Düsseldorfer Abkommen

Düsseldorfer Abkommen

Das Düsseldorfer Abkommen war eine Zwölf-Punkte-Erklärung der britischen Federation of British Industries und der deutschen Reichsgruppe Industrie zu einer engen Kooperation der britischen und deutschen Industrie. Vorausgegangen waren die Verständigungen der Industrien beider Länder im Internationalen Stahlkartell und in der Internationalen Kokskonvention von 1937.

Vorbesprechungen fanden am 21. und 22. Dezember 1938 statt. Die Hauptkonferenz fand am 15. März 1939 in Düsseldorf statt.

In dem Abkommen wurden Regelungen zu Preisfragen und ebenso Fragen zur Aufteilung von Märkten fixiert, so dass man von einem Kartell sprechen kann. Man sprach von „marktzerstörender Konkurrenz“ und „ungesundem Wettbewerb“.

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