Geltung

Geltung

Geltung besitzt die Bedeutung von Ansehen, Anerkennung und Wirkung[1] und umfasst die Begriffe Achtung/ Verachtung, Ruhm/ Schande, Ehre/ Ehrlosigkeit sowie Ansehen/ Sozialprestige bzw. Unbedeutendheit.

Geltung wird als soziologischer Begriff unter Herauslösung aus der Werte-Debatte auch zusammen mit Fragen der Biosoziologie behandelt (Dieter Claessens und andere[2]).

Was es sozialphilosophisch bedeutet, dass rechtliche Geltung und Geltungskraft (Macht) differieren, erörterte dann Jürgen Habermas 1992 in Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaates[3] eingehend.

Geltungssucht, Geltungsdrang

Ein übersteigertes Bedürfnis nach Geltung wird als Geltungssucht bezeichnet.[4] Der Begriff ist negativ besetzt, da diese Personen sich gegenüber anderen Personen unbedingt abheben bzw. über ihnen stehen möchten und aus dieser Position heraus den Großteil ihres Selbstbewusstseins ziehen.

In Zusammenhang mit Geltungssucht wird auch häufig von einer Profilneurose gesprochen, wobei das Wort nahelegt, dass es sich um einen psychiatrischen oder psychologischen Fachbegriff handele (und daher um eine behandlungsbedürftige narzisstische Persönlichkeitsstörung).

Beispiel

Ein klassisches Beispiel für übersteigerten Geltungsdrang und seine Folgen ist geschichtlich überliefert: In Griechenland versuchte Herostratos, seinen Namen unsterblich werden zu lassen, indem er eines der Sieben Weltwunder, den Tempel der Artemis in Ephesos, anzündete und damit völlig zerstörte. Um ihn an der Erreichung seines Ziels zu hindern, wurde ihm vor seiner Hinrichtung mitgeteilt, sein Name werde für alle Zeit nie mehr ausgesprochen (Damnatio memoriae).

Einzelnachweise

  1. Das deutsche Wörterbuch. Knaur, Lexigrafisches Institut, München 1985, S. 416
  2. Dieter Claessens: Instinkt, Psyche, Geltung. Bestimmungsfaktoren menschlichen Verhaltens. Opladen 1970
  3. Jürgen Habermas: Faktizität und Geltung. Beiträge zur Diskurstheorie des Rechts und des demokratischen Rechtsstaates. Frankfurt am Main 1992
  4. Geltungsdrang, Geltungsstreben, Geltungstrieb, Geltungsbedürfnis. auf: wissen.de

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