Fluppen-Affäre

Fluppen-Affäre

Als Fluppen-Affäre wurde ein Zigarettenschmuggel durch nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete der FDP bekannt. Der Abgeordnete Friedrich Wilke hatte auf einer Fraktionsreise sechs Stangen Zigaretten von Polen nach Deutschland eingeführt, erlaubt war zu dieser Zeit nur eine Stange. Dabei halfen unter anderem der innenpolitische Sprecher der Fraktion Horst Engel, die Referentin für Innen- und Rechtspolitik Judith Pirscher und der Abgeordnete Dietmar Brockes. Der Vorgang, der von einem mitreisenden Journalisten veröffentlicht wurde, führte zu einer Reihe von Berichten in mehreren Medien und wurde auch von anderen Parteien im NRW-Landtagswahlkampf 2005 wieder aufgegriffen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) prüfte ein Ermittlungsverfahren, da sich für sie ein Anfangsverdacht wegen Steuerhinterziehung gegen Friedrich Wilke ergab und für die anderen Beteiligten der Verdacht auf Beihilfe/Mittäterschaft bei der Steuerhinterziehung. Wegen Geringfügigkeit des Vergehens wurde jedoch gegen keinen der Beteiligten ein Verfahren eröffnet. Die Zigaretten wurden nachverzollt.

Inhaltsverzeichnis

Der Schmuggel

Ende März 2004 hatte die NRW-Landtagsfraktion der FDP eine mehrtägige Reise nach Brandenburg unternommen, um sich über die Situation vor der EU-Osterweiterung zu informieren. Am Vormittag des 30. März hatten die Abgeordneten im Rathaus von Frankfurt (Oder) mit Vertretern von Zoll und Polizei über die Kriminalität an der Grenze gesprochen, auch über Zigarettenschmuggel. Nach dem Mittagessen auf der polnischen Seite der Oder in Słubice erkundeten die Abgeordneten noch die Stadt. Dabei kaufte Friedrich Wilke sechs Stangen Zigaretten zu je 10,50 Euro und sparte so gegenüber dem Preis in Deutschland rund 130 Euro. Vor den Grenzkontrollen verteilte Wilke die sechs Stangen auf mehrere Personen, nach der Grenze nahm er die insgesamt 1.200 Zigaretten wieder an sich.

Veröffentlichung

Ein Journalist, der die Politiker auf deren Einladung hin begleitete, beobachtete den Vorfall und veröffentlichte ihn in der taz. Friedrich Wilke gestand den Schmuggel ein. Er sagte, er habe allerdings nicht bewusst geschmuggelt. „Ich habe das früher schon mal im Ausland gemacht und war mir keine Straftat bewusst“, sagte er etwa der Deutschen Presse-Agentur. Er habe gedacht, dass eine Person eine Stange Zigaretten einführen dürfe – egal ob für sich selbst oder jemand anderen. Die Rechtslage ist allerdings anders. Hans-Henning Kühne vom Frankfurter Hauptzollamt erklärte in der taz: „Es ist unzulässig, wenn jemand vor dem Grenzübertritt mehrere Stangen Zigaretten an mehrere Personen verteilt, um die Zahlung von Einfuhrabgaben zu umgehen. Die Einfuhr ist rechtswidrig, es handelt sich um Steuerhinterziehung.“

Reaktionen

Horst Engel wies in ersten Medienberichten den Vorwurf des Schmuggels zurück. Zwar habe Wilke die Zigaretten gekauft, sie bis zur Grenze transportiert, er habe dann vor den Kontrollen eine Stange genommen und sie danach wieder Wilke gegeben. Aber die Zigaretten seien für ihn selbst gewesen. Wilke habe ihm lediglich das Geld beim Kauf vorgestreckt. Er habe ihm das Geld für die Packung hinterher im Reisebus gegeben und die Stange Zigaretten endgültig an sich genommen. Er sei zwar Nichtraucher, aber die Zigaretten seien als Geschenk gedacht gewesen, für seinen Schwager zu Ostern. Wie die Rheinische Post berichtete, vermisst Horst Engel den Rückhalt seines Parteivorstandes in der Affäre. Er habe erwartet, dass sich die „so genannte Führung“ vor ihre Abgeordneten stelle, sagte er der in Düsseldorf erscheinenden Zeitung. Der Pressesprecher der Fraktion sagte in der taz, dass sich Fraktionschef Ingo Wolf „auf keinen Fall äußern wird“. Inzwischen äußert sich auch Horst Engel gegenüber den Medien nicht mehr zu der Affäre.

Neben der taz berichtete unter anderem die Süddeutsche Zeitung, die Frankfurter Rundschau, die Berliner Zeitung, Die Welt, der Deutschlandfunk, der Tagesspiegel und die Bild-Zeitung über den Vorfall. Bündnis 90/Die Grünen erwähnten ihn in einem ihrer Flyer zur NRW-Landtagswahl 2005.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) erfuhr über die Medien von dem Fall und erwog die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens, auch dies wurde wiederum in den Medien berichtet. Im Ergebnis wurden die Zigaretten schließlich nachverzollt und das Ermittlungsverfahren nicht eröffnet.

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