Verkehrsfachwirt

Verkehrsfachwirt

Der Verkehrsfachwirt ist eine branchenorientierte kaufmännische Aufstiegsfortbildung, die der Meisterprüfung im Handwerk (HWK) entspricht und mit einer Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer abschließt.

Inhaltsverzeichnis

Arbeitsgebiete und Aufgaben

Geprüfte Verkehrsfachwirte sind befähigt im Güterverkehr, im Personenverkehr oder in der Verkehrsinfrastruktur eigenständig bei der kaufmännischen Steuerung von Unternehmen der Verkehrswirtschaft mitzuarbeiten. Sie konzipieren und realisieren Verkehrsdienstleistungen unter Einsatz vorhandener Verkehrsträger im Rahmen der geltenden rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Bedingungen. Sie setzen betriebswirtschaftliche und personalwirtschaftliche Steuerungsinstrumente des Unternehmens für die Realisierung von Verkehrsdienstleistungen ein, sie führen Mitarbeiter und Projektteams und kommunizieren und kooperieren dienstleistungsorientiert mit Partnerunternehmen und Kunden.

Fortbildungsinhalte

Gesetzliche Basis der Ausbildung ist die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Verkehrsfachwirt/Geprüfte Verkehrsfachwirtin (VerkPrV). [1]

Grundlegende Qualifikationen sind danach
  • Kaufmännische Steuerung und Personalwirtschaft
  • Verkehrswirtschaft und Verkehrsdienstleistungen
  • Führung, Kommunikation und Kooperation
Spezifische Qualifikationen
  • Güterverkehr
  • Personenverkehr
  • Verkehrsinfrastruktur

Fortbildungsdauer

Die Fortbildung kann in Vollzeit[2] oder berufsbegleitend absolviert werden, dauert in der Regel zwischen 3 und 24 Monaten und schließt mit einer Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer ab.

Prüfungszulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer kann zugelassen werden, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Speditionskaufmann, Reiseverkehrskaufmann, Kaufmann für Verkehrsservice, Servicekaufmann im Luftverkehr, Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Luftverkehrskaufmann oder Schifffahrtskaufmann oder eines anderen kaufmännischen Ausbildungsberufs der Verkehrswirtschaft und danach eines mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

nachweist

Prüfungsdurchführung und Abschluss

Die Prüfung umfasst einen grundlegenden sowie einen spezifischen Wahlpflichtteil. Nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungsteile vergibt die prüfende IHK den öffentlich-rechtlich anerkannten Abschluss zum/zur Geprüften Verkehrsfachwirt/-in (IHK).

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Verkehrsfachwirt/Geprüfte Verkehrsfachwirtin vom 23. Dezember 1998 (BGBl. I S. 4065)
  2. Geprüfte/-r Verkehrsfachwirt/-in (IHK) in Vollzeit

Weblinks


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