. Juli 2011.
  12. RECOM: Bericht über das Symposium „Pflege und DRG“. Am 26. und 27. Mai 2011 Berlin Wannsee-Akademie. Veranstalter: Deutscher Pflegerat vom 1. Juni 2011. Abgerufen am 7. Juli 2011.
  13. Fiori, Wolfgang, Bunzemeier, Holger; Roeder, Norbert: (2009) Segen und Fluch der Abbildung der Spezialisierung über OPS-Komplexbehandlungen In: Das Krankenhaus (11) S. 1065-1075
  14. Wieteck, Pia; Lutterbüse, Nicola; Dirschedl, Peter; Euler, Hans-Ulrich: Fragen und Antworten zu OPS 9-20, PKMS-E, K, J und PPR A4 Stand Januar 2011. Abgerufen am 7. Juli 2011.
  15. G-DRG Diskussionsforum PKMS http://mydrg.de/ Informationsplattform zur Gesundheitswirtschaft
  16. Horndasch, Erwin: OPS 9-20 und PKMS - Herausforderungen in der Dokumentation. In: Forum der Medizin, Dokumentation und Medizin, Informatik Jg. 4, 2010, S. 132-136.;
  17. Plenge, Renate; von Eicken, Michael: Erfahrungsbericht des katholischen Klinikum Bochum gGmbH IN: Pia Wieteck (Hrsg.): Handbuch 2011 für PKMS und PPR-A4 und OPS 9-20. RECOM-Verlag, Kassel 2011, ISBN 978-3-89752-124-7.
  18. a b c d Mai, Markus; Aloys Adler; Ester Ehrenstein; Sascha Krames; Sigrid Krause; Stefan Uhl, Wetzorke, Oliver; Oliver Wetzorke:: Fluch oder Segen für die Pflege? Der Pflegekomplexmaßnahmenscore (PKMS) wirft eine Reihe von Problemen auf. In: KU Gesundheitsmanagement Jg. 80, 5/2011, S. 46-50. 2011.|
  19. Richter, Ricardo; von Juterzenka Ulrike: Erfahrungsbericht des Wartburgkreises. In:Pia Wieteck (Hrsg.): Handbuch 2011 für PKMS und PPR-A4 und OPS 9-20. RECOM-Verlag, Kassel 2011, ISBN 978-3-89752-124-7.

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