Gisela von der Aue

Gisela von der Aue

Gisela von der Aue (* 10. Juli 1949 in Westre) ist eine deutsche Politikerin (SPD). Seit 23. November 2006 ist sie Senatorin für Justiz in Berlin.

Inhaltsverzeichnis

Werdegang

Gisela von der Aue studierte von 1968 bis 1975 Jura an der FU Berlin. 1968 trat sie der SPD bei. Nach dem zweiten Staatsexamen 1978 arbeitete sie zunächst als Rechtsanwältin. 1979 trat sie in den öffentlichen Dienst des Landes Berlin ein. Nach mehreren Stationen in verschiedenen Senatsverwaltungen wechselte sie in die Verwaltung des Abgeordnetenhauses von Berlin, die sie 1994 verließ, um in den öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg einzutreten. Dort war sie zunächst als wissenschaftliche Referentin der SPD-Landtagsfraktion Brandenburg in den Bereichen Innen-, Kommunal- und Rechtspolitik tätig. 1996 wählte sie der Landtag Brandenburg zum Mitglied des Landesrechnungshofes, bei dem sie zunächst eine Prüfungsabteilung leitete. 1998 wurde sie durch den Brandenburger Landtag zur Präsidentin des Landesrechnungshofes bestimmt. Am 23.November 2006 ernannte sie der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, zur Senatorin für Justiz. Dieses Amt bekleidet von der Aue bis heute.

Funktion der Justizsenatorin

In den Kompetenzbereich der Länder fällt gemäß dem Grundgesetz der Bereich der Justiz. Die Bereitstellung einer leistungsfähigen Justiz und die damit verbundenen verwaltungstechnischen Aufgaben sind damit Sache der Länder. In Berlin ist hierfür die Senatsverwaltung für Justiz zuständig. In den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Justiz als oberste Justizbehörde fallen Personal- und Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Rechtsprechung, der Strafverfolgung und der Strafvollstreckung. Die Senatsverwaltung für Justiz untersteht seit 2006 der Senatorin für Justiz, Gisela von der Aue. Ihr Staatssekretär ist seit 2007 Hasso Lieber.

Politik

Drei Monate nach ihrem Amtsantritt als Justizsenatorin setzte von der Aue als Antwort auf die Medikamentenaffäre eine Untersuchungskommission ein. In der Haftanstalt Moabit sollen Angestellte der Vollzugsanstalt jahrelang Medikamente von Inhaftierten unterschlagen haben[1]. Die Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlung in fünf Fällen auf. In dem inzwischen ergangenen Urteil wurden die Angeklagten zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt. Am Rande dieser Maßnahme entließ von der Aue ihren damaligen Staatssekretär Christoph Flügge. In einem Artikel des Tagesspiegels wurde als Begründung für die Entlassung Flügges am 9. Februar 2007 angegeben, dass Zerwürfnisse über die Vorgehensweise mit der Untersuchungskommission zu der Entscheidung von der Aues geführt hätten. Nach Angaben des Tagesspiegels wollte Flügge eine interne Klärung des Vorfalls, von der Aue soll auf eine externe Prüfung bestanden haben. Von der Aue selbst äußerte sich zu der Entlassung in einer Pressemitteilung und gab als Grund an, dass das für eine Zusammenarbeit notwendige Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben sei.[2] Kritiker bemängelten, dass die Justizsenatorin Mängel nicht beseitige, da mit den neuen Verwaltungsvorschriften zur Arzneimittelversorgung eine unmittelbare Lagerung in den JVAs nicht erfasst werden. Neueste Entwicklung im Verlauf dieses Vorganges ist: Am Rande der Abgeordnetensitzung vom 24. April 2008 gab Justizsenatorin von der Aue bekannt, dass die Medikamentenbestellung in den Berliner Justizvollzugsanstalten nun neu geregelt ist (3). Zu den neuen Regelungen gehört unter anderem, dass die Bestellungen der Medikamente nun zentral erfolgen, auf das Bestellverfahren ein sechs-Auge-Prinzip angewendet wird und keine Lagerung der Medikamente erforderlich ist. Eine Stellungnahme zu den Inhaftierten, die durch den Rechtsmissbrauch der Angestellten der JVA ihre Medikamente nicht erhalten hatten, gab von der Aue nicht ab.[3]

In Kritik geriet von der Aue im Juni 2007, weil sie beim Bedarf für die JVA Heidering nicht rechtzeitig bekannt gegeben habe, dass die Größe der Zellen auf 10 m² reduziert wurde. Von der Aue wies diese Vorwürfe zurück mit dem Hinweis, dass der Rechtsausschuss rechtzeitig von den Maßnahmen in Kenntnis gesetzt worden sei.[4]

Zu den neueren Änderungen unter Führung von der Aues gehört die Ausweitung des sogenannten Neuköllner Modells. Dabei handelt es sich um die verstärkte Anwendung des vereinfachten Jugendverfahrens, das nun auch auf den Großbezirk Friedrichshain-Kreuzberg ausgeweitet werden soll. In einem Artikel des Tagesspiegels[5] heißt es dazu, dass es durchschnittlich vier Monate in Berlin von der Ergreifung eines Täters bis zu einer Verurteilung dauere. Ziel des Neuköllner Modells ist ein pädagogischer Effekt durch die schnelle Verurteilung und damit straffälligen Jugendlichen Grenzen zu setzen, indem unter Umständen eine schnelle Inhaftierung erfolgt. Das Neuköllner Modell ist für Jugendliche gedacht, die durch kleinere Delikte mit klarer Beweislage wie Sachbeschädigung, Ladendiebstahl, einfache Körperverletzung und Verkehrsstraftaten auffielen. Wird ein Jugendlicher aufgegriffen, dann soll der Polizeiabschnitt die Akte per Boten zum Staatsanwalt schicken und dieser sie zum zuständigen Jugendrichter, der schnell einen Prozess ansetzt. Der Jugendrichter kann dann Weisungen erteilen oder Jugendarrest bis zu vier Wochen verhängen.

Die Justizsenatorin regte eine Änderung im gesetzlichen Bereich des Jugendstrafvollzuges an. Mit dem Gesetz wurde der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, für den Jugendstrafvollzug gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die auf die besonderen Anforderungen des Vollzuges von Strafen an Jugendlichen zugeschnitten sind. Kernpunkte sind unter anderem die erzieherische Ausgestaltung des Vollzugs, die Entlassungsvorbereitung und die bessere Verzahnung der Anstalt mit außervollzuglichen Einrichtungen. Wie von der Aue sich dazu selbst äußerte wurden darüber hinaus Regelungen getroffen, die das Ziel der Resozialisierung besser ausgestalten.[6]

Gegen eine Verschärfung des Jugendstrafrechtes sprach sich von der Aue entschieden aus.[7] Nach einem Übergriff von zwei Jugendlichen auf einen alten Mann in einer Münchener U-Bahn wurde in den Medien breit berichtet und in der Politik wurden starke Forderungen nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts laut. Die Befürworter der Verschärfung des Jugendstrafrechts forderten unter anderem die Herabsetzung der Strafmündigkeitsgrenze sowie die Möglichkeit härtere Strafen gegen Jugendliche verhängen zu können.

Wahrnehmung in der Öffentlichkeit

In Ihrer Funktion als Präsidentin des Rechnungshofes Brandenburg war von der Aue nicht unumstritten. Ihren Vize, den CDU-Mann Arnulf Hülsmann, brachte sie wegen angeblich falscher Spesenabrechnungen vor Gericht und suspendierte ihn. Das Potsdamer Landgericht sprach Hülsmann dann allerdings frei, das Urteil wurde aber vom Bundesgerichtshof wieder aufgehoben. Brandenburgs Landtagspräsident Gunter Fritsch (SPD) äußerte sich 2005 dahingehend: „Es droht die Gefahr, dass der Hof nicht mehr funktioniert und ernst genommen wird“.

Nachdem sich im November 2006 ein 37 Jahre alter Untersuchungsgefangener in der Berliner (Untersuchungs-) Haftanstalt der JVA-Moabit erhängte, veranlasste die SPD Justizsenatorin Gisela von der Aue per Dienstanweisung, dass Selbsttötungen in den Haftanstalten Berlins nicht mehr veröffentlicht werden sollen. Viele politische Initiativen und Tageszeitungen kritisierten diese Maßnahme. Nach dem drastischen Anstieg der Toten in Haft solle ihrer Auffassung nach mit dieser Informationspolitik die miserablen Verhältnisse in den Haftanstalten verschleiert werden. Anfang Dezember wurde ebenfalls angemerkt, dass die JVA-Moabit die Häftlinge zum Teil verfassungswidrig unterbringt. Die Gefängnisleitung und auch die Justizsenatorin wiesen den Vorwurf zurück, dass jeder Suizid im Gefängnis unmittelbar mit dem erheblichen Druck zusammenhänge, dem die Inhaftierten ununterbrochen ausgesetzt seien.

Am 9. Februar 2007 entließ sie ihren Staatssekretär Christoph Flügge. Diese Personalmaßnahme stieß parteiübergreifend auf Unverständnis, da Flügge als ein versierter Justizexperte gilt. Als Begründung gibt von der Aue ein Fehlverhalten Flügges im Rahmen eines mutmaßlichen Skandals in einer Haftanstalt an („Medikamentenaffäre“). Zum Zeitpunkt der Entlassung gab es aber weder eine Untersuchung zu diesem mutmaßlichen Skandal noch eine Anklage gegen Vollzugsbedienstete.

In der Öffentlichkeit musste sich die Justizsenatorin also öfters harscher Kritik stellen, wie schon ihre Vorgängerin, die damalige Justizsenatorin Karin Schubert. Meist wegen Problemen im Bereich des Strafvollzuges wie Gefängnisausbrüche, Drogenhandel und Suizide in Justizvollzugsanstalten.[8] Das verwundert nicht, da die Probleme im Bereich des Strafvollzuges lange Zeit die gleichen waren; Überbelegung, Personal- und Sachmangel und Stau von Verfahren an den Gerichten. Erste Stelle, Kritik an diesen Problemen zu äußern, ist dann das Justizministerium. So ist es auch nicht verwunderlich, dass die Vorgängerin der Justizsenatorin von der Aues, Karin Schubert, mit Stolz äußerte, dass sie es schaffte, ihr Amt als Justizsenatorin fast fünf Jahre auszuüben und damit deutlich länger als ihre Vorgänger.[8] Anfang 2008 wurde die Absetzung von Oberstaatsanwalt Roman Reusch als Leiter der Intensivtäterabteilung der Berliner Staatsanwaltschaft von Teilen Presse und der Opposition scharf kritisiert. Reusch stellte einen Zusammenhang zwischen Migrationsquoten und Kriminalitätsrate in den Berliner Bezirken her. Ebenso wie Reusch die konsequente Abschiebung krimineller ausländischer Jugendlicher propagierte. Dies nahm der Berliner Generalstaatsanwalt Ralf Rother zum Anlass Reusch zu versetzen.[9]

Seit Anfang 2008 ist die Kritik an von der Aue seltener geworden. Themen wie Haftentschädigung und Opposition zum BKA-Gesetz haben ihr vor allem auf Seiten von Bürgerrechtlern und Rechtsanwälten Befürworter gebracht.

Familie

Die Juristin von der Aue ist mit Hartmann von der Aue, dem früheren Direktor beim Abgeordnetenhaus von Berlin, verheiratet und hat drei Kinder.

Siehe auch


Weblinks

Einzelnachweise

  1. Katja Füchsel: Wer ist Gisela von der Aue? In: Tagesspiegel, 19. Februar 2007
  2. Pressemitteilung Senatsverwaltung für Justiz vom 9.Februar 2007
  3. Christine Richter: Mehr Kontrolle bei Arzneimittelbestellung. In: Berliner Zeitung, 25. April 2008
    nal: Medikamentenskandal: Angeklagte schweigen25. April 2008
    Joachim Jetschmann: Gisela von der Aue beseitigt Mängel nicht. In: Berliner Zeitung, 23. November 2007
  4. Pressemitteilung Senatsverwaltung für Justiz vom 1.November 2007
    ho / ddp: Firmen sollen Arbeitsplätze im Knast schaffen. In: Tagesspiegel, 12.Februar 2008
  5. wvb: Berliner Jungkriminelle sollen schneller bestraft werden. In: Tagesspiegel, 14. Mai 2008
    Pressemitteilung Senatsverwaltung für Justiz vom 13.Mai 2008
  6. Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 31. Mai 2006
    Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz vom 12. Januar 2007
  7. Rede der Justizsenatorin Gisela von der Aue in der Sitzung des Rechtsausschusses des Abgeordnetenhauses am 16. Januar 2008 zum Thema: Jugendkriminalität
  8. a b Jens Anker: Der Schleudersitz in der Justizverwaltung. In: Die Welt, 8. September 2007
  9. Jörn Hasselmann: Staatsanwalt Roman Reusch abgesetzt. In: Tagesspiegel, 23. Januar 2008

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