Datenbank (Recht)

Datenbank (Recht)

Mit der wachsenden Bedeutung von Datenbanken in der "Informationsgesellschaft" und der zunehmend unproblematischen Leistungsübernahme durch digitales Kopieren stieg auch das Schutzbedürfnis für Datenbanken. Der Schutz für Datenbank ist Teil des Rechtsgebietes "geistiges Eigentum".

Inhaltsverzeichnis

Schutzsystematik

Datenbanken werden in Europa durch das Datenbankurheberrecht, durch das sui-generis-Recht für Datenbanken und durch den ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutz geschützt.

  1. Der Urheberschutz für Datenbanken (siehe Datenbankwerk) entsteht, wenn die Datenbank Schöpfungshöhe aufweist. Das ist dann der Fall, wenn entweder die Auswahl oder die Anordnung der Elemente wertende Entscheidung erkennen lässt.
  2. Das sui-generis-Recht (siehe Datenbankherstellerrecht) entsteht dagegen, wenn die Beschaffung oder die Darstellung auf einer wesentlichen Investition beruht.
  3. Der ergänzende wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz entsteht, wenn die Datenbank wettbewerbliche Eigenart aufweist.[1]

Definition des Datenbankbegriffes

Eine Datenbank ist eine Sammlung von Werken, Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die systematisch oder methodisch angeordnet und einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel oder auf andere Weise zugänglich sind. Die Definition gilt gleichermaßen für das sui-generis-Recht wie für das Datenbankurheberrecht.

Entstehungsgeschichte

Die europäische Datenbankrichtlinie 96/9/EG hat den Schutz für Datenbanken in Europa harmonisiert. Neugeschaffen wurde durch die Richtlinie das sui-generis-Recht (siehe Datenbankherstellerrecht).

Literatur

  • Matthias Leistner: Der Rechtsschutz von Datenbanken im deutschen und europäischen Recht, München, Diss, 2000, Verlag C.H. Beck.
  • Guido Westkamp: Der Schutz von Datenbanken und Informationssammlungen im deutschen und britischen Recht, München, Diss, 2003, Verlag C.H. Beck.
  • Timo Ehmann: Datenbankurheberrecht, Datenbankherstellerrecht und die Gemeinschaft der Rechtsinhaber, GRUR 2008, 474ff.
  • Sören Rieger: Der rechtliche Schutz wissenschaftlicher Datenbanken, Bayreuth, Diss, 2010, Mohr Siebeck.

Einzelnachweise

  1. BGH GRUR 1999, 923ff. - Tele-Info-CD
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Datenbank — Verzeichnis; Liste; Aufstellung; Tabelle; Register; Aufzählung; Gliederung; Auflistung; Datensammlung; elektronischer Karteikasten (umgangssprachlich) * * * …   Universal-Lexikon

  • Recht Chinas — Das Recht Chinas bezeichnet die Gesamtheit gerichtlich durchsetzbarer gesellschaftlicher Normen in China. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgeschichte 1.1 Traditionelle chinesische Rechtskultur 1.2 Kulturrevolution …   Deutsch Wikipedia

  • Recht Namibias — Das Recht Namibias bezeichnet die Gesamtheit gerichtlich durchsetzbarer gesellschaftlicher Normen in Namibia. Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgeschichte 2 Rechtsquellen 3 Verfassungsrecht 4 Gerichts …   Deutsch Wikipedia

  • Datenbank — 1. Selbstständige, auf Dauer und flexiblen und sicheren Gebrauch ausgelegte ⇡ Datenorganisation, die sowohl eine Datenbasis als auch eine zugehörige Datenverwaltung (⇡ DBMS) umfasst. Eine D. dient dazu, eine große Menge von ⇡ Daten strukturiert… …   Lexikon der Economics

  • Abkürzungen/Gesetze und Recht — Eine Liste von Abkürzungen aus der Rechtssprache. Inhaltsverzeichnis A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z A …   Deutsch Wikipedia

  • Waffenkontrolle (Recht) — Die Waffenkontrolle (engl. gun control, arms control, gun politics) bestimmt die gesetzlichen Vorgaben eines Staates in Bezug auf Herstellung, Handel und Zugang zu Waffen. Der Konsens zwischen einem totalen Verbot und einem freien,… …   Deutsch Wikipedia

  • Marke (Recht) — Fiktive Bild /Wortmarke. (Das kleine „SM“ Symbol rechts oben lässt erkennen, dass es sich um eine Dienstleistungsmarke (service mark) handelt, die zur Eintragung in einem Markenregister angloamerikanischer Prägung angemeldet ist.) Eine Marke oder …   Deutsch Wikipedia

  • Virtuelle Fachbibliothek Recht — Die Virtuelle Fachbibliothek Recht (ViFa Recht) ist eine virtuelle Fachbibliothek, die Fachinformationen im Internet auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft in einem Internetportal unter einer einheitlichen Oberfläche zur Recherche bereitstellt.… …   Deutsch Wikipedia

  • CELEX (Datenbank) — CELEX URL http://eur lex.europa.eu (eingebettet) Anbieter Amt für Veröffentlichungen der EG Sprachen Alle Amtssprachen der EU Inhalte Rechtsvorschriften der EU CELEX („Communitatis Europeae Lex“) ist eine der ältesten juristischen Datenbanken und …   Deutsch Wikipedia

  • Dortmunder Datenbank — Die Dortmunder Datenbank (kurz DDB) ist eine Sammlung thermophysikalischer und thermodynamischer Daten reiner Stoffe und Stoffgemische. Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Geschichte 3 Verfügbarkeit 4 Siehe auch …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”