Fürstbistum Ermland

Fürstbistum Ermland
Das Wappen des Fürstbistums Ermland

Das Fürstbistum Ermland (polnisch Biskupie Księstwo Warmińskie) war die weltliche Landesherrschaft der Bischöfe von Ermland in ihrer Eigenschaft als Fürsten des Ermlands. Das Fürstbistum war ein Territorium im Baltikum, das zuerst innerhalb des Deutschordensstaates entstand, die meiste Zeit seiner Geschichte aber unter der Schutzherrschaft des Königreichs Polen bzw. Polen-Litauens verbrachte.

Das Bistum als solches wurde 1243 im Zuge der Eroberung Preußens durch den Deutschen Orden vom päpstlichen Legaten Wilhelm von Modena gegründet, der Titel Fürstbischof wurde auf Kaiser Karl IV. zurückgeführt. Im Spätmittelalter bildete sich auch das weltliche Territorium der Bischöfe aus.

Nach dem Zweiten Frieden von Thorn 1466 kam es als Teil des Königlichen Preußens unter die Schutzherrschaft der polnischen Krone, wo es bis 1772 verblieb. Mit der Ersten Teilung Polens kam es an das Königreich Preußen, wo es als Fürstbistum aufgelöst wurde.

Inhaltsverzeichnis

Teil des Ordensstaates

Das Gebiet des Fürstbistums innerhalb des Deutschordensstaates um 1410
Hochschloss Heilsberg, Residenz der Fürstbischöfe

Erst einige Jahre nach seiner Gründung konnte das Bistum seine Funktion aufnehmen. Im Lauf des 14. Jahrhunderts bildete sich die Landeshoheit des Bischofs über etwa ein Drittel seiner Diözese aus. Der Deutschen Orden hatte jedoch weiterhin eine Schutzherrschaft inne. Der Bischof wurde vom Domkapitel gewählt, das bis zu einem Angriff heidnischer Altpreußen 1280 in Braunsberg, danach in Frauenburg tagte. 1350 wurde Heilsberg Residenz des Bischofs, geistlicher Mittelpunkt des Bistums (und Sitz des Domkapitels) blieb aber weiterhin der Frauenburger Dom.

Nach der Schlacht bei Tannenberg 1410 huldigten die preußischen Bischöfe Władysław II. Jagiełło, dem König von Polen und Großfürsten von Litauen, jedoch konnte der Deutsche Orden seine Oberhoheit auch die nächsten Jahrzehnte behaupten.

Trotz dieses Schutzverhältnisses gab es schon im Spätmittelalter das Bestreben, als Reichsfürst aufzutreten und 1447 nahm der Bischof an einem Fürstentag des Heiligen Römischen Reiches in Aschaffenburg teil.

In den Kriegen der 1460er-Jahre schloss das Domkapitel sich zeitweise dem Preußischen Bund an, nicht zuletzt um die volle Souveränität des Territoriums gegenüber dem Deutschen Orden zu behaupten. Mit dem Zweiten Frieden von Thorn 1466 musste der Bischof jedoch stattdessen die polnische Oberhoheit anerkennen.

Polnische Schutzherrschaft

Das Fürstbistum (rot) innerhalb von Polen-Litauen
Königliches und Herzogliches Preußen, das Ermland in Gelb

Nach dem Zweiten Frieden von Thorn konnte sich das Bistum aus der Oberhoheit des Deutschen Ordens lösen, kam aber unter polnische Oberhoheit. Als der polnische König Kasimir IV. daraus ein Recht auf die Bischofseinsetzung ableiten wollte, kam es zu einem Konflikt, der als „Preußischer Pfaffenkrieg 1467–1479“ bekannt ist. Gegner des polnischen Königs war der vom Domkapitel gewählte Nikolaus von Tüngen, der vom Deutschen Orden und König Matthias Corvinus von Ungarn unterstützt wurde.

Im Ersten Vertrag von Petrikau 1479 akzeptierte der polnische König Tüngen als Bischof, während dieser die polnische Oberhoheit bestätigen und das Domkapitel anweisen musste, nur vom König vorgeschlagene Kandidaten zu wählen. Als Tüngen allerdings 1489 starb, wählte das Kapitel Lucas Watzenrode, der von Papst Innozenz VIII. unterstützt wurde. Dieser Konflikt endete 1512 in einem Kompromiss: Ermland als Bistum wurde exemt, die polnische Oberhoheit wurde aber nochmals bestätigt. Das Fürstbistum gestand dem König ein Vorschlagsrecht von vier zur Wahl stehenden Kandidaten zu, die allerdings aus Preußen stammen mussten.

Danach blieb das Verhältnis stabil, die Bischöfe interpretierten ihre Stellung als Landesherren des Ermlandes aber weiterhin nach den Privilegien des Heiligen Römischen Reiches. Der Bischof von Ermland hatte als Oberpräsident des Conventus generalus Terrarum Prussiae zudem eine Art Ehrenvorrang innerhalb des Königlichen Preußen. Das Territorium war innerhalb des Königreichs einer Wojewodschaft gleichgestellt, womit es einen Sonderfall darstellte, der erst 1790 mit dem den Krakauer Bischöfen gehörenden Herzogtum Siewierz eine Parallele fand.

Auch auf konfessionellen Gebiet hatte das Territorium insofern eine gewisse Sonderstellung, als es der einzige Teil des alten Preußen war, der letztlich katholisch blieb. Dies war nicht zuletzt auf die Jesuiten zurückzuführen, die unter Bischof Stanislaus Hosius 1565 ins Land kamen.

Auflösung

Als Resultat der Ersten Teilung Polens 1772 wurde das Fürstbistum vom Königreich Preußen annektiert und anschließend säkularisiert. Das Gebiet wurde ab da von Königsberg aus verwaltet. Mit dem Vertrag von Warschau am 18. September 1773 garantierte König Friedrich II. die freie katholische Religionsausübung, der kirchliche Landbesitz wurde allerdings säkularisiert und der Kriegs- und Domänenkammer unterstellt.

Literatur

  • Hans-Jürgen Karp: Universalkirche und kirchlicher Partikularismus in Ostmitteleuropa. Die exemten Bistümer. Bistum Ermland. In: Dietmar Willoweit, Hans Lemberg (Hrsg.): Reiche und Territorien in Ostmitteleuropa. Historische Beziehungen und politische Herrschaftslegitimation. Oldenbourg, München 2006, ISBN 3-486-57839-1, (Völker, Staaten und Kulturen in Ostmitteleuropa 2), S. 212–226, Google Books.

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