Albert Widmann

Albert Widmann

Albert Widmann (* 8. Juni 1912 in Stuttgart; † 24. Dezember 1986 in Stuttgart-Stammheim) war zur Zeit des Nationalsozialismus SS-Sturmbannführer und Leiter des Referats für Chemie und Biologie im Reichssicherheitshauptamt. Er entwickelte für die Aktion T4 die Vergasung mit CO-Gas und erprobte 1941 für die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD in Weißrussland die Tötung von Menschen mit Sprengstoff und Gas.

Inhaltsverzeichnis

Herkunft und Studium

Der Sohn eines Lokomotivführers studierte Chemie an der Technischen Hochschule Stuttgart und arbeitete anschließend dort als wissenschaftlicher Assistent im Organisch-Pharmazeutischen Institut. Im September 1938 promovierte Widmann zum Dr.-Ing.

Schon als Student war Widmann dem Nationalsozialistischen Kraftfahrkorps beigetreten. Im Mai 1937 wurde er Mitglied der NSDAP.

Im Kriminaltechnischen Institut

Vom Leiter des Kriminaltechnischen Instituts der Sicherheitspolizei (KTI) im Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) Walter Heeß wurde Widmann zur Aufklärung eines Sprengstoffunglücks nach Berlin geholt. Heeß hatte ebenfalls an der Technischen Hochschule Stuttgart studiert und war dem Organisch-Pharmazeutischen Institut nach wie vor verbunden. Er kannte daher Widmann und stellte ihn nach dessen Bewährung ab dem 1. September 1938 als wissenschaftlichen Mitarbeiter für das Fachgebiet Chemie im KTI ein. Nach seinem Antritt dort, wurde Widmann im Rang eines SS-Untersturmführers in die SS aufgenommen [1]. Ein Jahr später wurde das Reichskriminalhauptamt mitsamt dem KTI im September 1939 ins Reichssicherheitshauptamt integriert. Das KTI wurde als Amt V zu einem Amt des Sicherheitshauptamtes. Zuletzt war Widmann Referatsleiter des Referates V D 2 (Chemie und Biologie) im KTI.

Bei der Aktion T4

Widmann wurde nach eigener Aussage vom Leiter des Reichskriminalpolizeiamtes Arthur Nebe mit der Giftbeschaffung für die Aktion T4, beauftragt und mit der Kanzlei des Führers zusammenzuarbeiten, die intern die Aktion führte und steuerte.

Im Urteil des Landgerichts Stuttgart heißt es dazu [2]:

„Bereits im Planungsstadium informierte Nebe […] den Angeklagten darüber, dass die Euthanasie beschlossene Sache sei, und dass das KTI hierbei eine beratende Funktion zu übernehmen habe. Die Fragen des Angeklagten, ob Menschen oder Tiere getötet werden sollten, tat Nebe mit dem Hinweis ab, dass weder Menschen noch Tiere, sondern ‚Tiere in Menschengestalt‘ getötet würden. Auf Frage des Angeklagten wies Nebe darauf hin, dass ihn (den Angeklagten) keine Verantwortung treffe und dass das Ganze durch ein Gesetz legalisiert werde. Kurz darauf wurde der Angeklagte zur Kanzlei des Führers bestellt und dort von Brack [Oberdienstleiter Viktor Brack, Leiter des Hauptamtes II der Kanzlei des Führers, d.V.], wahrscheinlich im Beisein von Dr. Hefelmann, von Hegener und Nebe, in das Euthanasieprogramm eingeweiht und um seinen Rat als Chemiker hinsichtlich der in Betracht kommenden Mittel und deren tödliche Dosis angegangen. Zur Debatte standen u.a. Morphium, Scopolamin, Blausäure und CO-Gas. Da sich der Angeklagte früher bereits mit einem Fall von CO-Vergiftung hinsichtlich Wirkung und Nachweisbarkeit eingehend beschäftigt und darüber einen Bericht, der an sämtliche kriminaltechnischen Institute im Reich gehen sollte, verfaßt hatte, schlug er schließlich - möglicherweise nach entsprechenden Versuchen an Tieren im KTI - Brack die Verwendung von reinem CO-Gas zur Tötung der vorgesehenen Geisteskranken vor. Zur praktischen Durchführung riet er, das Gas nachts in die Krankensäle einzuleiten und so die betreffenden Geisteskranken einzuschläfern. Bei einer weiteren Besprechung bei Brack in der Kanzlei des Führers wurde der Angeklagte, was ihm schon Nebe angedeutet hatte, beauftragt aus Tarnungsgründen die Beschaffung und Lieferung des CO-Gasflaschen durch das KTI zu übernehmen, da derartige Bestellungen, ohne dass Argwohn aufkomme, nicht von einer Parteidienststelle, insbesondere nicht von der Kanzlei des Führers, erfolgen könnten.“

„Probevergasung“ im Zuchthaus Brandenburg

Dr. Widmann war auch beteiligt bei einer ersten „Probevergasung“ von Kranken im Januar 1940 im alten Zuchthaus Brandenburg, an der unter anderem die „Euthanasie“-Beauftragten Hitlers, Karl Brandt und Philipp Bouhler, sowie Leonardo Conti, der für Gesundheitsfragen zuständige Staatssekretär des Reichsministeriums des Innern, teilnahmen. Widmann gab die Anweisungen für die mit der Ausführung vorgesehenen Ärzte. Durch ein Guckloch in der Türe zur Gaskammer konnten Wirkung und Dauer des Vergasungsprozesses beobachtet werden.

Von der KTI zur Kanzlei des Führers abgestellt war der Chemiker August Becker. In einer Aussage im Verfahren gegen Werner Heyde, den ärztlichen Leiter der Aktion T4, beschrieb Becker die „Probevergasung“[3]:

„Zu dem Start des ersten Euthanasie-Experiments in der Heilanstalt Brandenburg bei Berlin wurde ich von Brack hinbefohlen. Es war in der ersten Hälfte des Monats Januar 1940, als ich zur Heilanstalt fuhr. Baulichkeiten der Heilanstalt waren extra für diesen Zweck hergerichtet worden. Ein Raum, ähnlich einem Duschraum und mit Platten ausgelegt, in der Größe von etwa drei mal fünf Meter und drei Meter hoch. Ringsherum standen Bänke und am Boden, etwa 10 cm hoch, lief an der Wand entlang ein Wasserleitungsrohr etwa 1“ Ø. In diesem Rohr befanden sich kleine Löcher, aus denen das Kohlenoxydgas strömte. Die Gasflaschen standen außerhalb des Raumes und waren bereits an das Zuführungsrohr angeschlossen. Die Montage der Anlage wurde durch einen Monteur vom SS-Hauptamt Berlin durchgeführt ... An der Eingangstür, die ähnlich einer Luftschutztür konstruiert war, befand sich ein rechteckiges Guckloch, durch das das Verhalten der Delinquenten beobachtet werden konnte. Die erste Vergasung wurde durch den Dr. Widmann persönlich durchgeführt. Er bediente den Gashebel und regulierte die Gasmenge. Dabei unterrichtete er gleichzeitig den Anstaltsarzt Dr. Eberl und Dr. Baumhart [sic!], der später die Vernichtung in Grafeneck und Hadamar übernommen hatte [...] Bei dieser ersten Vergasung wurden etwa 18 - 20 Personen in diesen 'Duschraum' geführt vom Pflegepersonal. Diese Männer mußten sich in einem Vorraum ausziehen, so dass sie vollkommen nackt waren. Die Türe wurde hinter ihnen verschlossen. Diese Menschen gingen ruhig in den Raum und zeigten keinerlei Anzeichen von Erregung. Dr. Widmann bedient die Gasanlage, durch das Guckloch konnte ich beobachten, dass nach etwa einer Minute die Menschen umkippten und auf Bänken lagen. Es haben sich keinerlei Szenen oder Tumulte abgespielt. Nach weiteren fünf Minuten wurde der Raum entlüftet. Besonders dazu bestimmte SS-Leute holten auf Spezialtragbahren die Toten aus dem Raum und brachten sie an die Verbrennungsöfen. Wenn ich sage Spezialtragbahren, dann meine ich die für diesen Zweck eigens konstruierten Tragbahren. Diese konnten vorne direkt auf die Verbrennungsöfen aufgesetzt und mittels einer Vorrichtung konnten die Leichen mechanisch in die Öfen befördert werden, ohne dass die Träger mit der Leiche in Berührung kamen. Diese Öfen und die Tragbahren wurden ebenfalls in dem Amt Brack konstruiert. Wer dafür verantwortlich zeichnete, kann ich aber nicht sagen. Der zweite Versuch und die weiteren Vernichtungsmaßnahmen wurden dann von Dr. Eberl alleine und in eigener Zuständigkeit durchgeführt. In Anschluß an diesen gelungenen Versuch sprach Viktor Brack, der selbstverständlich auch anwesend war und den ich vorhin vergessen habe, einige Worte. Er zeigte sich befriedigt über den Versuch und betonte nochmals, dass diese Aktion nur von den Ärzten durchgeführt werden sollte, nach dem Motto, die Spritze gehört in die Hand des Arztes. Anschließend sprach Professor Dr. Brandt und betonte ebenfalls, dass nur Ärzte diese Vergasungen durchführen sollten. Damit war der Start in Brandenburg als gelungen zu bezeichnen.“[…]

Nach diesem „erfolgreichen“ Versuch hatte Widmann die Lieferungen des erforderlichen Kohlenmonoxydgases für die Tötungsanstalten sicherzustellen. Das Gas bezog er vom Ludwigshafener Werk der I.G. Farben.

Albert Widmann war auch als Fachmann für den technischen Betrieb der Tötungsanstalten gefragt. Als aus dem Schornstein der T4-Anstalt Sonnenstein in Pirna 5 m hohe Flammen herausschlugen, konstatierte er: „Was den Schornstein des Krematoriums anging, so habe ich gesagt, dass die hohen Flammen daher rührten, dass zu viele Leichen auf einmal verbrannt worden sein müßten.“[4]

Mit der Verwertung des ausgebrochenen Zahngoldes der Opfer in den T4-Tötungsanstalten war ebenfalls Widmann befasst: Er ließ dieses einschmelzen, an die DEGUSSA liefern und führte den Gegenwert der T4-Organisation zu.

Technische Unterstützung der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD

Für die Aufgaben der Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD zur „Sonderbehandlung“ der potentiellen Gegner; d.h. der Liquidierung der „reichsfeindlichen Elemente“ und aller „rassisch Minderwertigen“, war ebenfalls die Hilfe des KTI gefragt. Reichsführer-SS Heinrich Himmler beauftragte, nachdem er persönlich an einer Erschießung von 100 Personen in Minsk teilgenommen hatte, Arthur Nebe mit der Suche nach „besseren“ Möglichkeiten, Menschen in großer Zahl zu töten, ohne dass es für die Exekutoren zu psychischen Belastungen käme, die zunehmend die Effizienz ihres Auftrages beeinträchtigten. Nebe schlug Himmler daher bei der anschließenden Besichtigung einer Irrenanstalt vor, deren Insassen nicht zu erschießen, sondern mit Sprengstoff zu töten. Hierzu ließ er Widmann mit Sprengstoff und zwei Metallschläuchen nach Minsk kommen. Nach Rücksprache mit dem Leiter der KTI, Walter Heeß, begab sich Widmann mit 400 kg Sprengstoff nach Russland. Die Metallschläuche sollten für die alternative Möglichkeit dienen, die Opfer gegebenenfalls mittels Autoabgasen zu töten, da ein Transport der für die Aktion T4 üblichen Kohlenmonoxydgasflaschen nach Russland als nicht praktikabel ausschied.

In einer Aussage vor dem Untersuchungsrichter I beim Landgericht Düsseldorf am 11. Januar 1960 erklärte Dr. Widmann hierzu [5]:

"Als Nebe zu Beginn des Russlandfeldzuges in Russland war, hat er eines Tages in Berlin angerufen. Er muß mit seinem Vertreter Werner gesprochen haben. Werner hat mich damals zu sich gebeten und mich von dem Anruf Nebes unterrichtet. Er hat mir gesagt, ich sollte auf Befehl Nebes sofort nach Russland kommen. Nebe wisse nicht, was mit den Geisteskranken geschehen sollte, die sich in seinem Bereich befänden. Er könne von seinen Leuten nicht verlangen, diese unheilbar Geisteskranken zu erschießen. Nebe habe von einer Tötung der Geisteskranken durch Sprengstoff und Gas gesprochen. Da der Transport von Gasflaschen nach Russland nicht möglich war, ist mit Heeß besprochen worden, daß die Tötung der Geisteskranken durch Auspuffgase erfolgen solle. Es sind dann zwei Metallschläuche gekauft worden, die ich dann ebenfalls auf meiner Fahrt mitgenommen habe. […] Wir sind zunächst befehlsgemäß nach Minsk gefahren. Wir kamen dort abends an und ich erinnere mich, noch an demselben Abend mit Nebe zusammengetroffen zu sein. Nebe hat mich kurz darüber orientiert, daß beabsichtigt sei, unheilbar russische Geisteskranke in der Nähe von Minsk in einem Bunker in die Luft zu sprengen. Wer bei dieser Unterredung dabei war, das kann ich nicht sagen. Am nächsten Tage hat mich Nebe in Minsk in eine Irrenanstalt mitgenommen. […] In der Irrenanstalt sind wir durch zwei oder drei Säle gegangen, kann mich aber nicht erinnern, daß ich dort Kranke gesehen habe. Ich meine die Säle waren leer. Dieser Besuch in der Anstalt hat an einem Vormittag stattgefunden. Am Nachmittag dieses Tages sind wir dann mit Nebe in einen Wald in der Nähe von Minsk gefahren. Dort befand sich eine freie Stelle mit zwei Unterständen. Diese Unterstände müssen noch von den Russen gebaut gewesen sein. Die Unterstände waren schätzungsweise je 3 x 6 m groß. Als wir kamen, waren die Unterstände noch leer. Wir haben dann die Sprengladungen, die sich in Kisten befanden, und die Leitungen angebracht. Die Kisten mit den Sprengladungen befanden sich in den Unterständen selbst. Dabei haben mitgewirkt Nebe, ich selbst, Schmidt, die Fahrer und einige Leute, die Nebe mitgebracht hatte. Es waren noch zwei oder drei Autos von Nebe dabei. Ich selbst habe auf Anordnung von Nebe aufgepaßt, daß alles gewissenhaft erledigt wurde, daß insbesondere die Leitungen und Zünder in Ordnung waren. An den Antransport der Geisteskranken habe ich keine Erinnerung mehr. Ich bemerkte, daß wir nur in einem der beiden Unterstände Sprengladungen angebracht haben. Ob sich zu diesem Zeitpunkt die Kranken schon in dem anderen Bunker befunden haben, das weiß ich nicht. Als die Sprengladungen angebracht und die Leitungen gelegt waren, bin ich mit Schmidt zusammen etwas abseits Richtung Wald gegangen. Nebe hat uns fortgeschickt. Ich nehme an, daß Nebe dann veranlasst hat, die Kranken in den mit Sprengladungen versehenen Unterstand zu bringen. Ich selbst habe nicht gesehen, wie das geschah. Ich kann deshalb auch nicht sagen, wieviel Kranke es gewesen sind. Ich glaube nicht, daß es über zehn gewesen sein können, das ist aber eine reine Vermutung. Als alles fertig war zur Sprengung, hat Nebe seine Leute absperren lassen und dann befohlen, die Zündmaschine anzuschließen. Wer das getan hat, weiß ich nicht mehr. Ich habe keine Erinnerung mehr daran, ob ich den ordnungsgemäßen Anschluß der Zündmaschine nachgeprüft habe. Ich kann nicht sagen, wer die Zündmaschine dann bedient hat. Ich selbst habe sie nicht bedient. Das Dach des Unterstandes war durch die Explosion nur etwas angehoben und dann heruntergefallen. Die Rauchschwaden hatten entweichen können, da sich unterhalb des Daches ringsherum eine Aussparung gefunden hatte. Leichen oder Leichenteile habe ich nicht gesehen. Ob und was Nebe wegen der Beseitigung der Leichen bzw. Leichenteile veranlasst hat, das kann ich nicht sagen. Am anderen Morgen bin ich zusammen mit Nebe in Mogilew in einer Irrenanstalt gewesen. Wir waren dort in einem Behandlungsraum, wo sich ein russischer Arzt und zwei russische Ärztinnen befanden. Mit diesen hatte Nebe offensichtlich auch schon gesprochen, daß Geisteskranke getötet werden sollten. Es war nur noch der Raum auszusuchen, wo das geschehen sollte. Es ergab sich, daß am geeignetesten hierfür ein Laborraum war, der sich in demselben Gebäude befand wie der Behandlungsraum. […] Nebe hat dann am Nachmittag dieses Tages das Fenster zumauern lassen und zwei Öffnungen für die Gasleitungen aussparen lassen. […] Am nächsten Morgen ist dann die Aktion durchgeführt worden. Nebe war anwesend und in seiner Begleitung befanden sich ein Polizeigeneral und einige SS-Offiziere im Rang etwa vom Untersturmführer bis Hauptsturmführer. Es waren auch ein paar Leute im Range von Scharführern bzw. Mannschaften zugegen und auch einige wenige Polizeibeamte. Wenn ich gefragt werde, ob der Führer des örtlichen Einsatzkommandos Dr. Bradfisch zugegen war, so erkläre ich: Das weiß ich nicht. Der Name sagt mir nichts. Als wir kamen, wurde zunächst einer der Schläuche, der sich bei mir im Wagen befunden hatte, angeschlossen. Der Anschluß erfolgte an einem PKW. Ob es einer der von Schmidt und mir mitgebrachten PKW's war, das weiß ich jetzt nicht mehr. In den in der Mauer befindlichen Löchern befanden sich Rohrstücke, auf die man die Schläuche bequem aufstecken konnte. Nachdem die Kranken sich in dem Labor befanden, wurde auf Anordnung von Nebe der Motor des PKW's laufen gelassen, an welchem der Schlauch angeschlossen war. Nebe ging in das Gebäude hinein, wo man durch ein in der Tür befindliches Glasfenster in das Labor hineinsehen konnte. Nach fünf Minuten ist Nebe herausgekommen und hat gesagt, es sei keine Wirkung festzustellen. Auch nach acht Minuten hatte er keine Wirkung feststellen können und fragte, was nun geschehen solle. Nebe und ich kamen zu der Überzeugung, daß der Wagen zu schwach sei. Daraufhin hat Nebe den zweiten Schlauch an einen Mannschafts-LKW der Ordnungspolizei anschließen lassen. Dann hat es nur noch wenige Minuten gedauert, bis die Leute bewußtlos waren. Man ließ dann noch vielleicht zehn Minuten die beiden Wagen laufen. […]"

Im Urteil vom 15. September 1967 kommt das Landgericht Stuttgart teilweise zu einer anderen Einschätzung und Bewertung der Teilnahme Widmanns an den geschilderten Geschehnissen [6]

Entwicklung von vergifteter Munition

Im Frühjahr 1944 begann Widmann mit der Entwicklung von Giftgeschossen. Hieran zeigte besonders die 1943 neu gebildete Amtsgruppe VI S (Sabotage- und Kommandoaktionen) von Otto Skorzeny großes Interesse. In einem Vermerk vom 11. April 1944 über ein Gespräch mit SS-Hauptsturmführer Faulhaber und der Übergabe von 30, der nach Art. 23 der Haager Landkriegsordnung verbotenen Geschosse, beschrieb Widmann die Wirkung so: „Beim Auftreffen des Geschosses auf das Ziel zerplatzt es, reißt große Wunden und verletzt sehr wahrscheinlich eine große Anzahl von Blutgefäßen.“[7]

Das KTI besaß eine Außenstelle im KZ Sachsenhausen, um dort Menschenversuche an Häftlingen vorzunehmen. Zusammen mit Joachim Mrugowsky, dem Obersten Hygieniker beim Reichsarzt-SS, war Widmann an einem Menschenversuch mit den vergifteten Geschossen an fünf zum Tode verurteilten Männern beteiligt. Drei der Opfer starben erst nach zweistündigen Qualen.

Die Wirksamkeit von Widmanns Entwicklung konnte der neue Chef des RSHA, Ernst Kaltenbrunner, Himmler am 18. Mai 1944 mit dem Bemerken melden: „Versuche mit dem Geschoß haben ergeben, dass ein Mensch auch bei leichter Verwundung eingeht“.[8]

Nach dem Krieg

Nach Kriegsende wurde Widmann von der amerikanischen Besatzungsmacht für einige Tage interniert und nahm danach eine Beschäftigung in einer Lackfabrik auf. Er hatte sich bereits zum Chefchemiker emporgearbeitet, als er im Januar 1959 verhaftet wurde. Vor dem Landgericht Düsseldorf wurde er wegen der Herstellung von Giftmunition und der Durchführung von Menschenversuchen im KZ Sachsenhausen angeklagt. Mit Urteil vom Mai 1961 wurde Widmann wegen Beihilfe zum Mord mit fünf Jahren Zuchthaus belegt. Nach einer Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofes verurteilte das Landgericht Düsseldorf Widmann am 10. Oktober 1962 nach einem erneuten Verfahren zu drei Jahren und sechs Monaten Zuchthaus. Das Urteil wurde rechtskräftig.

Im gleichen Jahre erhob die Staatsanwaltschaft Stuttgart Anklage wegen der Beteiligung Widmanns an den „Euthanasie“-Morden und den Ermordungen von Kranken in Mogilew und Minsk im August 1944. Widmann wurde deshalb vom Landgericht Stuttgart am 15. September 1967 zu sechs Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Durch Anrechnung der früheren Haftstrafe und der Untersuchungshaft, wurde die Strafeverbüßung gegen Zahlung von 4000 DM an eine Behinderteneinrichtung ausgesetzt.

Einzelnachweise

  1. Bundesarchiv Koblenz, SS-Officer Akte Albert Widmann, siehe Literatur: Wildt, Seite 325
  2. Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 15. September 1967 Ks. 19/62, siehe Weblink und Literatur: Klee "'Euthanasie' im NS-Staat", Seiten 84/85
  3. Heyde-Akte Seiten 293 ff., Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. Ks 2/63, zitiert nach Literatur: Klee "'Euthanasie' im NS-Staat", Seiten 110/111
  4. Aussage Widmann am 11. Januar 1960 vor dem Untersuchungsrichter des Landgerichts Düsseldorf, UR I 13/59, zitiert nach Klee "'Euthanasie' im NS-Staat", Seite 150
  5. Landgericht Düsseldorf, UR I 113/59, zitiert nach Literatur: Klee "Dokumente zur 'Euthanasie'", Seiten 265 ff.
  6. Urteil des Schwurgerichts Stuttgart vom 15. September 1967 Ks 19/62 gegen Dr. Albert Widmann, siehe Weblink
  7. Bundesarchiv Koblenz, R 58/1060, Blatt 18, zitiert nach siehe Literatur: Wildt, Seite 333
  8. Bundesarchiv Koblenz, R 58/1060, Blatt 22, zitiert nach siehe Literatur: Wildt, Seiten 333/334

Literatur

Weblinks


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